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Verbraucherschutzministerin ?


23.08.2018 14:55 - Gestartet von franzgerd
Wie will eine Ministerin uns Verbraucher schützen, wenn sie sich selbst nicht vor den Fallen der EU Gesetze schützen kann ???
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[1] daGiz antwortet auf franzgerd
23.08.2018 15:29
Benutzer franzgerd schrieb:
Wie will eine Ministerin uns Verbraucher schützen, wenn sie sich selbst nicht vor den Fallen der EU Gesetze schützen kann ???

Was für eine Falle? Elementar fürs Roaming ist die Verwendung eines Fremdnetzes. Wer daheim ist, roamt auch nicht, keine Falle.
Und bitte nicht "Gesetz", es ist keines. :)
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[1.1] Zuschauer 1 antwortet auf daGiz
23.08.2018 15:44
Benutzer daGiz schrieb:
Was für eine Falle? Elementar fürs Roaming ist die Verwendung eines Fremdnetzes. Wer daheim ist, roamt auch nicht, keine Falle.

Sicher, die Umstände, unter denen die EU-Roamingverordnung gilt, sind den meisten hier im Forum bekannt - im Gegensatz offenbar zur Ministerin. Aber mit gesundem Menschenverstand ist es nicht zu erklären, dass bei fast allen Anbietern ein Anruf beispielsweise von Deutschland nach Mallorca viel mehr kosten soll als einer von Mallorca nach Deutschland. Oder dass der Anruf nach Mallorca günstiger wird, wenn man mit deutscher SIM-Karte nicht von Deutschland aus anruft sondern z.B. aus Belgien.

Es ist traurig zu sehen, dass fast alle Anbieter nur durch Zwang dazu gebracht werden können, einigermaßen realistische Preise für Telefonate zwischen EU-Ländern abzurechnen. Es wäre für die Anbieter ein Leichtes, auch die derzeit nicht regulierten Telefonate von Deutschland ins EU-Ausland preislich auf ein ähnliches Niveau zu bringen. Jedoch sind offenbar fast allen Mobilfunkanbietern die auf diese Weise generierten zusätzlichen Einnahmen mehr wert als der Reputationsschaden, der durch diese überteuert abgerechneten Telefonate entsteht.
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[1.1.1] AndreasHezel antwortet auf Zuschauer 1
23.08.2018 16:16
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:

Es ist traurig zu sehen, dass fast alle Anbieter nur durch Zwang dazu gebracht werden können, einigermaßen realistische Preise für Telefonate zwischen EU-Ländern abzurechnen. Es wäre für die Anbieter ein Leichtes, auch die derzeit nicht regulierten Telefonate von Deutschland ins EU-Ausland preislich auf ein ähnliches Niveau zu bringen. Jedoch sind offenbar fast allen Mobilfunkanbietern die auf diese Weise generierten zusätzlichen Einnahmen mehr wert als der Reputationsschaden, der durch diese überteuert abgerechneten Telefonate entsteht.

Wie wahr. Leider bleibt dem Verbraucher dann nichts anderes übrig als nach alternativen zu suchen. Facetime, WhatsApp Call und SIP werden ihren Dienst tun. Schade dass die Mobilfunker so kurzsichtig agieren....

Wenn sich die große Masse daran gewöhnt hat Auslandstelefonate nur mit WhatsApp und Co zu machen dann werden sie den Umsatz für lange Zeit verloren haben.
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[1.1.1.1] paeffgen antwortet auf AndreasHezel
23.08.2018 16:28
Benutzer AndreasHezel schrieb:

Wie wahr. Leider bleibt dem Verbraucher dann nichts anderes übrig als nach alternativen zu suchen. Facetime, WhatsApp Call und SIP werden ihren Dienst tun. Schade dass die Mobilfunker so kurzsichtig agieren....

Wenn sich die große Masse daran gewöhnt hat Auslandstelefonate nur mit WhatsApp und Co zu machen dann werden sie den Umsatz für lange Zeit verloren haben.

Eine Alternative für die Ministerin wäre Simquadrat gewesen. Da gibt es eine Flatrate zu Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen im ganzen EWR für 20 Euro im Monat. Deutlich weniger als ihre Handyrechnung...
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[1.2] franzgerd antwortet auf daGiz
23.08.2018 16:06
Benutzer daGiz schrieb:
Benutzer franzgerd schrieb:
Wie will eine Ministerin uns Verbraucher schützen, wenn sie sich selbst nicht vor den Fallen der EU Gesetze schützen kann ???

Was für eine Falle? Elementar fürs Roaming ist die Verwendung eines Fremdnetzes. Wer daheim ist, roamt auch nicht, keine Falle.
Und bitte nicht "Gesetz", es ist keines. :)
Mir ist die EU Verordnung ( nicht Gesetz ) schon klar, wie auch den meisten Lesern hier. Nur unsere Ministerin kennt wohl nicht so gut die Regeln und mußte erst Lehrgeld bezahlen :)
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[1.3] chrisild antwortet auf daGiz
23.08.2018 20:24
Benutzer daGiz schrieb:
Was für eine Falle? Elementar fürs Roaming ist die Verwendung eines Fremdnetzes. Wer daheim ist, roamt auch nicht, keine Falle.
Und bitte nicht "Gesetz", es ist keines. :)

Dass es im Recht der Europäischen Union den Begriff "Gesetz" nicht gibt, ändert nichts daran, dass Europäische Verordnungen Gesetzeskraft haben. Und anders als Verordnungen im deutschen Recht sind sie nicht einfach "Ausführungsbestimmungen" zu bestehenden Gesetzen. Ob die Ministerin nun in eine Falle oder über eine Lücke gestolpert ist - geschenkt. :) Fälle wie dieser zeigen jedenfalls, dass hier weiterer Regelungsbedarf besteht ...