Benutzer Butlerman schrieb:
Benutzer grafkrolock schrieb:
...wenn die Eltern es nicht gewusst hätten, also den Hochlader gar nicht hätten benennen können, selbst wenn sie es gewollt hätten?
Dann hätte niemand belangt werden können, so zumindest habe ich es einmal in einem Rechtsanwalt-Blog gelesen.
Na, dann hoffen wir mal, dass das Gericht es genauso sehn wird wie der Rechtsanwalt.