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was ist denn bitteschön hart an diesem Urteil???


11.10.2018 22:08 - Gestartet von thf
einmal geändert am 11.10.2018 22:09
Eine Million abgezockt, es müssen aber nur 270000€ zurückgezahlt werden. Bleibt ein Reingewinn von über 700000€. Auch wenn durch 3 geteilt werden muss, finde ich max. 3 Jahre Haft geradezu gnädig. Da kommt jeder von den 3en auf ein Jahreseinkommen von knapp 80000€ und ich gehe mal davon aus, dass alles steuerfrei "cash in die täsch" :-) fließt.
Wer will sich da beschweren? Ich würde ganz brav "Danke" zum Richter und zum Staatsanwalt sagen!
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[1] Premiumbernd antwortet auf thf
12.10.2018 06:12
Benutzer thf schrieb:
Eine Million abgezockt, es müssen aber nur 270000€ zurückgezahlt werden. Bleibt ein Reingewinn von über 700000€. Auch wenn durch 3 geteilt werden muss, finde ich max. 3 Jahre Haft geradezu gnädig. Da kommt jeder von den 3en auf ein Jahreseinkommen von knapp 80000€ und ich gehe mal davon aus, dass alles steuerfrei "cash in die täsch" :-) fließt.
Wer will sich da beschweren? Ich würde ganz brav "Danke" zum Richter und zum Staatsanwalt sagen!

Der Kommentar ist eine schreiende Anklage an das deutsche Schulsystem. Wo ist die Lesekompetenz in Deutschland geblieben?
Bei den 270.000 Euro handelt es sich um eine Entschädigung. Das kommt on Top.
Natürlich muss die Millionen komplett zurückgezahlt werden.
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[1.1] thf antwortet auf Premiumbernd
12.10.2018 07:49
Benutzer Premiumbernd schrieb:

Der Kommentar ist eine schreiende Anklage an das deutsche Schulsystem. Wo ist die Lesekompetenz in Deutschland geblieben? Bei den 270.000 Euro handelt es sich um eine Entschädigung. Das kommt on Top.
Natürlich muss die Millionen komplett zurückgezahlt werden.

Wie schön, dass wir in Deutschland noch Premium-Oberlehrer wie den Bernd haben!

Eine Entschädigung wird für den entstandenen Schaden (hier: Vermögensschaden) bezahlt, nicht als Wiedergutmachung, Schmerzensgeld o.ä.

Und in Deutschland ist es leider genau NICHT so, dass illegale Gewinne abgeschöpft werden! Das verbleibt schön beim Straftäter, sofern nicht die genaue Herkunft (oder auch der Verbleib der Beute) nachgewiesen werden kann. Die Opfer müssten nach dem Strafprozess in einem weiteren Zivilverfahren gegen die Täter klagen, was meist keinen Sinn macht, weil alle Vermögenswerte längst verräumt wurden.

Zur Lesekompetenz: Ja, Lesen bildet. Besonders, wenn man auch mal über den Tellerrande von Teltarif (ansonsten: Bild-Zeitung) hinausschaut und sich im Laufe der Zeit so etwas wie Allgemeinbildung aneignet. Erschreckend, dass es hier sogar beim Lehrkörper mangelt!
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[1.1.1] Premiumbernd antwortet auf thf
12.10.2018 08:14
Benutzer thf schrieb:
Benutzer Premiumbernd schrieb:

Der Kommentar ist eine schreiende Anklage an das deutsche Schulsystem. Wo ist die Lesekompetenz in Deutschland geblieben? Bei den 270.000 Euro handelt es sich um eine Entschädigung. Das kommt on Top.
Natürlich muss die Millionen komplett zurückgezahlt werden.

Wie schön, dass wir in Deutschland noch Premium-Oberlehrer wie den Bernd haben!

Eine Entschädigung wird für den entstandenen Schaden (hier: Vermögensschaden) bezahlt, nicht als Wiedergutmachung, Schmerzensgeld o.ä.

Und in Deutschland ist es leider genau NICHT so, dass illegale Gewinne abgeschöpft werden! Das verbleibt schön beim Straftäter, sofern nicht die genaue Herkunft (oder auch der Verbleib der Beute) nachgewiesen werden kann. Die Opfer müssten nach dem Strafprozess in einem weiteren Zivilverfahren gegen die Täter klagen, was meist keinen Sinn macht, weil alle Vermögenswerte längst verräumt wurden.

Zur Lesekompetenz: Ja, Lesen bildet. Besonders, wenn man auch mal über den Tellerrande von Teltarif (ansonsten: Bild-Zeitung) hinausschaut und sich im Laufe der Zeit so etwas wie Allgemeinbildung aneignet. Erschreckend, dass es hier sogar beim Lehrkörper mangelt!

Es meldet sich der Oberlehrer:

ENTSCHÄDIGUNG: Das Wort wird im allgemeinen Sprachgebrauch als eine Art Überbegriff für „Wiedergutmachungen“ verwendet. In der Regel wird versucht, entstandene Schäden mit einer Zahlung auszugleichen. Eine Entschädigung kann auch ein Ausgleich für einen Schaden sein, den der Staat verursacht hat, zum Beispiel bei Enteignungen. Auch Zeugen oder Sachverständige vor Gericht werden „entschädigt“ etwa für ihren Verdienstausfall. Menschen, die zu Unrecht im Gefängnis waren, erhalten ebenfalls eine Entschädigung vom Staat. Es gibt unzählige Gesetze, die Entschädigungsansprüche regeln. Opfer von Gewalttaten können zum Beispiel Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten.
SCHADENSERSATZ: Damit wird ein materieller Schaden ausgeglichen. Die Kosten, die durch die Schuld eines anderen entstanden sind, werden ausgeglichen. Wirken sich psychische Schäden finanziell aus, so muss auch dieser materielle Schaden ersetzt werden, etwa die Kosten für eine Behandlung.

Ich helfe gerne.
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[1.1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf thf
12.10.2018 11:25
Benutzer thf schrieb:

Und in Deutschland ist es leider genau NICHT so, dass illegale Gewinne abgeschöpft werden!

Diese Behauptung ist falsch, siehe §§ 73 ff. StGB.

Die Opfer müssten nach dem Strafprozess in einem weiteren Zivilverfahren gegen die Täter klagen [...]

Nein, müssen sie nicht, siehe §§ 459h, 459k StPO.