Benutzer daGiz schrieb:
Benutzer whalesafer schrieb:
Selbstverständlich müsste Sky dem Kunden den Schaden ersetzen, der durch die einseitige Wegnahme der zugesagten Programminhalte entsteht. Aber Recht haben und Recht bekommen waren ja noch nie das selbe.
Ich weiß ja nicht, wie sich das juristisch darstellt, aber müssten dafür nicht die Programminhalte, insbesondere im Bereich Sport, exakt vertraglich unter Nennung der Sportart/Liga und des Umfangs (gerade jetzt ein Thema durch die Splittung der Spieltage auf verschiedene Übertragungsanbieter) festgehalten werden?
Beworbene Produkteigenschaften sind selbstverständlich Vertragsbestandteil. Dass Sky mit Programminhalten geworben hat, deren Verfügbarkeit innerhalb der Vertragslaufzeit endete, ist gerade das Thema.