Benutzer whalesafer schrieb:
Bei insgesamt rund 130 Millionen Mobilfunkteilnehmern in Deutschland (laut BNA) macht ein Versteigerungserlös von 3 Milliarden gerade mal 23 Euro pro Teilnehmer aus.
Und wie viele dieser 130 Millionen "Mobilfunkteilnehmer" sind M2M-Karten, die in Colaautomaten stecken und inklusive zeitlich unlimitiert gültigem 1-GB-Datenpaket einmalig 10 Euro kosten? Angesichts einer Wohnbevölkerung von etwas über 80 Millionen, von denen etliche zu jung oder zu alt fürs Smartphone sind, muss man realistisch mit 60 Millionen Smartphone-Nutzern rechnen. Und sollten sich die Netzbetreiber eben nicht bei 2,X Milliarden Euro "einig" werden, sondern sich am Ende doch wieder auf 10 Mrd. Euro hochsteigern, dann reden wir am Ende schon von 166 Euro plus Mehrwertsteuer = 198,33 Euro pro Teilnehmer.
Jetzt sind wir uns vemutlich auch einig, dass es den Netzbetreibern nicht gelingen wird, diese 200 Euro auf die Billigkunden umzulegen, die derzeit überhaupt nur 5 bis 10 Euro monatlich zahlen. Also fällt der anteilige Aufschlag für die Premium-Kunden bei Telekom und Vodafone entsprechend höher aus, da sind wir dann schnell bei 400 Euro.
Steigt die Auktionssumme gar auf 15 Mrd. Euro, reden wir sogar über 600 Euro pro Premiumkunde.
Zudem handelt es sich auch nicht um eine einmalige Auktion: Die letzte war vor vier Jahren und die nächste Auktion könnte schon in zwei bis drei Jahren anstehen, falls es beim dritten Teil der 5G-Frequenzen, nämlich den Millimeterwellen bei 26 GHz, ebenfalls wieder zur Auktion kommt. Spätestens 2023 wird man auch die ganzen LTE-Frequenzen neu versteigern müssen, deren Zuteilung 2025 ausläuft, insbesondere also 800 MHz und 2600 MHz.
Ich frage mich dann immer, ob nicht auch ein Big Mac billiger sein könnte, wenn man McDonald's kostenlos Grundstücke für deren "Restaurants" überlassen würde.
Das steuerrechtliche Äquivalent zu den Mobilfunklizenzpreisen ist die Grundsteuer. Und ja, Anpassungen bei der Grundsteuer sind ein beliebtes - und probates - Steuerungsmittel in der Industriepolitik. Genauso, wie man schadstoffarme PKW immer wieder mit Rabatt auf die Kfz-Steuer gefördert hat, kann man auch die Ansiedlung erwünschter Industriebetriebe mit Rabatt auf die Grundsteuer und/oder Grunderwerbsteuer locken. Also sollte man die 5G-Betreiber, die man ja will, jetzt eben nicht mit hohen Frequenzpreisen abschrecken.