Benutzer legro schrieb:
Benutzer m_maier schrieb:
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Das EU-Roaming gilt doch nur für Gespräche innerhalb desselben (EU-)Roaminglandes und nach Deutschland. Also würde eine Verbindung von Luxemburg in die Niederlande mit einer deutschen SIM *nicht* unter das EU-Roaming fallen, oder?
Zum Glück irrst du dich. ;-) Wenn dem nicht so wäre, könnte man ja auch nicht aus dem Urlaubsland nach Hause telefonieren, ohne die horrenden Kosten von sog. Auslandstelefonaten bezahlen zu müssen.
Die Logik erschließt sich mir nicht. Der TO schreibt (Zitat):
Gespräche innerhalb desselben (EU-)Roaminglandes und nach Deutschland"
Was Sie antworten, widerspricht dem TO also gar nicht, denn genau so war die Regelung ja bis die letzte Regulierung wirksam wurde: Gespräche ins Roamingland und nach Deutschland zum Inlandspreis. Genau das ging also:
aus dem Urlaubsland nach Hause telefonieren, ohne die horrenden Kosten von sog. Auslandstelefonaten bezahlen zu müssen.
Was also u.a. neu ist: Anrufe in EU-Drittländer sind mit von der Regelung erfasst, solange man sich eben im EU-Ausland befindet. Hierbei handelt es sich auch m.E. um ein (durch die TK-Lobby erkämpftes) Versäumnis der Regulierung. Es ist geradezu unlogisch, dass Gespräche von LUX nach NL mit dt. Simkarte billiger sind als von D nach NL. Es müsste sogar für die Telcos kostengünstiger sein, da ein Routingweg entfällt.
Die Frage des TO ist also durchaus berechtigt. Die EU sieht sich sogar genötigt, dazu eine Hilfe-Seite anzubieten, um solche Sachverhalte zu klären:
https://europa.eu/youreurope/
citizens/consumers/internet-telecoms/mobile-roaming-costs/index_de.htm
Was mich an dem Artikel geradezu schockiert, ist die Intelligenz unserer Volksvertreterin, die noch dazu in ihrem ureigenen Zuständigkeitsbereich(en) keinen rechten Durchblick
Was mich schockiert, ist, dass Leute wie Sie einfach draufhauen ohne nachzudenken. Das Ministerium heißt "Justiz und Verbraucherschutz". Es hat schon seinen Sinn, dass dort Justiz zu erst steht, denn die Zuständigkeit für Verbraucherschutz wechselte erst im Jahre 2013 in dieses Ministerium: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesministerium_f%C3%BCr_Ern%C3%A4hrung_und_Landwirtschaft#Geschichte
So viel zum Thema "ureigener Zuständigkeitsbereich". Aber immer mal frei draufhauen.