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DSGVO?


17.12.2018 11:16 - Gestartet von Heutger
Nachdem es so viel Blödsinn zur DSGVO gab wie keine Klingelschilder, wäre das hier doch mal ein guter Grund für Betroffene. Gerade bei persönlichen Angriffen lässt sich sowohl materieller wie immaterieller Schaden einklagen und die Bußgelder der Aufsichtsbehörden sind auch nicht ohne. Ungeachtet dem, was die BNetzA da tut, hat man da mehr Möglichkeiten als Betroffener, spätestens wenn man den Widerspruch formuliert hat, auf einer Robinssonliste steht oder sonstwie erklärt hat, dass man die Anrufe nicht wünscht.