Benutzer AmerikanerJan schrieb:
Würde nicht einfach ein Hinweis auf die Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Sohnes Abhilfe schaffen?
Eltern haften für ihre Kinder.
Diese sind im Regelfall Geschäftsfähig.
Der Fehler liegt beim Verbraucher/Nutzer.
Reedereien informieren über Kosten.Sei es auf der Homepage oder aber spätestens an Board. Ebenso wird eine SMS zu gestellt, von der jeweiligen Reederei, mit der Information das man sich auf See befindet, welche aber scheinbar ignoriert werden.
Auch informieren die Hotlines auf Nachfrage über die Kosten, wenn man den dort anrufen würde.
Informations-, und Mitwirkungspflicht hat jeder Vertragsnutzer irgendwo.
(zumal es Kreuzfahrten bereits seit jahren gibt und nicht erst 2018 erfunden wurden. Somut sollte das Thema Kosten bekannt sein)
Zu guter letzt sind viele Menschen einfach nicht fähig mit ihrem Gerät umzugehen. Jedes Handy lässt sich so einstellen das der automatische Netzwechsel unterbunden wird.
Wenn man also keine lust hat die Bedienungsanleitung zu lesen könnte man im Zweifelsfall auch deswegen seinen Mobilfunkanbieter fragen.
Das die Mobilfunkanbieter die Kosten tragen sollen obwohl mindestens drei Möglichkeiten bestehen sich vorab zu informieren ist nicht gerecht.Denn wie heißt es so schön? '' Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!''