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Kostenfalle Grundgebühr


17.08.2018 19:11 - Gestartet von cassiel
Im Artikel fehlt, dass auch die Grundgebühr eine Kostenfalle darstellt. Die wird nämlich schon berechnet wenn man den Online-Auftrag bei modeo erteilt, lange bevor der ganze Papierkram erledigt ist und man die SIM-Karte zugeschickt bekommt.
Bei der ersten Online-Rechnung kommt das böse Erwachen. Ich hab sofort mit Verweis auf §242 und §326 BGB Beschwerde eingelegt und prompt von modeo eine Erstattung von 5 EUR angeboten bekommen. Wichtig: modeo ist der Ansprechpartner, weil die bei md die Freischaltung der SIM veranlasst haben, bevor diese beim Kunden war.
Wenn man eine solche Geschäftspraxis aber mal strafrechtlich betrachtet, dann könnte das den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betruges erfüllen und da hier zwei Firmen gemeinsame Sache machen evlt. auch noch den der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Verschleierung des Betruges. Da zahlt man lieber dem ein oder anderen Kunden, der es merkt und seine Rechte kennt, ein paar Euro als eine Strafanzeige zu riskieren.