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Romainglimit gilt auch auf Schiffsnetzen


14.06.2018 15:13 - Gestartet von Chris111
somit dürften eigentich nur 50 Euro netto auflaufen.
Aber: O2 ist der einzige Netzbetreiber, der das nicht auf die Reihe bekommt oder bekommen will. Es gibt die Möglichkeit, dass man eine SMS versenden kann, wenn aus technischen Gründen in dem jeweiligen Netz kein Roaminglimit bereitgestellt werden kann.
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[1] -Whayzinga- antwortet auf Chris111
15.06.2018 15:36

einmal geändert am 15.06.2018 15:40
Benutzer Chris111 schrieb:
somit dürften eigentich nur 50 Euro netto auflaufen.

Das Roaminglimit zählt nur in Mobilfunknetzen und nicht auf Schiffsnetzen

"Mobiles Telefonieren und Internetnutzung auf dem Schiff
Auf dem Schiff können für mobiles Telefonieren, SMS oder die Internetnutzung hohe Kosten entstehen. An Bord kommen mitunter spezielle Schiffsnetzbetreiber zum Zuge, die ihre Dienste via Satellit anbieten. Verbraucher sollten sich daher vor Reisebeginn beim Reiseveranstalter oder bei der Kreuzfahrtgesellschaft über das jeweilige Schiffsnetz und die Preise informieren. Vorsicht ist geboten, wenn sich das Schiff im Hafen oder in Landnähe befindet, da hohe Kosten bei Gesprächen über das Schiffsnetz drohen. Sofern das Schiffsnetz in diesen Regionen weiterhin aktiv ist, kann sich das Mobiltelefon dort einbuchen bzw. bleibt eingebucht, wenn die automatische Netzwahl eingestellt ist und das zuvor genutzte „Landnetz“ kurzzeitig nicht zu empfangen war. Das kann schon beim Einchecken an Bord sein, wenn man im Inneren des Schiffs kurzzeitig keinen Empfang von Land hatte. Es ist daher ratsam, dass Sie Ihr Netz schon vor Antritt der Reise manuell auswählen und Sie Ihr „Landnetz“ nutzen, solange dieses verfügbar ist."

Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/InternRoaming/InternationalesRoaming-node.html
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[1.1] little-endian antwortet auf -Whayzinga-
17.06.2018 13:47
Benutzer -Whayzinga- schrieb:
Benutzer Chris111 schrieb:
somit dürften eigentich nur 50 Euro netto auflaufen.

Das Roaminglimit zählt nur in Mobilfunknetzen und nicht auf Schiffsnetzen

Was, wenn nicht ebenfalls ein Mobilfunknetz soll ein solches "Schiffsnetz" denn sein? Auch hier ist eine Einbuchung ja nur aufgrund von Verträgen mit dem Heimatnetzbetreiber möglich. Ob der selbst im Vergleich zum Roaming außerhalb der EU exorbitanten Preise ist es geradezu zynisch, dass die automatische Trennung und Beschränkung auf zunächst jene rund 60€ gerade hier nicht greifen soll.
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[1.1.1] marcel24 antwortet auf little-endian
18.06.2018 08:18
das netz auf schiffen wird über satellit bereitgestellt, mobilfunk kann doch garnicht so weit senden. sicherlich haben die betreiber ein roamingabkommen aber warum hier keine kostenbremse greift erschließt sich mir nicht wirklich.
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[1.1.1.1] little-endian antwortet auf marcel24
18.06.2018 10:42
Benutzer marcel24 schrieb:
das netz auf schiffen wird über satellit bereitgestellt, mobilfunk kann doch garnicht so weit senden. sicherlich haben

Genauso kann man argumentieren, dass auch bei den deutlich günstigeren "regulären" Mobilfunknetzen die Daten irgendwoher kommen (und irgendwohin gehen) müssen - in aller Regel eben Festnetz- und Richtfunkanbindungen. Die Bepreisung mag sich ja je nach Aufwand eben dieses "Uplinks" gerne signifikant unterscheiden, doch ...

die betreiber ein roamingabkommen aber warum hier keine kostenbremse greift erschließt sich mir nicht wirklich.

... erklärt das eben genau nicht, weshalb diese Kostendeckelung nicht greifen soll, und darum ging es ja hier. Diese Unterscheidung von "Mobilfunknetz" und "ooooh ... Schiffsnetz" halte ich schlichtweg für unsinnig. Es ist ein Mobilfunknetz wie jedes andere auch und im Zweifel haben die Preise und Konditionen im Preisverzeichnis MEINES Anbieters zu stehen, der das Roamingabkommen irgendwann mal ausgekaspert hat.
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[1.1.1.1.1] marcel24 antwortet auf little-endian
18.06.2018 13:26
naja weil das netz auf dem schiff eigentlich kein mobilfunknetz ist (auch wenn das einige glauben), sondern wie eben gesagt die verbindung über satellit hergestellt wird und dort die kosten anders sind, es ist nur nach außen hin "mobil". eingeschaltet werden darf es natürlich erst wenn ein gewisser abstand zu den stationären mobilfunknetzen gegeben ist. eine kostendeckelung sollte dennoch greifen, ob die anbieter dazu verpflichtet sind weis ich im moment nicht. wie man es dreht und wendet, man sollte sich auch mal als kunde über die preise informieren und nicht einfach sorglos die geräte nutzen und dann auf kulanz des anbieters hoffen.
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[1.1.1.1.1.1] helmut-wk antwortet auf marcel24
03.07.2018 09:23
Benutzer marcel24 schrieb:
naja weil das netz auf dem schiff eigentlich kein mobilfunknetz ist (auch wenn das einige glauben), sondern wie eben gesagt die verbindung über satellit hergestellt wird und dort die kosten anders sind, es ist nur nach außen hin "mobil".
>
Kann man aber auch so bewerten, dass es ein (kleines) Mobilfunknetz ist mit einem "backbone" per Satellit (aber ob der Backbone nun Festnetz, Richtfunk oder sonstwas ist, spielt doch keine Rolle!).

eingeschaltet werden darf es natürlich erst wenn ein gewisser abstand zu den stationären mobilfunknetzen gegeben ist.

_D_a_s_ ist der springende Punkt: das Mobilfunknetz auf dem Schiff ist kein Netz innerhalb der EU. Und damit auch nicht Gegenstand der EU-Verordnung. Sonst könnte am Ende jemand, der vor Hawaii auf einem Schiff unter spanischer Flagge ist, sich auf EU-Roaming berufen.

Allerdings sind solche Netze in der Praxis auch in EU-Gewässern eingeschaltet, man muss nicht einmal an Bord sein, um plötzlich im Schiffsnetz zu roamen. Siehe https://www.teltarif.de/schiffsnetze-hafen-... und die Diskussionen da (ein bholmer meinte, dass so was illegal ist und der Kunde nichts für zahlen müsste).
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[1.1.1.1.1.1.1] marcel24 antwortet auf helmut-wk
03.07.2018 12:02
naja theoretisch ist es das ja auch, aber wie bitte soll man denn sonst ein schiff versorgen? festnetz, richtfunk? der war gut ;-) der informierte benutzer weis das es auf hoher see teuer werden kann wenn man so ein netz nutzt, einfach drauflos sabbeln oder im internet surfen is nicht, und wenn doch dann sollte einem bewusst sein das es nicht billig ist.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] helmut-wk antwortet auf marcel24
24.07.2018 12:07
Benutzer marcel24 schrieb:
naja theoretisch ist es das ja auch, aber wie bitte soll man denn sonst ein schiff versorgen? festnetz, richtfunk? der war gut ;-) der informierte benutzer weis das es auf hoher see teuer werden kann wenn man so ein netz nutzt, einfach drauflos sabbeln oder im internet surfen is nicht, und wenn doch dann sollte einem bewusst sein das es nicht billig ist.

Meinst du den Fall, dass ein Schiff im Hafen liegt? Da könnte es einfach übers Festnetz versorgt werden (wobei Richtfunk ja auch zum Festnetz gehört).

Eigentlich darf ein Schiff also sein Netz nur eingeschaltet haben, wenn es außerhalb der 12-Meilen-Zone ist. Oder eben in anderen Fall Roaming nach EU-Regeln anbieten. In Ufernähe können die Leute auf dem Schiff sowieso das normale Mobilnetz an Land benutzen, und die kurze Zeit, die ein Schiff zwischen Ufernähe und 12-Meilenzohne verbringt, sollten doch verkraftbar sein (entweder für den Reeder, der für dsie Zeit auf Roaming-Gebühren verzichtet, oder für den Kunden, der einige Minuten ohne Netz ist, je nachdem).
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] marcel24 antwortet auf helmut-wk
24.07.2018 12:56
richtfunk warum das? reicht doch wenns am hafen mobilfunk gibt, ja das kann man verkraften wenn das schiff weiter rausfahren muss und das satelliten-netz zuschaltet wenn die entfernung erreicht sind, man soll sich ja auch erholen und nicht ständig am telefon hängen.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] helmut-wk antwortet auf marcel24
24.07.2018 16:12
Benutzer marcel24 schrieb:
richtfunk warum das?

Das mit dem Richtfunk war doch deine Idee?

reicht doch wenns am hafen mobilfunk gibt,

Das hieße, dass das Schiff sein Netz im Hafen abschalten muss. Könnte zu Empfangsproblemen in Inneren führen (die großen Schiffe aus Stahl schirmen doch ziemlich ab. Dass die Mobilmasten auf dem Schiff quasi an ein bestehendes Mobilfunknetz angeschlossen werden (ob von Mobilmast zu Mobilmast, per Kabel oder eben Richtfunk) ist ne technische Frage, aber dass ein Spaziergänger, der am Hafen ist und telefoniert, plötzlich Roaminggebühren zahlen soll, sollte unterbunden werden.

ja das kann man verkraften wenn das schiff weiter rausfahren muss und das satelliten-netz zuschaltet wenn die entfernung erreicht sind, man soll sich ja auch erholen und nicht ständig am telefon hängen.

Schön, dass wir uns da schon einig sind.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] marcel24 antwortet auf helmut-wk
25.07.2018 08:08
nö eigentlich nicht, ich hatte ja geschrieben warum richtfunk, naja das netz auf dem schiff ist jetzt kein mobilfunk sondern ein satellitengestützes telekommunikationsnetz und da sind die kosten nun mal anders. ja das müsste unterbunden werden, aber in hafennähe darf doch das vom schiff bereitgestellte netz nicht senden, da müssten sich die betreiber eigentlich dran halten. besser ist man lässt sein telefon aus ;-)