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Ich vermute dass sie nicht limitieren


01.04.2018 12:50 - Gestartet von Chris111
Hallo zusammen, ich gehe davon aus dass im Ei Ausland noch nicht limitiert wird auf 23 GB sondern dass es eine rein juristische Klausel im Vertrag ist dass sie limitieren Könnten wenn sie wollten.
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[1] wolfbln antwortet auf Chris111
01.04.2018 19:38

4x geändert, zuletzt am 01.04.2018 19:45
Benutzer Chris111 schrieb:
Hallo zusammen, ich gehe davon aus dass im Ei Ausland noch nicht limitiert wird auf 23 GB sondern dass es eine rein juristische Klausel im Vertrag ist dass sie limitieren Könnten wenn sie wollten.

Würde der Meinung von Chris zustimmen.
Wir haben gegenwärtig einige Provider die beispielsweise die Zusatzgebühren nach 4 Monaten Dauerroaming androhen, aber nicht umsetzen. Das kostet zu überwachen und bringt Ärger und nicht viel, solange nicht viele "missbrauchen".

Die Volumen-FUP nach EU-Roamingregeln, wie dies jetzt eine erste von der Telekom ist, wird allerdings, wenn sie genannt wird, oft weitgehend umgesetzt, wie dir Nutzer aus Polen, Österreich usw. erzählen können.

Der Punkt ist ja, dass die Telekom dann eigentlich den ganzen Abwasch über FUP und Europa usw. dann mitteilen müsste, was sie bisher nirgendwo in Deutschland macht.

Eine "Limitierung" des Datenvolumens ist auch nicht erlaubt. Sie können nach Überschreiten der 23 GB geregelte Aufpreise nehmen. Auch diese Höhe (also rechnerisch bis 7,14 €/GB in Deutschland, wo es aber praktisch bisher nicht angewendet wird) wird nicht genannt. Daher sind die gesetzl. Vorraussetzungen für etwaige Aufpreise auch gar nicht gegeben. Der Betreiber ist verpflichtet, die Höhe genau zu benennen.

Daher mein Tipp. Kann noch kommen. Aber bisher reichen die Erklärungen der Telekom dazu nicht aus. Drum werden sie sie aktuell nicht erheben.
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[1.1] rac antwortet auf wolfbln
02.04.2018 08:01
Benutzer wolfbln schrieb:
Eine "Limitierung" des Datenvolumens ist auch nicht erlaubt. Sie können nach Überschreiten der 23 GB geregelte Aufpreise nehmen. Auch diese Höhe (also rechnerisch bis 7,14 €/GB in Deutschland, wo es aber praktisch bisher nicht angewendet wird) wird nicht genannt. Daher sind die gesetzl. Vorraussetzungen für etwaige Aufpreise auch gar nicht gegeben. Der Betreiber ist verpflichtet, die Höhe genau zu benennen.
Laut Auslandspreisliste der Telekom findet keine Limitierung des Datenvolumens statt. Konkret heißt es: "Im Tarif MagentaMobil XL ist nach Erreichen der Grenze des nutzbaren Datenvolumens im EU Ausland gem. Ziffer 4 des Anhangs eine Datennutzung zu folgenden Preisen möglich. Volumenpreis, je MB (Abrechnung in 1KB- Datenblöcken): 0,0069"
Bei der Rechnung mit 1024MB kommt man auf 7,07€/GB. Ich denke damit sind die Preise zumindest für 2018 richtig wiedergegeben. Für Folgejahre muss hier eine jährliche Anpassung erfolgen. Genauso wie die Angabe, ob das freie Datenvolumen aufgerundet wird (2018: 23GB) oder ob nur das genaue rechnerische Volumen kostenfrei konsumiert werden darf (2018: 22,39GB) .
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[1.1.1] wolfbln antwortet auf rac
02.04.2018 09:28

einmal geändert am 02.04.2018 09:32
Benutzer rac schrieb:
Laut Auslandspreisliste der Telekom findet keine Limitierung des Datenvolumens statt. Konkret heißt es: "Im Tarif MagentaMobil XL ist nach Erreichen der Grenze des nutzbaren Datenvolumens im EU Ausland gem. Ziffer 4 des Anhangs eine Datennutzung zu folgenden Preisen möglich. Volumenpreis, je MB (Abrechnung in 1KB- Datenblöcken): 0,0069"
Bei der Rechnung mit 1024MB kommt man auf 7,07€/GB. Ich denke damit sind die Preise zumindest für 2018 richtig wiedergegeben. Für Folgejahre muss hier eine jährliche Anpassung erfolgen. Genauso wie die Angabe, ob das freie Datenvolumen aufgerundet wird (2018: 23GB) oder ob nur das genaue rechnerische Volumen kostenfrei konsumiert werden darf (2018: 22,39GB) .

Na ganz so stimmt das nicht. Auch fallen in der o.g. Passage die Worte "ist ... möglich" auf.

Also in der aktuellen Auslandspreisliste für den Tarif steht im Anhang 1 als letzter Punkt 4 auf S. 10.
Quelle: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45035.pdf

ZITAT:
Regelung für Tarife mit unbegrenztem Highspeed Datenvolumen

Bei Tarifen oder Zubuchoptionen mit unbegrenztem Highspeed Datenvolumen kann dieses Volumen bis zu einer bestimmten Grenze im EU-Ausland ohne Roamingaufschläge genutzt werden. Die Grenze ergibt sich nach folgender Formel:

(monatlicher Grundpreis (netto) des Mobilfunktarifs oder der Zubuchoption
[geteilt durch]
jeweils aktuell gültiges reguliertes maximales Roamingvorleistungsentgelt)
×2

Beispiel: Grundpreis des Mobilfunktarifs beträgt 79,95 EUR brutto (67,185 netto)
. Das aktuelle Roamingvorleistungsentgelt in 2018 beträgt 6,00 EUR netto pro GB. Dies ergibt: (67,185 EUR / 6,00 EUR pro GB) x 2 = 22,39 GB, gerundet ≈ 23 GB
.
Das heißt, in diesem Tarif können 25 GB im EU-Ausland ohne Aufschlag
genutzt werden. Nach Überschreiten dieser Grenze fällt ein Aufschlag in
Höhe von 9,16 EUR inkl. USt. pro GB an, bei 1KB -genauer Abrechnung.
Das Roamingvorleistungsentgelt sinkt jährlich:
2018: 6,00 EUR (ohne USt) pro GB
2019: 4,50 EUR (ohne USt) pro GB,
2020: 3,50 EUR (ohne USt) pro GB,
2021: 3,00 EUR (ohne USt) pro GB,
2022: 2,50 EUR (ohne USt) pro GB

ZITAT ENDE

Zunächst ist es ein Geheimnis der Telekom, warum sie 23 GB ausrechnet und 25 GB gibt. Aber das darf sie ja. Keine Frage. Das sind ja Mindestanforderungen gemäß "Roam like at home".

Daher muss ja die genaue Grenze angegeben werden im Tarif, jedes Jahr neu und keine Rechenaufgabe.

Dann steht in der Preisliste vom 6.3.18 ein falscher Aufschlag. 9,16 € durften sie bis 31.12.17 nehmen, ab 1.1.18 ist nur noch 6,00 € + 19% also max. 7,14 € pro GB erlaubt.

Auch das reicht nicht, es nur als Rechenaufgabe zu präsentieren. Es muss klar genannt werden im Tarif und jährlich aktualisiert werden (oder sie nehmen gleich weniger als die Obergrenze).

In Polen, wo die FUP ganz streng mit allen Tarifen durchgezogen wird, mussten zum 1.1.18 alle Tarifpläne geändert werden, und dann wieder zum 1.1.19.

Kurz: Die Telekom hat Vorbereitungen getroffen, Aufpreise zu nehmen. Ob sie das wirklich durchführt, ist dennoch fraglich. Es wird keine Anzeige gegeben, wieviel im Ausland verbraucht wird und die Hinweise darauf sind äußerst dünn.
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[1.1.1.1] Hansi01 antwortet auf wolfbln
02.04.2018 13:03

einmal geändert am 02.04.2018 13:22
Ich denke, Ihr habt beide recht, denn die Angaben im vorgenannten Dokument der Telekom sind widersprüchlich: in 3.5 des Dokumentes wird eine Volumenpreis von 7,07 EUR genannt - im angesprochenen Anhang 4 dagegen sind es die genannten 9,16 EUR.
Mich würde allerdings interessieren, wie die von wolf angesprochene Umsetzung der Volumen-FUP z.B. in Polen gehandhabt wird. Wird man informiert, sobald Zusatzkosten anfallen? Und wie? Ansonsten läuft man ja in die nächste Kostenfalle. Bei der Telekom sähe dass im Moment so aus, dass man weder wüsste, wann das regulierte Volumen aufgebraucht wäre, noch wüsste, wie hoch der tatsächlich anfallende Aufpreis wäre. Im schlimmsten Fall würden dann auf der nächsten Rechnung plötzlich ein paar hundert Euro an FUP-Aufpreisen stehen, mit denen man nicht gerechnet hat. Gerade das sollte doch mit der Regulierung der EU verhindert werden.
Deswegen nochmals die Frage: Wie wird das in den Nachbarstaaten, die die FUP anwenden, gehandhabt bzw gibt es hierzu konkrete Vorschriften der Regulierungsbehörde?