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kann man dann doch gleich....


07.02.2019 13:30 - Gestartet von postb1
...den unlimited Tarif der Telekom nehmen.
Zumindest wenn man regelmäßg Volumen nachbuchen müsste.
Ob man den Speedbox Tarif wenigstens auch offiziell stationär nutzen darf?
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[1] trzuno antwortet auf postb1
08.02.2019 09:19
Benutzer postb1 schrieb:
...den unlimited Tarif der Telekom nehmen. Zumindest wenn man regelmäßg Volumen nachbuchen müsste. Ob man den Speedbox Tarif wenigstens auch offiziell stationär nutzen darf?

Dieser Tarif hier ist doch speziell als WLAN Hotspot gedacht, um beliebige Geräte Online zu bringen.

Beim unlimited Tarif ist hingegen das Tethering (also als Hotspot nutzen) untersagt, oder?
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[1.1] Felixkruemel antwortet auf trzuno
09.02.2019 21:28
Benutzer trzuno schrieb:
Benutzer postb1 schrieb:
...den unlimited Tarif der Telekom nehmen. Zumindest wenn man regelmäßg Volumen nachbuchen müsste. Ob man den Speedbox Tarif wenigstens auch offiziell stationär nutzen darf?

Dieser Tarif hier ist doch speziell als WLAN Hotspot gedacht, um beliebige Geräte Online zu bringen.

Beim unlimited Tarif ist hingegen das Tethering (also als Hotspot nutzen) untersagt, oder?
Nein Tethering ist erlaubt, die stationäre Nutzung auch.

Die SIM darf bei den unlimited Tarifen nur nicht in einem Router stecken. Anhand der IMEI wird überprüft ob es sich um ein Smartphone handelt.

Was allerdings möglich ist: SIM im Smartphone und dieses per USB Tethering am Router. Gibt einige die das so machen.
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[1.1.1] SchnittenGott antwortet auf Felixkruemel
12.02.2019 10:41
Benutzer Felixkruemel schrieb:
Nein Tethering ist erlaubt, die stationäre Nutzung auch.

Die SIM darf bei den unlimited Tarifen nur nicht in einem Router stecken. Anhand der IMEI wird überprüft ob es sich um ein Smartphone handelt.

Was allerdings möglich ist: SIM im Smartphone und dieses per USB Tethering am Router. Gibt einige die das so machen.

Das ist so nicht ganz richtig.
Ein "mobiler Hotspot" (sog. MiFi) ist laut Preisliste Datentarife definitiv zugelassen bzw. erlaubt!
Es muß also nicht unbedingt ein Smartphone sein :-)
(Quelle: preisliste_mobilf­unk_datent­arife_privatkunden
Seite 7; Absatz 7.3
"[...] Die Zulässigkeit der Nutzung der Tarife im
Endgerät des Kunden als Modem/persönlichen HotSpot für die eigene und die private Nutzung bleibt davon unberührt."

Stationäre Router (sprich ohne Mobil-Funktion / eingebauten Akku) sind offiziell nicht zugelassen, werden aber inoffiziell / unter der Hand weiterhin geduldet...
Meine Vermutung:
Man sich diese Klausel bewußt vorgehalten, um ggf. bei "Extrem-Powerusern" eine rechtliche Handhabe anwenden zu können, damit der Vertrag fristlos beendet werden kann.