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Glückwunsch - korrektes Urteil


25.04.2019 11:36 - Gestartet von Oetker
denn dieser Hotspot:
- belegt keinen zusätzlichen WLAN Kanal
- erzeugt keinen höheren Stromverbrauch
- benötigt keine Bandbreite des Kunden
- wird generell nicht auf kundeneigenen Routern geschaltet, sondern nur auf Geräten, die Unitymedia gehören.
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[1] aknn antwortet auf Oetker
25.04.2019 12:04
Benutzer Oetker schrieb:
denn dieser Hotspot:
- belegt keinen zusätzlichen WLAN Kanal

Im WLAN ist die Auslastungsmöglichkeit des Frequenzspektrums endlich. Auch wenn der selbe Kanal verwendet wird, teile ich mir diesen Kanal mit meinen "Gästen".

- erzeugt keinen höheren Stromverbrauch

Der Stromverbrauch des SOC auf den Routern dürfte mit der Auslastung (= Transport von Datenpaketen) steigen, wenn auch nur im geringen Umfang.

- benötigt keine Bandbreite des Kunden

Dürfte UM über die Trennung per VLAN gelöst haben.

- wird generell nicht auf kundeneigenen Routern geschaltet, sondern nur auf Geräten, die Unitymedia gehören.

Dazu hätten sie ja auch per TR069 den kundeneigenen Router verbiegen müssen.
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[1.1] Oetker antwortet auf aknn
25.04.2019 12:23
Benutzer aknn schrieb:

Im WLAN ist die Auslastungsmöglichkeit des Frequenzspektrums endlich. Auch wenn der selbe Kanal verwendet wird, teile ich mir diesen Kanal mit meinen "Gästen".
Richtig. Die Bandbreite des Hotspots ist aber generell schon mal auf 10 MBit beschränkt und er steht nur über 2,4 GHz zur Verfügung. Ich denke es wird nur äußerst selten der Fall eintreffen, dass der Kunde das 2,4GHz Band voll auslastet und gleichzeitig ein Gastnutzer anwesend ist. In diesem Fall gäbe es dann zwar tatsächlich eine Einschränkung für beide, aber die dürfte für den Kunden kaum bis gar nicht spürbar sein.

- erzeugt keinen höheren Stromverbrauch

Der Stromverbrauch des SOC auf den Routern dürfte mit der Auslastung (= Transport von Datenpaketen) steigen, wenn auch nur im geringen Umfang.

Die UM Hardware hat aufgrund der aufwändigen Technik (24 Datenkanäle in 256QAM) ohnehin einen relativ hohen Dauerverbrauch. Möglicherweise hängt der genaue Stromverbrauch sogar mit der momentanen Auslastung im Kabelsegment zusammen. Mit den üblichen "Zwischenstecker-Wattmetern" wird sich der Extra-Verbrauch durch den WLAN Hotspot kaum ermitteln lassen.


- benötigt keine Bandbreite des Kunden

Dürfte UM über die Trennung per VLAN gelöst haben.
So ist es.

- wird generell nicht auf kundeneigenen Routern geschaltet, sondern nur auf Geräten, die Unitymedia gehören.

Dazu hätten sie ja auch per TR069 den kundeneigenen Router verbiegen müssen.
Ja, das traut man sich dann wohl doch lieber nicht. Kundeneigene Router werden von UM übrigens noch nicht einmal mit der nötigen Konfiguration für die Telefonie versorgt. Die SIP Daten hat der Kunde manuell in seinem Router einzutragen. Leider wird es in den Medien aber häufig so dargestellt, dass UM die Hotspots auf kundeneigenen Geräten aktiviert hätte.
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[2] Premiumbernd antwortet auf Oetker
26.04.2019 06:23
Benutzer Oetker schrieb:
denn dieser Hotspot:
- belegt keinen zusätzlichen WLAN Kanal
- erzeugt keinen höheren Stromverbrauch
- benötigt keine Bandbreite des Kunden
- wird generell nicht auf kundeneigenen Routern geschaltet, sondern nur auf Geräten, die Unitymedia gehören.

Das ist vollkommen richtig. Ich finde das Urteil auch völlig in Ordnung. Man sieht an der Verbraucherzentrale und an Leuten, die einfach noch im letzten Jahrtausend leben und sich über das Urteil beschweren, das nicht nur die Regierung schuld ist, das die Digitalisierung in Deutschland nur lächerlich schleppend voran kommt. Gegen UM wird ohne stichhaltige Begründung geklagt, ebenso gegen das Aufstellen von Sendemasten und wiederum andere glauben, wir sterben jetzt alle am Elektrosmog. Da schüttel ich, Mitte 50, nur mit dem kopf.