Benutzer mikiscom schrieb:
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Ich verstehe unter einer Grundgebühr jedenfalls den Betrag, den man pro Monat (oder hier eben einem Abrechnungszeitraum von vier Wochen) immer mindestens bezahlt, egal ob man zusätzliche Leistungen in der Zeit in Anspruch nimmt oder nicht. Das ist beim Mobilfunk genauso wie beim Festnetzanschluss.
Aber bei den Kosten für eine Option kannst Du ohne Zusatzkosten eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, z. B. Freiminuten. Bei der Grundgebühr musst Du für jede Leistung die Du selbst einrichtest, extra zahlen.
Hmm? Was soll denn eine "Leistung, die man selbst einrichtet" sein?
Welche Leistungen mit der Grundgebühr abgegolten sind und ob es zubuchbare weitere Optionen gibt hängt vom jeweiligen Anbieter und dessen Tarifen ab. Eine Grundgebühr bleibt eine Grundgebühr, egal ob sie nun viele oder wenige Inklusivleistungen beinhaltet, oder ob man die gebotenen Leistungen für selbstverständlich erachtet oder für eine Besonderheit hält.
Abgesehen davon geht es um Prepaid. Und bei Prepaid gibt es NIE eine Grundgebühr (Kosten für keine direkte Gegenleistung.)
Verträge, bei denen man ohne irgendeine Gegenleistung zu erhalten etwas bezahlen muss, wird es am Markt allein schon aus der Konkurrenzsituation heraus nicht geben - sie wären vermutlich sogar sittenwidrig. Telekommunikationsverträge beinhalten jedenfalls immer eine Gegenleistung, wie etwa den Zugang zu Telefon- oder Datennetzen für den Kunden.
Bei der Telekom kommen bekanntlich alle aktuellen Prepaid-Verträge mit einer Grundgebühr daher, mit Ausnahme des "MagentaMobil Start Basic", der nur sehr selektiv vertrieben wird. Die "normalen" Prepaid-Tarife der Telekom wie etwa "MagentaMobil Start M" mag man dann "unechtes Prepaid" nennen oder wie auch immer, aber das spielt für die Frage, was unter einer Grundgebühr zu verstehen ist, keine Rolle.