Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer Chargeback schrieb:
Apple schreibt das doch nur, um freundlich klarzustellen, dass verzogene oder verbogene Geräte von der Garantie ausgeschlossen sind. Kommt es bereits deutlich verzogen oder ist unter Spannung zuhause an und das Display bricht bei der späteren Nutzung oder dem Transport, ist das halt Pech und wird von Apple nicht kostenfrei ersetzt.
Innerhalb der EU gibt es zum Glück einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch über 2 Jahre, der sogar für die Fa. Apple gilt.
Ich glaube wir meinen das gleiche. Apple sagt eben einfach dass dies Stand der Technik sei und im Rahmen der Fertigungstoleranz. Man kann das bei Nichtgefallen gerne innerhalb 14 Tage zurücksenden. Behält man es aber, muss man laut Apple damit leben und es wird leider kaum nachweisbar sein, dass das iPad bereits verbogen war, als es ankam.
In jedem Fall ist ein verbogenes Gerät auf mittlere Sicht ein Problem bei einer etwaigen Reparatur auf Basis der Gewährleistung oder auf Grundlage der von Apple gewährten zusätzlichen eingeschränkten Herstellergarantie. Wer ein bereits bei Lieferung verbogenes iPad behält, hat auf lange Sicht also eher Pech und kann es auf dem Klageweg versuchen, wenn Apple eine Kulanz verweigert. Apple hat ja bereits klargestellt, dass die Verformung ab Werk zwar nicht die Funktion beeinträchtigt, eine zusätzliche weitere Verformung durch den Nutzer aber schon und dafür haften sie nicht. Ich persönlich würde so einen Mist auf gar keinen Fall behalten bzw. erst gar nicht kaufen. Schade, ein neues iPad Pro 12,9 Zoll Cellular wollte ich mir kaufen. Jetzt warte ich auf ein Nachfolgemodell in 1-2 Jahren. Krumme iPads kann Apple getrost behalten.