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10.02.2019 19:34 - Gestartet von Saspel
Es heißt natürlich börsennotierte Unternehmen...
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[1] martinjohannes93 antwortet auf Saspel
11.02.2019 01:19
Benutzer Saspel schrieb:
Es heißt natürlich börsennotierte Unternehmen...

Das Problem einer Verstaatlichung ist, dass es keinen Wettbewerb gibt, der den Ausbau beschleunigt. Natürlich ließe sich so die weißen Flecken schließen, jedoch sind keinerlei Einnahmen für den Staat für Mobilfunk mehr gesichert. Dann haben wir Aufschreie, dass 20€ viel zu teuer sind und irgendwann wird es für alle kostenlos und durch irgendwelche Milchmädchenrechnungen durch die Einkommenssteuer beglichen - was unterm Strich sicherlich teurer sein wird. Bei zunehmend schlechter werdender Netzqualität, weil man zwar überall Empfang hat, aber nicht auf die neueste Technologie setzt und so in Punkto Stabilität, Datenrate und Latenz gegenüber dem Ausland - Wettbewerbsnachteile für die Industrie 4.0, autonome Fahren oder zukünftigen Themen.

Eine Rekordauktion führt wiederum zu dem bekannten Problem, dass zuviel für Lizenzgebühren ausgegeben werden und wenig in die Infrastruktur gesteckt werden. Eine staatliche Subvention ist meiner Meinung nach notwendig, um aus dem Mobilfunk-Loch Desaster heraus zu kommen. Jedoch ist das wieder wettbewerbsverzerrend, wenn bspw. die Telekom 60% zahlt, aber später o2 60% der Subventionen bekommt. Eine 1:1 Übergabe heißt aber, ich kann bieten was ich will, ich kriege das Geld ja eh wieder zurück und ist daher zwecklos. Man könnte ja auch nur einen Teil zurück geben, was allerdings auch zu Verzerrungen führt. Eine Subvention ist daher egal ob aus dem Topf der Versteigerung oder aus anderen Töpfen daher nicht mit dem aktuellen Konzept der Frequenzversteigerung vereinbar.

Ich halte es für sinnvoller, wenn Frequenzen regional durch Ausschreibungen vergeben werden, bei denen es Bedingungen gibt, bis wann in einer Region der Ausbau fertig sein muss und der Anbieter gewinnt, der dies gewährleisten kann. Für die Frequenzblöcke in dieser Region müssen dann eine Art Miete gezahlt werden. Wird der Termin nicht eingehalten, so müssen Sanktionen geblecht werden und die Frequenzblöcke werden erneut angeboten. Subventionen können dann in der Form verwendet werden, dass Anbieter Geld für den Ausbau in einer bestimmten Region bewilligt bekommen oder aber, in dem die Miete der Frequenzblöcke von Region zu Region zu unterscheiden. Außerdem müssen meines Erachtens Gütekriterien her, wenn ein Anbieter bspw. nicht eine bestimmte Anzahl von Mobilfunkteilnehmern mit einer Mindestdatenrate und Latenz versorgen kann, so muss dieser entweder über National Roaming mit anderen Anbietern dies decken oder zusätzliche Kapazitäten anmieten. So wird auch sichergestellt, dass die Anbieter auch auf regionale Unterschiede ihres Kundenstamms gezielter eingehen müssen. Für das National Roaming brauchen wir aber Regularien wie Mindest- und Höchstpreise und Bedingungen, wann ein National Roaming in den einzelnen Regionen gemacht werden darf. Wenn alle dies erfolgt, werden auch neue Mobilfunkanbieter begünstigt und der Wettbewerb hoffentlich verstärkt. Strafzahlungen bei einer zu geringen Verfügbarkeit der Netze (z.B. Ausfall) sollte es meines Erachtens in Zukunft auch geben, so sollte eine Verfügbarkeit von 99% angestrebt werden. Dadurch müsste aber die BNetzA wie sie jetzt existiert, auch umgebaut werden, die Frequenzen nicht Deutschlandweit, sondern Regional verteilt versteigert werden und entsprechende Kontrollorgane existieren.