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Das Urteil ist klar und die Telekom ziemlich blöd


20.11.2018 17:37 - Gestartet von wolfbln
Das Urteil war doch so zu erwarten.
Die Roamingrichtlinien sind EU-weit verbindlich und für jeden, der roamt auch verpflichtend. Es darf kein Teil davon ausgenommen werden. Wenn also ein Tarif Roaming vorsieht, dann auch alle Bestandteile. So einfach ist das.

Auch das Runterskalieren von Video ist ähnlich zu sehen. Laut Netzneutralität dürfen bestimmte Dienste im In- oder Ausland nicht priorisiert oder beschnitten werden. So einfach ist das.

Aber es gibt doch Mittel und Wege. Man könnte mit den Streamingportalen versuchen, bestimmte Light-Versionen zu vereinbaren, die dann die Netze weniger belasten und Zero-rated werden.
Beim Roaming könnte man ein Limit, eine sog. Fair Use Policy einführen, die die Menge der Daten in Flats begrenzt, wie alle anderen EU-Länder das auch machen.

Hier hat die Telekom aber ein Problem. Sie gibt den StreamOn nur auf teure Tarife als festen Bestandteil aus. Daher muss sich der FUP-Anteil an diesem hohen Preis orientieren und über 20GB aufpreisfrei ausgegeben werden.

Vodafone hat es cleverer gemacht. Die Pässe sind individuell dazubuchbar. D.h. eine FUP - wenn sie kommen muss - dann nur auf den Passpreis, also bei 8€ oder 4GB liegen kann.

Die Telekom hat inzwischen ihren Fehler eingesehen. In Tschechien bietet T-Mobile StreamOn auch im Prepaid an, als Zubuchpaket, natürlich mit FUP.