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Nicht nur EU, auch Island, Liechtenstein, Norwegen


23.03.2018 13:06 - Gestartet von Peterdoo
Die Verordnung bezieht sich auf den gesamten EWR. Somit müssen alle zahlungspflichtigen Streaming-Angebote in Deutschland, den weiteren 27 EU-Staaten und Island, Liechtenstein und Norwegen verfügbar sein.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32017R1128&from=EN
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[1] cioban antwortet auf Peterdoo
23.03.2018 16:40
Benutzer Peterdoo schrieb:
Die Verordnung bezieht sich auf den gesamten EWR. Somit müssen alle zahlungspflichtigen Streaming-Angebote in Deutschland, den weiteren 27 EU-Staaten und Island, Liechtenstein und Norwegen verfügbar sein.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32017R1128&from=EN

cioban: Diesen Satz verstehe ich nicht, auch finde ich keine weiteren Informationen: „vorübergehender Aufenthalt in einem Mitgliedstaat“ den zeitlich begrenzten Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitzmitgliedstaat Was ist zeitlich begrenzter Aufenthalt??? Ich habe eine kleine Ferienwohnung am schwarzen Meer und verbringe im Sommer immer 3-4 Monate am Meer. Ist das nun zeitlich begrenzt oder redet die EU von 3-4 Wochen? Für Antworten wäre ich sehr dankbar