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Nur innerhalb des Roaminglandes und nach Deutschland


23.08.2018 13:28 - Gestartet von m_maier
Weil im Artikel steht:
| Wenn Barley aber von Trier hinüber nach Luxemburg
| fahren würde und von dort in den Niederlanden anruft,
| wäre es weit billiger für sie. Oder aber wenn sie eine SIM-
| Karte eines Anbieters aus einem anderen EU-Land hätte ...

Das EU-Roaming gilt doch nur für Gespräche innerhalb desselben (EU-)Roaminglandes und nach Deutschland. Also würde eine Verbindung von Luxemburg in die Niederlande mit einer deutschen SIM *nicht* unter das EU-Roaming fallen, oder?
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[1] legro antwortet auf m_maier
23.08.2018 14:05

einmal geändert am 23.08.2018 14:08
Benutzer m_maier schrieb:
..
Das EU-Roaming gilt doch nur für Gespräche innerhalb desselben (EU-)Roaminglandes und nach Deutschland. Also würde eine Verbindung von Luxemburg in die Niederlande mit einer deutschen SIM *nicht* unter das EU-Roaming fallen, oder?

Zum Glück irrst du dich. ;-) Wenn dem nicht so wäre, könnte man ja auch nicht aus dem Urlaubsland nach Hause telefonieren, ohne die horrenden Kosten von sog. Auslandstelefonaten bezahlen zu müssen.

Was mich an dem Artikel geradezu schockiert, ist die Intelligenz unserer Volksvertreterin, die noch dazu in ihrem ureigenen Zuständigkeitsbereich(en) keinen rechten Durchblick zeigt. Wenn man bedenkt, dass solche Leute ganz wesentlich über unser Leben entscheiden, kann einem doch nur noch angst und bange werden. ;-(
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[1.1] x-user antwortet auf legro
23.08.2018 14:33
Benutzer legro schrieb:

Was mich an dem Artikel geradezu schockiert, ist die Intelligenz unserer Volksvertreterin, die noch dazu in ihrem ureigenen Zuständigkeitsbereich(en) keinen rechten Durchblick zeigt. Wenn man bedenkt, dass solche Leute ganz wesentlich über unser Leben entscheiden, kann einem doch nur noch angst und bange werden. ;-(

Und das ist sogar alles noch harmlos... verglichen mit unserer täglichen Portion Gift in der Atemluft und Glyphosat etc. auf dem Teller :-(

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[1.2] comfreak antwortet auf legro
23.08.2018 14:43
Benutzer legro schrieb:
Benutzer m_maier schrieb:
..
Das EU-Roaming gilt doch nur für Gespräche innerhalb desselben (EU-)Roaminglandes und nach Deutschland. Also würde eine Verbindung von Luxemburg in die Niederlande mit einer deutschen SIM *nicht* unter das EU-Roaming fallen, oder?

Zum Glück irrst du dich. ;-) Wenn dem nicht so wäre, könnte man ja auch nicht aus dem Urlaubsland nach Hause telefonieren, ohne die horrenden Kosten von sog. Auslandstelefonaten bezahlen zu müssen.

Die Logik erschließt sich mir nicht. Der TO schreibt (Zitat):
Gespräche innerhalb desselben (EU-)Roaminglandes und nach Deutschland"

Was Sie antworten, widerspricht dem TO also gar nicht, denn genau so war die Regelung ja bis die letzte Regulierung wirksam wurde: Gespräche ins Roamingland und nach Deutschland zum Inlandspreis. Genau das ging also:
aus dem Urlaubsland nach Hause telefonieren, ohne die horrenden Kosten von sog. Auslandstelefonaten bezahlen zu müssen.

Was also u.a. neu ist: Anrufe in EU-Drittländer sind mit von der Regelung erfasst, solange man sich eben im EU-Ausland befindet. Hierbei handelt es sich auch m.E. um ein (durch die TK-Lobby erkämpftes) Versäumnis der Regulierung. Es ist geradezu unlogisch, dass Gespräche von LUX nach NL mit dt. Simkarte billiger sind als von D nach NL. Es müsste sogar für die Telcos kostengünstiger sein, da ein Routingweg entfällt.
Die Frage des TO ist also durchaus berechtigt. Die EU sieht sich sogar genötigt, dazu eine Hilfe-Seite anzubieten, um solche Sachverhalte zu klären:
https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/internet-telecoms/mobile-roaming-costs/index_de.htm

Was mich an dem Artikel geradezu schockiert, ist die Intelligenz unserer Volksvertreterin, die noch dazu in ihrem ureigenen Zuständigkeitsbereich(en) keinen rechten Durchblick

Was mich schockiert, ist, dass Leute wie Sie einfach draufhauen ohne nachzudenken. Das Ministerium heißt "Justiz und Verbraucherschutz". Es hat schon seinen Sinn, dass dort Justiz zu erst steht, denn die Zuständigkeit für Verbraucherschutz wechselte erst im Jahre 2013 in dieses Ministerium: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesministerium_f%C3%BCr_Ern%C3%A4hrung_und_Landwirtschaft#Geschichte
So viel zum Thema "ureigener Zuständigkeitsbereich". Aber immer mal frei draufhauen.
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[1.2.1] comfreak antwortet auf comfreak
23.08.2018 14:45
Noch ein Nachsatz.
Offenbar ist das Roamingrecht immer noch zu kompliziert, dass sich alle Leute genug damit auskennen um teure Fehler zu vermeiden. Und obwohl die EU schon länger auf dem richtigen Weg ist, sollte man "den Sack zu machen" und der Telco-Lobby entgegen einfach innerhalb der EU alle Unterschiede der Nutzung (also Inland oder EU-Ausland abschaffen.
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[1.2.2] legro antwortet auf comfreak
23.08.2018 15:02
Benutzer comfreak schrieb:
..
So viel zum Thema "ureigener Zuständigkeitsbereich". Aber immer mal frei draufhauen.

Reumütig bekenne ich ..

Oh, ich vergaß: Jeder bekommt die Politiker, die er verdient.
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[1.2.2.1] comfreak antwortet auf legro
23.08.2018 15:04
Benutzer legro schrieb:
Reumütig bekenne ich ..
Sehr angenehme Ausnahme im immer mehr zum Hate-Net werdenden Internet.

Oh, ich vergaß: Jeder bekommt die Politiker, die er verdient.
Dazu kein Widerspruch.