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befremdlicher Kommentar


21.05.2019 20:02 - Gestartet von kommodore
Die Meldung zum Sachverhalt eines versagens von Telefonica / O2 st das eine, der Kommentar des Autors das andere.

Da wird also gefordert dass Rechte von Eigentümern eingeschränkt werden müssen, weil ein kommerzielles Mobilfunkunternehmen seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Das erinnert an die kürzlichen Thesen eines SPD-Politikers, der gar BMW verstaatlichen wollte. Dafür gab es Kopfschütteln und ein anderer Genosse meinte da habe ggf. jemand verbotene Substanzen geraucht.

Das ein Teltarif-Autor jetzt auf diesen Zug aufgesprungen ist, das verwundert doch.
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[1] wolfbln antwortet auf kommodore
21.05.2019 20:53

6x geändert, zuletzt am 21.05.2019 21:17
Benutzer kommodore schrieb:
Die Meldung zum Sachverhalt eines versagens von Telefonica / O2 st das eine, der Kommentar des Autors das andere.

Da wird also gefordert dass Rechte von Eigentümern eingeschränkt werden müssen, weil ein kommerzielles Mobilfunkunternehmen seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Das erinnert an die kürzlichen Thesen eines SPD-Politikers, der gar BMW verstaatlichen wollte. Dafür gab es Kopfschütteln und ein anderer Genosse meinte da habe ggf. jemand verbotene Substanzen geraucht.

Das ein Teltarif-Autor jetzt auf diesen Zug aufgesprungen ist, das verwundert doch.

Henning hat dargestellt, dass es eben nicht so einfach ist, die Schuld nur auf Telefonica zu schieben. Sicher haben sie es durch ihr Verhalten nicht besser gemacht.

Alle Pacht- bzw. Mietverträge können gekündigt werden. Das ist zunächst auch gut, denn es herrscht Vertragsfreiheit. Dann sind da aber Kündigungsfristen enthalten, die u.U. weit kürzer sind als der übliche Ablauf: Standortsuche, Vertrag, STOB, Aufbau, usw. Vodafone hat kürzlich gesagt, dass der identische Ablauf in Deutschland etwa durchschnittlich 2 Jahre dauere und damit länger als in jeden anderen ihrer europäischen Märkte. Das liegt auch an den Behörden und der Freigabe. Zudem kündigen Vermieter, um einen Verhandlungsdruck aufzubauen. Das machen viele Mobilfunkkunden bei ihren Verträgen auch. Wenn diese Verhandlungen dann scheitern, wird der Zeitraum vom Abräumen des Standorts bis zum Ersatz eben viel zu kurz.

Momentan haben wir folgende unschöne Situation: der Vermieter kündigt, der Betreiber muss abbauen. Dann ist er nicht verpflichtet, einen Ersatz zeitnah zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat einen Vertrag geschlossen, im Glauben, dass er gut abgedeckt ist, aus dem er nun nicht raus kommt und zahlt letztendlich die Zeche. So darf es nicht bleiben!

An irgendeiner Größe muss man drehen:
beim Vermieter? - das ist wie du sagst schwierig wg. Eigentumsrecht,
beim Betreiber? - der ist nicht verpflichtet genau diesen Ort abzudecken und wann ist dann Abdeckung gegeben, 2G, 3G, 100 dBm??? Wer bestimmt das? Ein Ersatz ist auch nie 100% gleichwertig.
beim Kunden? - sog. Sonderkündigungen wegen Nicht-Erfüllung sind bisher an sehr hohe Hürden geknüpft. Wer definiert, wann der Betreiber den Vertrag nicht erfüllt? Wenn sie nicht so hoch wären, würden sie auch leichter missbraucht werden, indem der Kunde einfach in Kellerwohnung zieht, wo er weiß, das nichts ankommt.

Ich verstehe deine Kritik und teile Hennings Meinung nicht, dass Vermieter gegenüber privaten Aktiengesellschaften zu irgendwelchen "Gemeinwohl" verpflichtbar sind. Das schließt sich schon irgendwie per Definition aus.

Ich glaube, die Lösung liegt wo anders. Wir sollten wirklich von den 24-Monats-Verträgen runter. Die sind nicht mehr zeitgemäß. Überall wird Mobilität und Flexibilität verlangt, aber den Mobilfunkanbieter heiratet man praktisch. Was Barley vorgeschlagen hat mit max. 12 Monaten Laufzeit wäre ein erster Schritt. Besser wäre noch die französische Lösung: jeder Laufzeitvertrag muss zum Monatsende kündbar sein. Quer-subventionierte Hardware muss im vorzeitigen Kündigungsfall natürlich nachbezahlt werden. Das wäre doch mal was und würde mehr Dynamik in den Markt bringen.
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[1.1] hrgajek antwortet auf wolfbln
22.05.2019 16:03
Hallo,

Benutzer wolfbln schrieb:

Henning hat dargestellt, dass es eben nicht so einfach ist, die Schuld nur auf Telefonica zu schieben. Sicher haben sie es durch ihr Verhalten nicht besser gemacht.

In der Tat.

Ich verstehe deine Kritik und teile Hennings Meinung nicht, dass Vermieter gegenüber privaten Aktiengesellschaften zu irgendwelchen "Gemeinwohl" verpflichtbar sind. Das schließt sich schon irgendwie per Definition aus.

Das ist zu kurz gedacht.

Die "Aktiengesellschaft" erbringt eine Leistung "Mobilfunk für die Öffentlichkeit". Dafür hat sie vom Staat einen "Auftrag" bekommen, in Form einer Lizenz.Dafür darf sie den Nutzern Geld abnehmen für monatliche, minütliche, MB-mäßige Nutzung.

Diesen Mobilfunk-Auftrag muss sie erfüllen. Sie kann sich dabei "Zulieferanten" bedienen, sprich Vermieter von Standorten oder Kabeln oder Systemen, Diensten etc.. Diese Lieferanten gehören nach Unterschrift in das "System Mobilfunknetz" hinein. zu abstrakt?

Nehmen wir das Paketdienstgewerbe. Da wurde früher vieles gerne an Sub-sub-Sub-Unternehmer delegiert, der Paketdienst war "fein raus". Das ändert sich jetzt, weil der Paketdienst jetzt für den Sub-Sub-Subunternehmer "mithaftet".

Wir sehen es ja bei Mietwohnungen. Da versuchen Vermieter auch die Preise (Mieten) nach oben zu schieben, oft gibt's einen Grund (Reparaturen, gestiegene Fremdkosten), oft aber wird der Grund zu arg "ausgedehnt". Dagegen regt sich "nachvollziehbar" Widerstand.

Wenn Sendemast-Standort-Vermieter das Gebäude abreißen will (oder muss), wenn er glaubhaft Eigenbedarf nachweist, dann erlaubt das Mietrecht zu kündigen. Wenn er die Miete erhöhen will, sollte er das gut begründen können.

Wenn aber durch die Kündigung der Mobilfunkanbieter kein Netz mehr anbieten kann, dann sollte ein Mechanismus greifen, dass der Mieter erst die Kündigung vollziehen darf, wenn der Mobilfunker was anderes gefunden hat. Klingt einfach, kann kompliziert sein. zu abstrakt?

Nehmen wir mal an, ein Bauer vermietet sein Grundstück, damit eine Autobahn drauf gebaut werden kann. Und eines Tages kommt er auf die Idee, die Miete anzuheben oder das Gelände für einen Kuhstall nutzen zu wollen? Klar, das läuft nicht.

Ob Autobahn oder Mobilfunk, es ist im Prinzip das Gleiche.

Es muss ja keine staatliche Mobilfunkgesellschaft werden, die dann alles selbst baut und dabei Masten, Kabel, Antennen "Staatseigentum" werden. Das wäre wirklich etwas zu viel des Guten, das funktioniert ja am Ende doch nicht so richtig.
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[1.1.1] wolfbln antwortet auf hrgajek
22.05.2019 22:08

einmal geändert am 22.05.2019 22:13
Benutzer hrgajek schrieb:,

Benutzer wolfbln schrieb:

Ich verstehe deine Kritik und teile Hennings Meinung nicht, dass Vermieter gegenüber privaten Aktiengesellschaften zu irgendwelchen "Gemeinwohl" verpflichtbar sind. Das schließt sich schon irgendwie per Definition aus.

Das ist zu kurz gedacht.

Die "Aktiengesellschaft" erbringt eine Leistung "Mobilfunk für die Öffentlichkeit". Dafür hat sie vom Staat einen "Auftrag" bekommen, in Form einer Lizenz.Dafür darf sie den Nutzern Geld abnehmen für monatliche, minütliche, MB-mäßige Nutzung.

Diesen Mobilfunk-Auftrag muss sie erfüllen. Sie kann sich dabei "Zulieferanten" bedienen, sprich Vermieter von Standorten oder Kabeln oder Systemen, Diensten etc.. Diese Lieferanten gehören nach Unterschrift in das "System Mobilfunknetz" hinein. zu abstrakt?

Nehmen wir das Paketdienstgewerbe. Da wurde früher vieles gerne an Sub-sub-Sub-Unternehmer delegiert, der Paketdienst war "fein raus". Das ändert sich jetzt, weil der Paketdienst jetzt für den Sub-Sub-Subunternehmer "mithaftet".

Wir sehen es ja bei Mietwohnungen. Da versuchen Vermieter auch die Preise (Mieten) nach oben zu schieben, oft gibt's einen Grund (Reparaturen, gestiegene Fremdkosten), oft aber wird der Grund zu arg "ausgedehnt". Dagegen regt sich "nachvollziehbar" Widerstand.

Wenn Sendemast-Standort-Vermieter das Gebäude abreißen will (oder muss), wenn er glaubhaft Eigenbedarf nachweist, dann erlaubt das Mietrecht zu kündigen. Wenn er die Miete erhöhen will, sollte er das gut begründen können.

Wenn aber durch die Kündigung der Mobilfunkanbieter kein Netz mehr anbieten kann, dann sollte ein Mechanismus greifen, dass der Mieter erst die Kündigung vollziehen darf, wenn der Mobilfunker was anderes gefunden hat. Klingt einfach, kann kompliziert sein. zu abstrakt?

Nehmen wir mal an, ein Bauer vermietet sein Grundstück, damit eine Autobahn drauf gebaut werden kann. Und eines Tages kommt er auf die Idee, die Miete anzuheben oder das Gelände für einen Kuhstall nutzen zu wollen? Klar, das läuft nicht.

Ob Autobahn oder Mobilfunk, es ist im Prinzip das Gleiche.

Es muss ja keine staatliche Mobilfunkgesellschaft werden, die dann alles selbst baut und dabei Masten, Kabel, Antennen "Staatseigentum" werden. Das wäre wirklich etwas zu viel des Guten, das funktioniert ja am Ende doch nicht so richtig.

Hallo Henning.

Wir können gerne am Wochenende darüber diskutieren, aber deine Argumentation haut an vielen Stellen nicht hin.

Zunächst ist Mobilfunk ein Geschäftsmodell privater Konzerne. Haben sie dafür einen "Auftrag" bekommen von Gesellschaft? Das ist schon hinein interpretiert. Nehmen wir Rundfunk. Da gibt es auch Lizenzen. Die öffentlich-rechtlichen haben wirklich einen solchen Auftrag zu Information und dürfen dafür auch Beiträge erheben. Aber der Privatfunk? Hat der einen gesellschaftlichen Auftrag oder ist er nicht eher ein Geschäftsmodell wie 100derte andere Branchen auch?

Den Auftrag kann man höchstens in den Abdeckungsverpflichtungen sehen. Nur dagegen setzen sie sich ja juristisch zur Wehr und diese Verpflichtungen ergeben ja auch nicht den Zwang, gerade jenen Ort (d.h. das vermietete Objekt) abdecken zu müssen.

Du möchtest die Beziehung zwischen Vermieter oder Pächter eines Grundstücks, wo ein Mobilfunksender errichtet wurde, neu regeln. In der Tat hat ein Mensch mit Mieterschutz da bessere Karten als ein kommerzielles Unternehmen. Dies ist auch mit Absicht so geregelt, da es menschlich dramatischer ist, eine Person auf die Straße zu setzen ggü. einem Unternehmen. Den Instrumenten Eigenbedarf und Mieterhöhung sind daher bei Vermietungen auch angesichts der Wohnungsnot in den Ballungsgebieten starke Grenzen gesetzt.

Diese Instrumente möchtest du nun auch auf gewerbliche Vermietungen anwenden. Da hier häufig Privatvermieter großen AGs gegenüberstehen würden sie das dann eher sein lassen, wenn sie begründete Sorge haben müssten, nicht mehr oder nur durch Klage aus diesen Verhältnis wieder rauszukommen.

Du willst sogar noch weitergehen und einen Mietersschutz für den Telko bis der einen neuen Standort gefunden hat. Hast du das mal durchdacht? Wenn ein Mieter bei Kündigung durch den Vermieter Bestandsschutz hätte in seiner Wohnung bis er "etwas passendes anderes" gefunden hätte, würde dann keiner mehr umziehen. Du greifst damit tief in das Vertragsrecht ein, mit einem ziemlich konstruierten Gemeinwohl-Interesse einer letztendlich durch Gewinnstreben geprägten AG. Das funktioniert so nicht.

Mobilfunk ist da wie jede andere Servicebranche auch. Hier wollen Leute Geld verdienen, indem sie uns eine Dienstleistung verkaufen. Es gibt auch keinen speziellen Bestandsschutz für Gaststätten, chemische Reinigungen, Banken, Shopping-Center oder Bäckereien. Hier könnte man ja ein ähnliches "Gemeinwohl" oder einen "öffentlichen Auftrag" zum Brötchen backen durch den Meisterbrief des Bäckers ableiten.

Die Vergleiche mit dem Straßenbau sind da auch nicht analog. Hier baut die öffentliche Hand (Staat, Land, Kommune) zunächst mal ohne Gewinnabsicht und im öffentlichen Interesse können wirklich Eigentümer enteignet werden, falls sie sich weigern, zu verkaufen. Das kann man mit privatwirtschaftlichen Mobilfunk nicht vergleichen. Darum darf der Staat (denn sonst dürfte das keiner) auch gegenüber seinen Bürgern in Form von Haus- oder Grundstücksbesitzern keine solchen Zwangsmaßnahmen vornehmen, nur weil sich ein kommerzielles Unternehmen, das uns eine Leistung anbietet, dort gerne einmieten möchte.

Der Staat/Land/Kommune könnte dagegen sehr viel hilfreicher sein, indem sie eigene Standorte zur Verfügung stellt und nicht aus einer Vielzahl von Gründen die meisten öffentlichen Gebaude für Mobilfunksendeanlagen sperrt.