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Unattraktive Kabelanschluesse


10.11.2018 11:22 - Gestartet von niclas
Die Kabelnetzbetreiber sehen ihre Faelle davonschwimmen. Mit überhöhten Kabelgebuehren fuer die Basic-Angebote, Zuschlag fuer HD (obwohl bereits Regel-Standard) kommen die OTT-Anbieter mit attraktiven Angeboten um die Ecke mit Basic TV und umfangreiche Mediatheken. Flexible Kunden haben sich bereits von teuren TV-Kabelanschluessen mit langen Laufzeiten verabschiedet und nutzen IPTV und OTT. Schaut man sich die angebotenen technischen Plattformen der TV-Kabelanbieter an, sind diese voellig aus der Zeit gefallen. Standard-Funktionen (Replay, Cloud-Archiv, u.a.) sucht man vergeblich. Fuer ein Multifunktionskabel zahlt keiner mehr Gebuehren sondern nur für attraktive Dienste - egal ob TV, Internet oder Telefon.
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[1] Conax antwortet auf niclas
10.11.2018 11:39

einmal geändert am 10.11.2018 11:41
Benutzer niclas schrieb:
Fuer ein Multifunktionskabel zahlt keiner mehr Gebuehren sondern nur für attraktive Dienste - egal ob TV, Internet oder Telefon.
Doch doch. Und zwar alle, bei denen die Kosten des Kabelanschlusses in den Mietnebenkosten vertraglich vereinbart sind.... - also bei Mietern.
Ist in manchen Gegenden "Standard". Woanders seltener anzutreffen. Bei uns hier ist dem auch nicht so. Allerdings sind ENV (Einzelnuntzungsverträge) meist teurer als Angebote mancher "Massenverträge" (jene zwischen KNB und Hausbesitzer/-verwalter).
Und dann noch bei jenen, die einen Vertrag mit dem KNB haben. Eigenheimbesitzer, Wohnungsbesitzer, aber auch Mietern ohne "Zwangskabel".
Zumal TV für die KNB nur noch ein Neben- um nicht zu schreiben Abfallprodukt ist. Jenes gilt zumindest für die großen KNB, Unitymedia, Vodafone und PYUR).
Für die ist Internet an erster Stelle der Vermarktung.
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[1.1] niclas antwortet auf Conax
10.11.2018 11:51
Zwangskabelgebuehren ueber Mietnebenkosten sollten im Zuge der Fusionspruefung Vodafone und Unitymedia verboten werden. Eine Kabelinfrastruktur muss zunächst gebührenfrei sein. Jeder muss die Wahlfreiheit haben, welcher Provider oder Diensteanbieter gebucht wird. Die Kabelnetze müssen wie die Telefonnetze geöffnet werden. Nur so kann Marktwirtschaft funktionieren.
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[1.1.1] Conax antwortet auf niclas
10.11.2018 12:31
Ja da hast du recht. Jenes wäre eine gute Gelegenheit, den Wegfall des "Zwangskabels", im Zuge der Fussionsüberprüfung als Bedingung zu machen. Zumal jetzt das BKartA dafür zuständig ist, wie ich gestern las.
Aber das BKartA ist keine Verbraucherbehörde, für die gelten auch im beonderen die dann vorherrschenden Bedingungen im Gestattungsmarkt.
Ob der Wegfall des Zwangskabels überhaupt kommt, nun ja, berechtigte Zweifel bleiben da.
Es wäre allerdings auch gegenüber anderen Anbietern nur fair, die Kabelnetze für Drittanbieter zu öffnen, so dass sich Wettbewerb auch im Kabel einstellen könnte. Wenngleich das dort bei TV schwieriger sich darstellen wird, speziell DVB-C betreffend. Wobei TV Pakten unterschiedliche CAIDs bzw. und/oder verschiedene Verschlüsselungen zugewiesen werden könnten, in Abhängigkeit der Anzahl an Anbietern/Vermarktern im Kabelnetz.

Nun wir werden es "erleben"...