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Zum Urteil


09.03.2019 14:07 - Gestartet von hansbrel
Hier hat das Gericht gut geurteilt. Ich verstehe, dass Sky nicht aus Bosheit Änderungen dieser Art vornimmt. Aber die Beanstandung war korrekt.

Gerade im Sport Bereich, aber vielleicht noch woanders, hat das Unternehmen explizit mit Angebot geworben bzw hat der Kunde explizit wegen konkreten Inhalten zugeschlagen.

Und in einem langfristigen Vertrag ist es nicht zuzumuten, dass Kunden plötzlich die Leistung verweigert wird. Denn das ist es,

Sonst könnte man ja hergehen und sagen....du willst Cl und Formel 1...hast deswegen Sport gebucht ......bekommst aber nach Monaten Schach und dart....ist ja auch Sport........das wäre nach Sicht von Sky bzw nach deren Argumentation dann in Ordnung..

Ich rechne dem Unternehmen wenig Chancen ein, dies als akzeptabel zu verkaufen. Dafür ist der Einschnitt viel hart für den Kunden.

Richtig ist aber, dass bei der Aggressivität dieses Marktes, Kunden verstehen und damit rechnen müssen, dass auch mal rechte nicht erworben werden können und für den Fall Optionen zur Verfügung stehen und zur Verfügung stehen müssen.