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Mindestmietdauer


28.04.2019 18:29 - Gestartet von KaiserFranz
Wenn ich richtig informiert bin, haben Hardware-Mietverträge bei der Telekom eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der "Tipp" zum Ausprobieren ist insofern nicht umsetzbar.

KF
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[1] hrgajek antwortet auf KaiserFranz
29.04.2019 14:14

einmal geändert am 29.04.2019 14:25
Majestät,

Benutzer KaiserFranz schrieb:
Wenn ich richtig informiert bin, haben Hardware-Mietverträge bei der Telekom eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der "Tipp" zum Ausprobieren ist insofern nicht umsetzbar.

In der Tat, das würde etwas schwierig. Wir haben bei Telekom nachgefragt:

Frage: "Unterstellt, ein Telekom-Kunde hätte den älteren Speedport Hybrid und würde den neuen Speedport Pro testen wollen, könnte er den "zur Ansicht"
bestellen und nach 2-3 Wochen wieder zurück geben oder wäre er wirklich auf
1 Jahr an den neuen Router "gebunden" ?

Antwort:

"Den Speedport Pro bieten wir zum Kauf oder zur Miete an. Sollte sich der Kunde für das Mietmodell entscheiden, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate und beginnt mit der Übergabe des bestellten Endgerätes an den Kunden. Das Vertragsverhältnis ist für den Kunden und für uns frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von sechs Werktagen (montags bis freitags) kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann vom Kunden oder uns jederzeit mit einer Frist von sechs Werktagen (montags bis freitags) gekündigt werden
Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die der Kunde zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, uns einen pauschalierten Schadensersatz zu zahlen. Der in einer Summe zu zahlende Betrag beläuft sich auf die Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Preise."

Soll heißen: 12 Monate * 9,95 Euro : 2 = 59,70 Euro "Schadensersatz" plus die dahin angelaufene Mietzahlung (beispielsweise 1 Monat).

Bedeutet:
Man würde den neuen Router bestellen, bekommen, anschließen. Würde dabei feststellen, der alte ist "besser", wäre der "Schaden" rund 65 Euro (Schadensersatz für vorzeitige Kündigung =6*9,95 + 1 Testmonat für 9,95 minus 4,95 weil man ja 1 Monat den anderen Router nicht zahlen müsste, sofern die Mindestlaufzeit dort schon rum wäre.)

Stellt man fest, der neue ist besser, muss man für den "alten" (falls vor weniger als 1 Jahr erhalten") 6 Monate "Schadensersatz" leisten, wären das 34,65 Euro (6*4,95).

Fazit:

Unmöglich ist es nicht, ob man das wirklich ausgeben will, sei jedem überlassen.