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Bin auch betroffen


28.08.2018 00:11 - Gestartet von der_inquisitor
Mir hat man nach einem Anbieterwechsel OHNE Rufnummernmitnahme auch € 29,95 für einen "Rufnummernexport" berechnet, aber gleich nach meiner schriftlichen Rückforderung die Rückerstattung angekündigt, die allerdings "bis zu 6 Wochen dauern" könne. So lange werde ich allerdings nicht warten, sondern die letzte Lastschrift zurückgeben lassen, falls die Rückerstattung nicht fristgerecht erfolgt.
Zur Sache erklärte sich O2 wie folgt: "Trotz intensiven Bemühungen lässt sich die Berechnung der Rufnummernmitnahme nicht abschließend klären."
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[1] sushiverweigerer antwortet auf der_inquisitor
28.08.2018 02:07
Benutzer der_inquisitor schrieb:
Mir hat man nach einem Anbieterwechsel OHNE Rufnummernmitnahme auch € 29,95 für einen "Rufnummernexport" berechnet, aber gleich nach meiner schriftlichen Rückforderung die Rückerstattung angekündigt, die allerdings "bis zu 6 Wochen dauern" könne.

Tja und deswegen zahle ich per Überweisung, dann kann mir erst gar kein unseriöses Unternehmen Geld stehlen.
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[1.1] hafenbkl antwortet auf sushiverweigerer
29.08.2018 04:27
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

... zahle ich per Überweisung, dann kann mir erst gar kein unseriöses Unternehmen Geld stehlen.

Und bei welchem bundesweiten DSL-Anbieter (Telekom, Vodafone, O2, 1&1 usw.) bekommst du einen Vertrag OHNE Abbuchungsermächtigung?
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[1.1.1] daGiz antwortet auf hafenbkl
29.08.2018 08:08
Benutzer hafenbkl schrieb:

Und bei welchem bundesweiten DSL-Anbieter (Telekom, Vodafone, O2, 1&1 usw.) bekommst du einen Vertrag OHNE Abbuchungsermächtigung?

Für den Abschluss ist das SEPA-Verfahren benötigt. Das Mandat kannst du aber nach Vertragsbeginn doch gleich wieder entziehen und als Überweiser tätig werden
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[1.1.1.1] Whoami antwortet auf daGiz
29.08.2018 09:04
Benutzer daGiz schrieb:
Benutzer hafenbkl schrieb:

Und bei welchem bundesweiten DSL-Anbieter (Telekom, Vodafone, O2, 1&1 usw.) bekommst du einen Vertrag OHNE Abbuchungsermächtigung?

Für den Abschluss ist das SEPA-Verfahren benötigt. Das Mandat kannst du aber nach Vertragsbeginn doch gleich wieder entziehen und als Überweiser tätig werden

Bekommst dann aber Selbstzahlergebühren aufgebrummt, oder?
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[1.1.1.1.1] daGiz antwortet auf Whoami
29.08.2018 09:14
Benutzer Whoami schrieb:

Bekommst dann aber Selbstzahlergebühren aufgebrummt, oder?

Die habe ich ehrlicherweise zuletzt, glaube mnich so zu erinnern, bei E-Plus gesehen. Ob und wer solche Gebühren aktuell erhebt, ist mir aber nicht bekannt.
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[1.1.1.1.1.1] Whoami antwortet auf daGiz
29.08.2018 11:25
Benutzer daGiz schrieb:
Benutzer Whoami schrieb:

Bekommst dann aber Selbstzahlergebühren aufgebrummt, oder?

Die habe ich ehrlicherweise zuletzt, glaube mnich so zu erinnern, bei E-Plus gesehen. Ob und wer solche Gebühren aktuell erhebt, ist mir aber nicht bekannt.

Vodafone hat sowas für Selbstzahler mit auf der Rechnung aufgeführt
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[1.1.2] sushiverweigerer antwortet auf hafenbkl
31.08.2018 00:24
Benutzer hafenbkl schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

... zahle ich per Überweisung, dann kann mir erst gar kein unseriöses Unternehmen Geld stehlen.

Und bei welchem bundesweiten DSL-Anbieter (Telekom, Vodafone, O2, 1&1 usw.) bekommst du einen Vertrag OHNE Abbuchungsermächtigung?

Eigentlich bei allen, denn eine Einzugsermächtigung kann man jederzeit widerrufen.

Ich bin derzeit bei O2 mit DSL und Mobilfunk.

Andere Frage: Welches Unternehmen erteilt dir eine Kontovollmacht?
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[1.2] Otomo antwortet auf sushiverweigerer
29.08.2018 11:18
Tja und deswegen zahle ich per Überweisung, dann kann mir erst gar kein unseriöses Unternehmen Geld stehlen.

zieht man die Lastschrift zurück oder überweist nicht den kompletten Betrag als Selbstzahler, startet der Mahnlauf, es folgen Mahngebühren bis hin zum Inkasso mit Schufa-Eintrag
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[1.2.1] Wechseler antwortet auf Otomo
29.08.2018 23:45
Benutzer Otomo schrieb:
Tja und deswegen zahle ich per Überweisung, dann kann mir erst gar kein unseriöses Unternehmen Geld stehlen.

zieht man die Lastschrift zurück oder überweist nicht den kompletten Betrag als Selbstzahler, startet der Mahnlauf, es folgen Mahngebühren bis hin zum Inkasso mit Schufa-Eintrag

Schufa-Eintrag gibt es nur bei gerichtlichen Vollstreckungs-Titeln.
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[1.2.1.1] Otomo antwortet auf Wechseler
30.08.2018 00:24
Schufa-Eintrag gibt es nur bei gerichtlichen
Vollstreckungs-Titeln

Völlig falsch, das geht bereits nach 2 Mahnungen.
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[1.2.1.1.1] Sunny01 antwortet auf Otomo
30.08.2018 03:16
Benutzer Otomo schrieb:
Schufa-Eintrag gibt es nur bei gerichtlichen Vollstreckungs-Titeln

Völlig falsch, das geht bereits nach 2 Mahnungen.
Nicht, wenn man der Forderung widersprochen hat und sie noch nicht gerichtlich geklärt wurde.
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[1.2.2] nios32 antwortet auf Otomo
30.08.2018 21:08
Benutzer Otomo schrieb:
zieht man die Lastschrift zurück oder überweist nicht den kompletten Betrag als Selbstzahler, startet der Mahnlauf, es folgen Mahngebühren bis hin zum Inkasso mit Schufa-Eintrag

Wenn man der Forderung widersprochen hat und diese auch tatsächlich unberechtigt ist, kann man sich ganz entspannt zurück lehnen und alle Mahn- und Drohschreiben getrost ignorieren. Das ist alles nur Säbelrasseln. Leider funktionieren diese Einschüchterungsveruche viel zu oft, wie man am User "Otomo" sieht.

Der Anbieter hat bei einer widersprochenen Forderung keinerlei Recht, Mahngebühren zu verlangen oder einen negativen Schufaeintrag auszulösen.

Um seine Forderung durchzusetzen, muss er einen gerichtlichen Titel erwirken und das ist bei einer unberechtigten Forderung gleich doppelt unwahrscheinlich. Entweder verzichtet der Anbieter wegen 30 Euro und fraglichen Erfolgsaussichten vor vorne auf den Aufwand oder er verliert dann eben vor Gericht.
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[1.2.2.1] Otomo antwortet auf nios32
02.09.2018 10:55
Der Anbieter hat bei einer widersprochenen Forderung keinerlei Recht, Mahngebühren zu verlangen oder einen negativen Schufaeintrag auszulösen.

Um seine Forderung durchzusetzen, muss er einen gerichtlichen Titel erwirken

Das ist deine Meinung. In der Realität wird die offene Forderung an ein Inkassounternehmen verkauft und diese kümmern sich um den Geldeingang und fertig. Mahngebühren werden immer verlangt, sogar ohne Mahnschreiben. Man kann ja gern mal probieren einen Anbieter zu verklagen..
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[1.2.2.1.1] nios32 antwortet auf Otomo
02.09.2018 19:42
Benutzer Otomo schrieb:
Das ist deine Meinung. In der Realität wird die offene Forderung an ein Inkassounternehmen verkauft und diese kümmern sich um den Geldeingang und fertig. Mahngebühren werden immer verlangt, sogar ohne Mahnschreiben.

Mit meiner Meinung hat das wenig zu tun. So ist die Rechtslage.

Wenn Sie sich durch Mahnschreiben, durch immer weiter steigende Mahngebühren und durch Inkassounternehmen einschüchtern lassen, dann haben die Firmen genau das erreicht, was sie wollen: ohne Rechtsgrundlage von Ihnen Geld abkassiert.

Man kann ja gern mal probieren einen Anbieter zu verklagen..

sushiverweigerer hat geschrieben, dass er seine Rechnungen per Überweisung zahlt und strittige Beträge einfach zurückhält. Warum sollte er gegen irgendjemanden klagen? O2 will doch sein Geld und nicht umgekehrt.
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[1.2.3] sushiverweigerer antwortet auf Otomo
31.08.2018 00:18
Benutzer Otomo schrieb:
Tja und deswegen zahle ich per Überweisung, dann kann mir erst gar kein unseriöses Unternehmen Geld stehlen.

zieht man die Lastschrift zurück oder überweist nicht den kompletten Betrag als Selbstzahler, startet der Mahnlauf, es folgen Mahngebühren bis hin zum Inkasso mit Schufa-Eintrag

Das ist falsch. Es geht hier um eine unberechtigte Forderung. Ich habe geschrieben wie vorzugehen ist.