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"Gleiches Recht für alle"


08.12.2018 21:35 - Gestartet von little-endian
5x geändert, zuletzt am 08.12.2018 21:37
Es ist in Anbetracht der Tatsache, dass das Rechtsmittel der Beschwerde auch im Rahmen des Eilverfahrens keine aufschiebende Wirkung haben soll, durchaus interessant, wie hier eine beklagte Partei nach bereits ergangenem Urteil erstmal höflich nach seiner Meinung gefragt wird.

Als kleiner Privatmann und in aller Regel recht schnell "Dépp" in diesem Land wäre hingegen natürlich längst die Zwangsvollstreckung angelaufen.