Thread
Menü

wenn der Akku die einzige Stabilisierung ist...


21.12.2018 10:30 - Gestartet von Chargeback
einmal geändert am 21.12.2018 10:31


Apple schreibt das doch nur, um freundlich klarzustellen, dass verzogene oder verbogene Geräte von der Garantie ausgeschlossen sind. Kommt es bereits deutlich verzogen oder ist unter Spannung zuhause an und das Display bricht bei der späteren Nutzung oder dem Transport, ist das halt Pech und wird von Apple nicht kostenfrei ersetzt. Damit weiss man Bescheid, auf was man sich einlässt. Für Apple scheint der Druck groß genug gewesen zu sein das zu kommunizieren. Das machen die sonst ja kaum freiwillig.

Mich wundert das nicht. So dünn wie das neue iPad ja unbedingt sein musste: Als Rückseite eine dünne Alu-Platte, bei der Cellular-Version mit unterbrochener Kante, und vorne das Display, das sind die durchgehenden Gehäuseteile. Innen wird das 11er und 12er iPad Pro nur noch durch die Akkus getragen. Alles in allem also nicht stabil und leicht zu verbiegen.

Wenn das schon bei der Produktion nicht zu vermeiden ist, das es sich bei Temperaturschwankungen verzieht, will ich es garnicht haben. Das vorherige Modell ist kaum dicker, aber deutlich stabiler und damit für mich praxistauglicher.

Menü
[1] sushiverweigerer antwortet auf Chargeback
23.12.2018 09:35
Benutzer Chargeback schrieb:


Apple schreibt das doch nur, um freundlich klarzustellen, dass verzogene oder verbogene Geräte von der Garantie ausgeschlossen sind. Kommt es bereits deutlich verzogen oder ist unter Spannung zuhause an und das Display bricht bei der späteren Nutzung oder dem Transport, ist das halt Pech und wird von Apple nicht kostenfrei ersetzt.

Innerhalb der EU gibt es zum Glück einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch über 2 Jahre, der sogar für die Fa. Apple gilt.
Menü
[1.1] Chargeback antwortet auf sushiverweigerer
23.12.2018 15:04

einmal geändert am 23.12.2018 15:09
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer Chargeback schrieb:


Apple schreibt das doch nur, um freundlich klarzustellen, dass verzogene oder verbogene Geräte von der Garantie ausgeschlossen sind. Kommt es bereits deutlich verzogen oder ist unter Spannung zuhause an und das Display bricht bei der späteren Nutzung oder dem Transport, ist das halt Pech und wird von Apple nicht kostenfrei ersetzt.

Innerhalb der EU gibt es zum Glück einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch über 2 Jahre, der sogar für die Fa. Apple gilt.

Ich glaube wir meinen das gleiche. Apple sagt eben einfach dass dies Stand der Technik sei und im Rahmen der Fertigungstoleranz. Man kann das bei Nichtgefallen gerne innerhalb 14 Tage zurücksenden. Behält man es aber, muss man laut Apple damit leben und es wird leider kaum nachweisbar sein, dass das iPad bereits verbogen war, als es ankam.
In jedem Fall ist ein verbogenes Gerät auf mittlere Sicht ein Problem bei einer etwaigen Reparatur auf Basis der Gewährleistung oder auf Grundlage der von Apple gewährten zusätzlichen eingeschränkten Herstellergarantie. Wer ein bereits bei Lieferung verbogenes iPad behält, hat auf lange Sicht also eher Pech und kann es auf dem Klageweg versuchen, wenn Apple eine Kulanz verweigert. Apple hat ja bereits klargestellt, dass die Verformung ab Werk zwar nicht die Funktion beeinträchtigt, eine zusätzliche weitere Verformung durch den Nutzer aber schon und dafür haften sie nicht. Ich persönlich würde so einen Mist auf gar keinen Fall behalten bzw. erst gar nicht kaufen. Schade, ein neues iPad Pro 12,9 Zoll Cellular wollte ich mir kaufen. Jetzt warte ich auf ein Nachfolgemodell in 1-2 Jahren. Krumme iPads kann Apple getrost behalten.