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richterliche Unabhängigkeit


19.07.2018 17:45 - Gestartet von Quehl
ich habe das nicht verstanden. Mir sagte ein Richter einmal, dass er unabhängig ist und sich nicht nach dem BGH richten muß, bei dem ein ähnlicher Fall anstand.
Demnach könnte doch ein anderer Richter in einem anderen Fall anders entscheiden.

Was heißt denn Grundsatzentscheidung? Steht das im Urteil, dass sich alle anderen Richter nach diesem Urteil richten müssen?

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[1] helmut-wk antwortet auf Quehl
25.07.2018 17:36
Benutzer Quehl schrieb:
Was heißt denn Grundsatzentscheidung? Steht das im Urteil, dass sich alle anderen Richter nach diesem Urteil richten müssen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatzentscheidung
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[1.1] Quehl antwortet auf helmut-wk
26.07.2018 11:57
Benutzer helmut-wk schrieb:
Benutzer Quehl schrieb:
Was heißt denn Grundsatzentscheidung? Steht das im Urteil, dass sich alle anderen Richter nach diesem Urteil richten müssen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatzentscheidung

danke, es ist aber noch nicht klar, ob "Grundsatzentscheidung" im Urteil steht oder ob andere Richter das als Grundsatzentscheidung interpretieren. Dazu wäre es mal sinnvoll, ein Urteilsbeispiel im Original zu lesen.
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[1.1.1] helmut-wk antwortet auf Quehl
28.07.2018 14:27
Benutzer Quehl schrieb:
Benutzer helmut-wk schrieb:
Benutzer Quehl schrieb:
Was heißt denn Grundsatzentscheidung? Steht das im Urteil, dass sich alle anderen Richter nach diesem Urteil richten müssen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatzentscheidung

danke, es ist aber noch nicht klar, ob "Grundsatzentscheidung" im Urteil steht oder ob andere Richter das als Grundsatzentscheidung interpretieren. Dazu wäre es mal sinnvoll, ein Urteilsbeispiel im Original zu lesen.

Das braucht so nicht drinzustehen. Wenn es ein oberer Gerichtshof ist (und der BGH ist ja ein oberster Gerichtshof), und der erkennbar nicht nur für den Einzelfall formuliert, dann ist das ein Grundsatzurteil, ein Vorbild für alle unteren Gerichtshöfe. Aber anders als im angelsächsichem echt nicht 100%-ig bindend, siehe Wiki ...
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[1.1.1.1] Quehl antwortet auf helmut-wk
29.07.2018 15:27
Benutzer helmut-wk schrieb:
Benutzer Quehl schrieb:
Benutzer helmut-wk schrieb:
Benutzer Quehl schrieb:
Was heißt denn Grundsatzentscheidung? Steht das im Urteil, dass sich alle anderen Richter nach diesem Urteil richten müssen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatzentscheidung

danke, es ist aber noch nicht klar, ob "Grundsatzentscheidung" im Urteil steht oder ob andere Richter das als Grundsatzentscheidung interpretieren. Dazu wäre es mal sinnvoll, ein Urteilsbeispiel im Original zu lesen.

Das braucht so nicht drinzustehen. Wenn es ein oberer Gerichtshof ist (und der BGH ist ja ein oberster Gerichtshof), und der erkennbar nicht nur für den Einzelfall formuliert, dann ist das ein Grundsatzurteil, ein Vorbild für alle unteren Gerichtshöfe. Aber anders als im angelsächsichem echt nicht 100%-ig bindend, siehe Wiki ...

danke,
ob das ein Einzelfall ist, ist für einen Laien nicht erkennbar. Im vorliegenden Fall würde ich das als Einzelfall ansehen, da ein Antrag eines Einzelnen vorlag und es einen Gewinner und einen Verlierer gab. Damit kann ein Richter am Amtsgericht durchaus davon abweichen, so wie es mir ein Richter gesagt hat.
Woher will denn Teltarif wissen, dass das ein Grundsatzurteil ist, wenn es nicht im Urteil drinsteht?



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[1.1.1.1.1] basti99 antwortet auf Quehl
29.07.2018 15:58
Benutzer Quehl schrieb:



danke,
ob das ein Einzelfall ist, ist für einen Laien nicht erkennbar. Im vorliegenden Fall würde ich das als Einzelfall ansehen, da ein Antrag eines Einzelnen vorlag und es einen Gewinner und einen Verlierer gab. Damit kann ein Richter am Amtsgericht durchaus davon abweichen, so wie es mir ein Richter gesagt hat. Woher will denn Teltarif wissen, dass das ein Grundsatzurteil ist, wenn es nicht im Urteil drinsteht?

Der Amtsrichter kann natürlich entscheiden wie er will. Die Frage ist, wie lange sein Urteil im Falle abweichender Rechtsprechung Bestand haben wird.
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[1.1.1.1.2] helmut-wk antwortet auf Quehl
03.08.2018 11:12
Benutzer Quehl schrieb:
Woher will denn Teltarif wissen, dass das ein Grundsatzurteil ist, wenn es nicht im Urteil drinsteht?

Steht im Urteil drin, dass es _nur_ für diesen Einzelfall gilt, oder ist so allgemein formuliert, dass es um Grundsätze geht (die auf den konkreten Streitfall angewandt werden, der immer ein "Einzelfall" genannt werden kann)?