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Honor View 20


24.01.2019 09:29 - Gestartet von braiky
"Ein aktu­elles Top-Smart­phone ist das Honor View 20. Wir konnten uns das Gerät gestern Abend auf einem Live-Event in Paris anschauen. Mehr dazu lesen Sie in einem Hands-on."
Sicher ist es ein tolles Gerät und die Begeisterung ist durchaus nachvollziehbar. Was hat diese Aussage aber in diesem Beitrag zu suchen?
Ist man bei teltarif auf derartige Influencer-Werbung so angewiesen, dass man es nicht mal für nötig hält diese von seriösen Inhalten zu trennen und entsprechend zu kennzeichnen?
"Am Donnerstag, den 24.01.2019 um 14.00 Uhr in Saal 131 (1. OG), wird das zivilrechtliche Verfahren Az. 13 O 38/18 (Kammer für Handelssachen) verhandelt.
Es geht um die Frage der Kennzeichnungspflicht von Influencer-Werbung. Die Beklagte hat auf Instagram rund 4 Millionen Follower..."