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Zu kurz gedacht


20.05.2018 19:06 - Gestartet von Freak Wenz
Der BGH hat Dashcams nicht "grundsätzlich zugelassen", die Aufzeichnung Unbeteiligter bleibt weiterhin verboten. Steht ja auch so im Editorial.
Dass es keinen Datenschutz vor Gericht gibt, ist eine steile These - ich wusste nicht, dass die für den Prozess erhobenen Daten vermarktet werden dürfen ;) Nein, dürfen sie nicht. Die Tendenz des Artikels wird ja zur Genüge klar: Dashcams sind ganz toll und lösen "meistens" (unbewiesene These) die Fragen bezüglich des Unfallgeschehens. Dabei sind Dashcam-Aufnahmen also Daten wie alle anderen auch.
Stimmt das?

Der Vorschlag, die Aufzeichnungen nur dem Dashcam-Hersteller verschlüsselt zugänglich zu machen, ist schlicht gruselig. Soll wirklich ein chinesischer Technikhersteller über "seine Clearingstelle" unkontrolliert und unkontrollierbar Aufzeichnungen aus der deutschen Öffentlichkeit verwerten können dürfen? Bewahre!
Eines solche Stelle darf keinesfalls Teil der Herstellerunternehmen sein. Doch sollen solche Aufnahmen direkt aus dem Auto in die Hände der Behörden geliefert werden? Konsequent weitergedacht, führt diese Idee in den Abgrund.

Es ist sehr bedenklich, dass das Editorial die Gefahr allgegenwärtiger Kameras für die Demokratie lauthals verschweigt. Dabei ist schon so viel darüber diskutiert worden. Es ist erwiesen, dass sich Menschen vor Kameras anders - befangener und unfrei - verhalten als ohne. Es gibt in Deutschland bei sinkender Kriminalitätsrate immer mehr Kameras im öffentlichen Raum. Jetzt auch noch Dashcams? Es reicht irgendwann mal!

Außerdem: Lauter Kameras in der Öffentlichkeit - ob ausgeschaltet, in Endlosschleife die Aufnahmen überschreibend oder verschlüsselt, das ist egal - werden den Straßenverkehr zu genau dem Horror machen, wie man es in Russland und Südkorea beobachten kann: Wahnsinnig hohe Unfallzahlen, allgegenwärtige Überwachung, Denuntiation. Dashcams verhindern keine Unfälle, sie verhelfen einer Streitpartei zu ihrem Recht. Ergo kann man noch aggressiver auf sein Recht bestehen und gefährliche Situationen noch besser eskalieren lassen. Den zu unrecht in die Straße einbiegenden Radfahrer kann man noch besser umnieten, er ist ja schuld. Nur leider dann auch tot. Ersteres kann man dank Dashcam beweisen. Das zweite nicht beheben.

Das ist es nicht wert!