Benutzer CGa schrieb:
Benutzer EpsilonAlpha schrieb:
Benutzer Mister79 schrieb:
...
StreamOn ...
Tut mir leid aber ich betrachte beide Zero Rating Varianten als gescheiterte Experimente!
1. Funktioniert keiner davon mehr wenn die Drosselung aktiv ist 2. Es zählen gewisse Daten dieser Dienste immer noch mit 3. Man muss die App des Zero Rating Partners benutzen
Toller Kommentar, alles aber falsch.
Meine Aussagen beziehen sich auf StreamOn.
Zu 1: Das ist eine Vorgabe. Ohne diese wäre das komplette Angebot von der BnetzA verboten worden Zu2: Streaming bedeutet Audio und Video, Cover-Bilder sind kein Stream.
Zur3: Man kann auch die Webseite des Steamingpartners nutzen, wobei viele Apps mobil optimiert sind und besser sind als die Website.
Vor dem meckern bitte StreamOn AGB lesen.
Schlechter Kommentar deinerseits, soviel zum Thema "meckern"
Zu 1: Es ist unerheblich wer das entschieden hat ob die BnetzA oder sonst jemand: Es ist eine Benachteiligung dem Kunden gegenüber man bucht eine Option welche man in der Drosselung nicht nutzen kann!
Zu 2: Cover-Bilder und andere Daten sind jedoch teil der Streaming-Dienste, Vorschaubilder, diverse Daten die werden nach wie vor vom Volumen-Konto abgezogen. Das ist einfach nicht sauber implementiert. Die Telekom gibt dies sogar offen zu:
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3. Streaming
Nicht zum Audio- und Videostreaming gehören z. B. das Laden von Covern, Werbung, Spiele, Software, Texte, persönliche Kommunikationsdienste (wie Sprach- und Videoanrufe, Chats und Messaging) und sonstige Inhalte, selbst wenn die Inhalte mit Audio-/Videoelementen kombiniert sind und/oder Audio-/Videoelemente enthalten.
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Quelle: https://www.telekom.de/
hilfe/mobilfunk-mobiles-internet/mobiles-internet-e-mail/streamon/voraussetzungen-streamon?samChecked=true
Zu 3: Auf der Vodafone-Seite (um die es in diesem Artikel geht) hier wird sogar darauf hingewiesen:
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Nicht im Vodafone Pass enthalten sind:
Sprach- und Video-Telefonie
das Öffnen von externen Links
Werbung
Diese Funktionen und Inhalte werden auf das Datenvolumen Ihres Tarifs angerechnet.
Das gilt auch für einzelne Anwendungen bestimmter Apps. Sie verbrauchen Ihr Datenvolumen mit:
Versionen der App Amazon Music, die älter als Version 4.1 sind
Albumcover bei den Apps Napster und Spotify
Live-Video-Streaming mit der App Twitter
Radio und Podcasts mit der App Deezer
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Quelle: https://www.vodafone.de/privat/service/vodafone-pass.html#welche-inhalte-sind-im-vodafone-pass-nicht-enthalten
Und hast du eine offizielle Quelle in der beschrieben wird das es bei der Telekom wirklich so ist?
Würde mich wundern den auf den Seiten der Telekom wird ganz klar definiert:
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2. App, Gerät & Mobilfunknetz
Verwenden Sie für das Audio- und Videostreaming die mobile App des jeweiligen Partners. Bitte nutzen Sie immer die aktuellste App-Version unserer Partnerdienste, damit wir garantieren können, dass das Datenvolumen beim Streamen nicht verbraucht wird.
Die Nutzung von StreamOn auf weiteren Mobilfunk-Geräten mit einer MultiSIM ist möglich. Die Nutzung der Option über andere Geräte mittels Tethering ist nicht Bestandteil der Option.
Gut zu wissen: Die kostenfreien StreamOn Optionen gelten nur im Inland. Im Roamingfall wird das bei teilnehmenden Partnern verbrauchte Datenvolumen entsprechend des zugrundeliegenden Tarifs berechnet.
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Quelle: https://www.telekom.de/hilfe/mobilfunk-mobiles-internet/mobiles-internet-e-mail/streamon/voraussetzungen-streamon?samChecked=true
Also bitte mal vorher informieren bevor man irgendwas daherredet, danke!