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Damit wäre Maps illegal in DE


24.01.2019 13:47 - Gestartet von TechNick
23 Abs. 1b StVO: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen.

Bei Benutzung erwischt: Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.
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[1] opatios antwortet auf TechNick
29.01.2019 10:11
Benutzer TechNick schrieb:
23 Abs. 1b StVO: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen.

In der Schweiz sind Geräte, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen können, ebenfalls verboten, schon der Besitz ist strafbar.

Droht nun also bald jedem, der mit dem Auto in die Schweiz einreist und ein Gerät mitführt, auf dem Google Maps genutzt werden kann, eine Geldbuße (dreistellig) und die Beschlagnahme des Gerätes, wie bei entsprechenden Navigationsgeräten auch?
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[2] flyer213 antwortet auf TechNick
21.03.2019 13:35


Der Beifahrer aber nicht, auch komische Logik.
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[3] muffy antwortet auf TechNick
21.03.2019 16:59
Benutzer TechNick schrieb:
23 Abs. 1b StVO: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen.

Bei Benutzung erwischt: Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Ja, aber das bedeutet nicht unbedingt, dass die Nutzung des Radarwarners in Google Maps illegal ist. Streng genommen ist Google Maps zunächst mal gar kein technisches Gerät, dass dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen und erst recht nicht zu stören. Es kommt hier im Detail darauf an, wie eine solche Funktion konkret umgesetzt ist. Google spricht erstmal gar nicht von einem Radarwarner, sondern von einem Gefahrenwarner. Die Warnung vor Gefahren, wie z. B. Unfällen, ist nicht verboten. Primärer Nutzen ist also die Warnung vor Gefahren. Umgesetzt wird die Funktion durch das Community-Prinzip. Google stellt also nur eine Kommunikationsplattform bereit, auf Basis derer sich die Nutzer gegenseitig vor Gefahren warnen können. Die Deutungshoheit, was nun eine Gefahr ist und was nicht, liegt ursächlich bei den Verkehrsteilnehmern und nicht bei Google Maps. Es werden also bei Google Maps die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen nicht durch ein technisches Hilfsmittel erkannt.
Im Einzelfall steht und fällt es wohl mit der Frage, in welchen Fällen man nun von einem "zur Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen bestimmten, technischen Gerät" sprechen kann. Und das ist eben sehr schwer definierbar. Eine Freisprecheinrichtung im Auto, über die mich eine andere Person vor einem kommenden Blitzer warnt, dient in diesem Moment auch als ein "zur Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen bestimmtes, technisches Gerät". Die Freisprecheinrichtung als Kommunikationsplattform ist aber nicht verboten. Genauso ist Google Maps als Kommunikationsplattform nicht verboten.
Es ist also sehr wahrscheinlich, dass die Radarwarm-Funktion in Google Maps auch in Deutschland erscheint. Andere Anbieter, wie z. B. TomTom oder Garmin bieten solche Funktionen seit Jahren erfolgreich auf Basis dieser quasi kaum zu schließenden Regulierungslücke an.
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[4] trauts antwortet auf TechNick
28.03.2019 10:56
Benutzer TechNick schrieb:
23 Abs. 1b StVO: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Tippfehlerkorrektur: du meinst Absatz 1c.

Ja, im Artikel hier fehlt eine rechtliche Würdigung, ob das Google in Deutschland überhaupt darf.

Gehe daher besser erst einmal davon aus, dass diese Funktion für Deutschland deaktiviert sein wird.