Benutzer Conax schrieb:
Benutzer hans91 schrieb:
Die Telekom setzt doch auf hochpreisige Tarife, die kann man unmöglich ohne Roaming anbieten. Außerdem ist damit nicht das Problem der Netzneutralität gelöst. Mich wundert allerdings, dass das Gericht bloß die Drosselung des Video-Streamings kritisiert und nicht das Zero-Rating an sich, das fraglos eine Verletzung der Netzneutralität darstellt.
Ich bleibe dabei: Da die "die Roam-like-at-home-Auflage" für alle Netzbetreiber gilt, zusätzlich noch die Gleichbehandlung der Daten, bleibt der Telekom gar nichts anderes übrig, als Nationaltarife mit StreamOn anzubieten sowie auch Tarife mit Roaming, dann aber ohne StreamOn. Sowie die Drosselung bei Videos zu unterlassen.
Oder sie stellt das Produkt letztendlich ganz ein. Andere Betrachtungen verkomplizieren alles oder sind wirtschaftlich nicht tragbar.
Da nutzt es nicht, bockig zu versuchen "Das Kind" durch alle Instanzen der rechtlichen Möglichkeiten zu prügeln. Getreu dem Motto: Ich will.
Nochmal: kein Provider traut sich ein wirklich unlimitiertes Datenpaket ohne Drossel momentan komplett im Roaming rauszugeben. Das wirtschaftliche Risiko ist zu hoch.
Das StreamOn ist eben so ein offenes Paket, was theoretische Hunderte GBs verschlingen kann. Aber viele Anbieter einschl. Vodafone haben so etwas im Programm. Das geht nur über eine FUP. Die ist auch gesetzlich geregelt. Die StreamOn Option als Zubuchpaket für 0€ darzustellen geht eben nicht. Ein Zubuchpaket, das automatisch Tarifbestandteil ist ist kein Zubuchpaket, sondern im Tarif dabei. Ein Zubuchpaket kann man optional zuwählen und kostet Aufpreis.
Würden die Regulierer die Taktik der Telekom schlucken, wäre jeder Tarifbestandteil im Endeffekt ein Zubuchpaket für 0€ und das ist Schwachsinn.
Es ist völlig OK, StreamOn als Option auf die Magenta Tarife zu verkaufen für z.B. 10€ und dann max. 3,6 GB im Roaming (ab 2019) herauszugeben und darüber Aufpreise zu erheben. Das machen 20 andere EU-Länder und die Telekom in 5 davon auch.