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Heroin oder Kokain


03.05.2018 06:13 - Gestartet von justii
Hier werden zwei Optionen verglichen, die laut den mir bekannten Hintergründen in Teilen rechtswidrig und damit nicht zulässig sind. Allerdings glauben offensichtlich sowohl die Telekom als auch Vodafone, sich nicht an Gesetze und Vorschriften halten zu müssen. Solche Optionen werblich zu vergleichen kommt mir ein wenig vor, als würde ein an und für dich seriöses Magazin die Nutzung von Heroin und Kokain anhand werblicher Kriterien vergleichen. Ein seltsames Gebaren allemal, wie ich finde.
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[1] trollator antwortet auf justii
03.05.2018 07:02
Benutzer justii schrieb:
Hier werden zwei Optionen verglichen, die laut den mir bekannten Hintergründen in Teilen rechtswidrig und damit nicht zulässig sind. Allerdings glauben offensichtlich sowohl die Telekom als auch Vodafone, sich nicht an Gesetze und Vorschriften halten zu müssen. Solche Optionen werblich zu vergleichen kommt mir ein wenig vor, als würde ein an und für dich seriöses Magazin die Nutzung von Heroin und Kokain anhand werblicher Kriterien vergleichen. Ein seltsames Gebaren allemal, wie ich finde.

Auch schlimm finde ich, wenn ungenutztes Datenvolumen jeden Monat einfach so verfällt.
Das ist so als ob man Lebensmittel beim verschimmeln zusehen muss.

Freu mich schon auf Stream on im Festnetz der deutschen Telekom. Ihr sicherlich auch ;-)
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[2] Mr-Fly antwortet auf justii
03.05.2018 07:21
Benutzer justii schrieb:
...... die laut den mir bekannten Hintergründen in Teilen rechtswidrig und damit nicht zulässig sind. Allerdings glauben offensichtlich sowohl die Telekom als auch Vodafone, sich nicht an Gesetze und Vorschriften halten zu müssen. ....

Soweit ich weiß, befindet sich dieses noch vor Gericht in der nächsten Instanz und dort wird Recht gesprochen. Wäre es so eklatant wie du schreibst hätte man mit Sicherheit die vorläufige Einstellung gefordert.

Solche Optionen werblich zu vergleichen kommt mir ein wenig vor, als würde ein an und für dich seriöses Magazin die Nutzung von Heroin und Kokain anhand werblicher Kriterien vergleichen. Ein seltsames Gebaren allemal, wie ich finde.

Teltarif ist ein Tech Blog und kein Recht-Forum. Sie berichten rein über die Technik und das finde ich gut. Auch die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Angebote darzustellen.
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[2.1] justii antwortet auf Mr-Fly
03.05.2018 08:31
Benutzer Mr-Fly schrieb:
Benutzer justii schrieb:
...... die laut den mir bekannten Hintergründen in Teilen rechtswidrig und damit nicht zulässig sind. Allerdings glauben offensichtlich sowohl die Telekom als auch Vodafone, sich nicht an Gesetze und Vorschriften halten zu müssen. ....

Soweit ich weiß, befindet sich dieses noch vor Gericht in der nächsten Instanz und dort wird Recht gesprochen. Wäre es so eklatant wie du schreibst hätte man mit Sicherheit die vorläufige Einstellung gefordert.

Nun, eine Gerichtsentscheidung steht noch aus. Bis dahin gilt eigentlich die Untersagung von Teilen des StreamON-Angebots durch die dafür zuständige Aufsichtsbehörde, das die Telekom aber bislang schlichtweg ignoriert.
Wenn wir Bürger geltendes Recht so öffentlich und fortgesetzt ignorieren würden, könnten wir uns vor Bußgeldbescheiden wohl kaum mehr retten. Es scheint aber eine erschreckende Tendenz dazu zu geben, dass große Wirtschaftsunternehmen geltendes Recht einfach ignorieren.


Solche Optionen werblich zu vergleichen kommt mir ein wenig vor, als würde ein an und für dich seriöses Magazin die Nutzung von Heroin und Kokain anhand werblicher Kriterien vergleichen. Ein seltsames Gebaren allemal, wie ich finde.

Teltarif ist ein Tech Blog und kein Recht-Forum. Sie berichten rein über die Technik und das finde ich gut. Auch die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Angebote darzustellen.

Durchaus. Entweder a) wenn das Angebot hierzulande rechtskonform angeboten wird oder b) wenn es in einem anderen Land rechtskonform angeboten und z.B. als Vergleich, als Beispiel, als Gegenstück etc. herangezogen wird.
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[2.1.1] wolfbln antwortet auf justii
03.05.2018 10:54

einmal geändert am 03.05.2018 11:01
Benutzer justii schrieb:
Benutzer Mr-Fly schrieb:
Benutzer justii schrieb:
...... die laut den mir bekannten Hintergründen in Teilen rechtswidrig und damit nicht zulässig sind. Allerdings glauben offensichtlich sowohl die Telekom als auch Vodafone, sich nicht an Gesetze und Vorschriften halten zu müssen. ....

Soweit ich weiß, befindet sich dieses noch vor Gericht in der nächsten Instanz und dort wird Recht gesprochen. Wäre es so eklatant wie du schreibst hätte man mit Sicherheit die vorläufige Einstellung gefordert.

Nun, eine Gerichtsentscheidung steht noch aus. Bis dahin gilt eigentlich die Untersagung von Teilen des StreamON-Angebots durch die dafür zuständige Aufsichtsbehörde, das die Telekom aber bislang schlichtweg ignoriert.
Wenn wir Bürger geltendes Recht so öffentlich und fortgesetzt ignorieren würden, könnten wir uns vor Bußgeldbescheiden wohl kaum mehr retten. Es scheint aber eine erschreckende Tendenz dazu zu geben, dass große Wirtschaftsunternehmen geltendes Recht einfach ignorieren.


Solche Optionen werblich zu vergleichen kommt mir ein wenig vor, als würde ein an und für dich seriöses Magazin die Nutzung von Heroin und Kokain anhand werblicher Kriterien vergleichen. Ein seltsames Gebaren allemal, wie ich finde.

Teltarif ist ein Tech Blog und kein Recht-Forum. Sie berichten rein über die Technik und das finde ich gut. Auch die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Angebote darzustellen.

Durchaus. Entweder a) wenn das Angebot hierzulande rechtskonform angeboten wird oder b) wenn es in einem anderen Land rechtskonform angeboten und z.B. als Vergleich, als Beispiel, als Gegenstück etc. herangezogen wird.

Ihr verwechselt hier einiges. Das Angebot von Telekom und Vodafone ist nicht per se illegal. Es verstößt auch nicht grundsätzlich gegen die Netzneutralität wie die BNetzA festgesellt hat. Das ist ja die entscheidende Frage und durchaus umstritten.

Es gibt nur 2 Aspekte, die die BNetzA beim Telekom (und folglich wohl dann auch beim Vodafone-Angebot) gerügt hat:
1.) Die Zero-Rate Option darf nicht nur aufs Inland beschränkt bleiben, sondern muss im EU-Roaming herausgegeben werden. Es gibt in der EU-Roamingverordnung genau für diese "offenen Datenpakete" eine FUP-Regelung.
Die hat nur bei der Telekom den Haken, dass sie sich in ihrem Volumen auf den Gesamtpreis des Tarifs bezieht, während bei Vodafone der Pass einzeln gerechnet werden kann.
2.) Die Herunterskalierung von Video auf eine niedrigere Bandbreite verstößt gegen die Netzneutralität. Auch da sind einige Lösungen denkbar.

Es ist also nicht, dass dies so ein völlig unlauteres Angebot wäre!!! Der Vergleich mit Rauschgift völlig schwachsinnig. Hierbei handelt es sich um eine völlig verbotene Substanz. Es ist eher wie ein rezeptpflichtiges Arzneimittel, dass bestimmte Auflagen für den Verkauf gelten.

Andere Länder sind da schon weiter (wo die gleichen Regeln gelten):
- in Tschechien und der Slowakei verkauft die Telekom (als T-Mobile) die StreamOn-Pakete als Add-ons mit wöchentlichen oder monatlichen Optionen auch im Prepaid.
- in Portugal und Spanien verkauft Vodafone die Pässe zu ähnlichen Preisen auch für bestimmte Prepaid-Tarife.

Ob ihrs wollt oder nicht, es gibt eine große Nachfrage nach zero-rateten Tarifen für bestimmte Streaming-Packs oder Messengers. Erst wenn man unbegrenztes Volumen zur Verfügung hat, wird der Verbrauch bei Audio- oder Video-Streaming nebensächlich. Das kostet aber noch immer mind. 80€ im Monat, ist damit nicht massenkompatibel.

Ich persönlich finde den Weg, den Vodafone geht mit Add-on Pässen besser als den obligatorischen Bestandteil im Tarif bei Telekom. Lasst doch den Konsumenten wählen, ob er bereit ist, dafür Geld auszugeben und die anderen müssen es dann nicht mitbezahlen.
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[2.1.1.1] justii antwortet auf wolfbln
03.05.2018 11:07
Benutzer wolfbln schrieb:
Ihr verwechselt hier einiges. Das Angebot von Telekom und Vodafone ist nicht per se illegal. Es verstößt auch nicht grundsätzlich gegen die Netzneutralität. Das ist ja die entscheidende Frage.

Deshalb schrieb ich: "in Teilen"

Es gibt nur 2 Aspekte, die die BNetzA beim Telekom (und folglich wohl auch beim Vodafone-Angebot) gerügt hat: 1.) Die Zero-Rate Option darf nicht nur aufs Inland beschränkt bleiben, sondern muss im EU-Roaming herausgegeben werden. Es gibt in der EU-Roamingverordnung genau für diese "offenen Datenpakete" eine FUP-Regelung.
Die hat nur bei der Telekom den Haken, dass sie sich in ihrem Volumen auf den Gesamtpreis des Tarifs bezieht, während bei Vodafone der Pass einzeln gerechnet werden kann. 2.) Die Herunterskalierung von Video auf eine niedrigere Bandbreite verstößt gegen die Netzneutralität. Auch da sind Lösungen denkbar.
Stellt sich die Frage, warum die Telekom diese Lösungen dann nicht angewandt und nachgebessert hat, wie es von der Netzagentur gefordert worden ist.


ES ist also nicht, dass dies so ein völlig unlauteres Angebot wäre!!!
Das ist grundsätzlich klar, aber wenn ich ein vollkommen straßentaugliches und den Vorschriften entsprechendes Auto habe und einen nicht vorschriftsgemäßen Aufbau oder Vorbau (zum besseren Verständnis zum Beispiel einen sog. "Kuhfang" mit spitzen Hörnern) anbringe, dann darf ich trotzdem nicht mit dem Auto solange weiterfahren bis eine Gerichtsentscheidung über meinen Widerspruch vorliegt sondern mein Fahrzeug wird aus dem Verkehr gezogen (verliert ggf. die Betriebserlaubnis und u.U. auch den Versicherungsschutz) bis das Gericht darüber entschieden hat. Entscheidet das Gericht dann für mich, kann ich es wieder in Betrieb nehmen. Entscheidet das Gericht gegen mich, kann ich es nur wieder in Betrieb nehmen, wenn ich den nicht vorschriftsgemäßen Aufbau oder Vorbau entfernt und es wieder in einen, den Vorschriften entsprechenden Zustand gebracht habe. So müsste es nach meinen Dafürhalten auch im Fall StreamON laufen.


Ob ihrs wollt oder nicht, es gibt eine große Nachfrage nach zero-rateten Tarifen für bestimmte Streaming-Packs oder Messengers.

Ich habe absolut nichts gegen das Produkt an sich. Im Gegenteil halte auch ich es, wenn die Telekom nachbessert, für sehr zeitgemäß. Trotzdem kann nicht angehen, dass sich die Telekom über eine klare Anweisung der Aufsichtsbehörde und damit am Ende über geltendes Recht arrogant und ignorant hinweg setzt.
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[2.1.1.1.1] wolfbln antwortet auf justii
03.05.2018 11:17


Ob ihrs wollt oder nicht, es gibt eine große Nachfrage nach zero-rateten Tarifen für bestimmte Streaming-Packs oder Messengers.

Ich habe absolut nichts gegen das Produkt an sich. Im Gegenteil halte auch ich es, wenn die Telekom nachbessert, für sehr zeitgemäß. Trotzdem kann nicht angehen, dass sich die Telekom über eine klare Anweisung der Aufsichtsbehörde und damit am Ende über geltendes Recht arrogant und ignorant hinweg setzt.

Da bin ich bei Dir. Die Telekom muss da nachbessern. Sie hat beim Roaming das Problem des festen Tarifbestandteils, wo sie den Gesamtpreis zugrunde legen muss. Deshalb scheut sie wohl die Anpassung. Vodafone hat sie schon mit den 30 GB in den AGB angedeutet. In. Spanien z.B. verkaufen sie max. 6 GB im Roaming und Video klar als 480p skaliert ausgewiesen.

Grundsätzlich hoffe ich auch dass sich der Regulierer da durchsetzt. Wobei ich mich schon frage, wieso das Angebot so auf dem Markt bleiben soll, bis dann die Entscheidung bis zur letzten juristischen Instanz durchgefochten worden ist. Das Angebot gehörte solange zumindest angepasst, wenn es auf dem Markt bleibt.