Hallo,
Benutzer diddi88 schrieb:
"Wenn das Netz gestört ist, den Mangel "kein Netz" schriftlich, am besten per Einschreiben (Einwurf) reklamieren und eine Beseitigung des Mangels fordern. Dabei sollte eine Frist (z.B. 4 Wochen) gesetzt werden und bei Nichteinhaltung dieser Frist eine fristlose Kündigung angekündigt werden."
Das ist wichtig, um in einem späteren Rechtsstreit, einen "Beweis" zu haben.
Man muss da unter Umständen schwerstes Geschütz auffahren und sollte einen Anwalt befragen. Mitunter kann es helfen "selbst" zu klagen ("Feststellungsklage"), dazu braucht man aber einen Anwalt, der sich damit auch auskennt.
Mich wundert es nicht, warum Frau Barley (noch Ministerin der Justiz) die Kürzung der Mindestlaufzeit gefordert hat. Gäbe es generell ein monatliches Kündigungsrecht, könnte man bei solchen Katastrophen einfach mit den Füssen abstimmen.
Subventionierte Handys müssen natürlich bezahlt werden. Dem Fachhandel sollten Lifetime Provisionen bezahlt werden, d.h. wenn der Kunde länger bleibt, gibt es längere Provisionen. Davon hätten alle was.
Just my 0,02 Euro :-)