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Beschränkte Geschäftsfähigkeit


14.06.2018 10:39 - Gestartet von AmerikanerJan
Würde nicht einfach ein Hinweis auf die Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Sohnes Abhilfe schaffen?
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[1] stefie-im-netz antwortet auf AmerikanerJan
14.06.2018 11:09
Benutzer AmerikanerJan schrieb:
Würde nicht einfach ein Hinweis auf die Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Sohnes Abhilfe schaffen?

Der Vertrag läuft sicher über einen Elternzeil und schon sind die in der Pflicht. Wenn sie ihrem Kind das Gerät zur Verfügung stellen, haften sie auch für die Kosten.
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[1.1] Donaldfg antwortet auf stefie-im-netz
14.06.2018 11:30
Hallo,

Benutzer stefie-im-netz schrieb:

Der Vertrag läuft sicher über einen Elternzeil und schon sind die in der Pflicht. Wenn sie ihrem Kind das Gerät zur Verfügung stellen, haften sie auch für die Kosten.

was ist eigentlich mit der Kostensperre 59,50€ die greifen sollte. Bei meinem Vertrag Drillisch hat das in Japan funktioniert.
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[1.1.1] r o s s i n antwortet auf Donaldfg
14.06.2018 12:51
was ist eigentlich mit der Kostensperre 59,50€ die greifen sollte. Bei meinem Vertrag Drillisch hat das in Japan funktioniert.
Diese Regelung ist nur an Land gültig nicht auf Schiffen.:

verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/telefonieren-und-surfen-auf-schiffen-7851
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[1.1.1.1] Chris111 antwortet auf r o s s i n
14.06.2018 15:23
Benutzer r o s s i n schrieb:
was ist eigentlich mit der Kostensperre 59,50€ die greifen sollte. Bei meinem Vertrag Drillisch hat das in Japan funktioniert.
Diese Regelung ist nur an Land gültig nicht auf Schiffen.:

verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festn
etz/telefonieren-und-surfen-auf-schiffen-7851

Steht da doch gar nicht, es steht da nur, dass die EU Roamingverordnung nicht auf Schiffen greift. Das ist aber auch nicht ganz richtig, den die 59,90Euro Datenroamingbegrenzung gilt WELTWEIT.
Es gibt nur ein Schlupfloch, dass - wenn die Begrenzung technisch nicht möglich ist, eine SMS ausreicht.
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[1.1.2] dosi antwortet auf Donaldfg
14.06.2018 13:56
Benutzer Donaldfg schrieb:
was ist eigentlich mit der Kostensperre 59,50€ die greifen sollte. Bei meinem Vertrag Drillisch hat das in Japan funktioniert.

Diese Sperre ist nur für Länder innerhalb der EU verpflichtend. Für Länder außerhalb der EU wird sie empfohlen, sofern eine Abrechnung der Nutzung in Echtzeit möglich ist, was aber nicht jeder Netzbetreiber unterstützt.

Es gibt aber auch Anbieter, die das Internet außerhalb der EU pauschal sperren und es erst auf expliziten Wunsch freigeben.
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[1.2] chickolino1 antwortet auf stefie-im-netz
14.06.2018 15:15
@stefie-im-netz
@AmerikanerJan
Würde nicht einfach ein Hinweis auf die Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Sohnes Abhilfe schaffen?

Der Vertrag läuft sicher über einen Elternzeil und schon sind die in der Pflicht. Wenn sie ihrem Kind das Gerät zur Verfügung stellen, haften sie auch für die Kosten.

Das würde ich ähnlich sehen...wenn Eltern einem 12 jährigen ein auf Ihren Namen laufendes Vertagshandy mit entsprechendem Vertrag geben....dann sind sie letztenendes selbst schuld.

Sobald es bei mir ins Ausland geht...selbst innerhalb von Europa... ist bei mir nur eine Prepaidkarte im Smartphone.

Erreichbar bin ich eh über VoIP.App über meine Sipgate Festnetznummer....(innnerhalb von Deutschland direkt auf der Simquadrat Simkarte im Dual-Sim-Gerät.
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[2] Hallo84 antwortet auf AmerikanerJan
18.06.2018 10:46
Benutzer AmerikanerJan schrieb:
Würde nicht einfach ein Hinweis auf die Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Sohnes Abhilfe schaffen?

Das ist nicht möglich, der Vertragsinhaber ist verantwortlich dafür. Dies sind denke ich einfach mal die Eltern
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[3] Jeraziah antwortet auf AmerikanerJan
23.08.2018 16:19
Benutzer AmerikanerJan schrieb:
Würde nicht einfach ein Hinweis auf die Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Sohnes Abhilfe schaffen?
Eltern haften für ihre Kinder.
Diese sind im Regelfall Geschäftsfähig.
Der Fehler liegt beim Verbraucher/Nutzer.
Reedereien informieren über Kosten.Sei es auf der Homepage oder aber spätestens an Board. Ebenso wird eine SMS zu gestellt, von der jeweiligen Reederei, mit der Information das man sich auf See befindet, welche aber scheinbar ignoriert werden.
Auch informieren die Hotlines auf Nachfrage über die Kosten, wenn man den dort anrufen würde.
Informations-, und Mitwirkungspflicht hat jeder Vertragsnutzer irgendwo.
(zumal es Kreuzfahrten bereits seit jahren gibt und nicht erst 2018 erfunden wurden. Somut sollte das Thema Kosten bekannt sein)
Zu guter letzt sind viele Menschen einfach nicht fähig mit ihrem Gerät umzugehen. Jedes Handy lässt sich so einstellen das der automatische Netzwechsel unterbunden wird.
Wenn man also keine lust hat die Bedienungsanleitung zu lesen könnte man im Zweifelsfall auch deswegen seinen Mobilfunkanbieter fragen.
Das die Mobilfunkanbieter die Kosten tragen sollen obwohl mindestens drei Möglichkeiten bestehen sich vorab zu informieren ist nicht gerecht.Denn wie heißt es so schön? '' Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!''