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gebuchte Option


23.05.2019 13:16 - Gestartet von Brausefrosch
genau so sollte die Anbieter auch Verpflichtet werden, bei einer sofortigen Kündigung, die anteilige Gebühr für die bereits bezahlte Option zu erstatten.
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[1] michaelmess antwortet auf Brausefrosch
24.05.2019 00:48
Benutzer Brausefrosch schrieb:
genau so sollte die Anbieter auch Verpflichtet werden, bei einer sofortigen Kündigung, die anteilige Gebühr für die bereits bezahlte Option zu erstatten.

Das macht aber auch nur dann Sinn, wenn der Anbieter fristlos kündigt oder der Kunde mit triftigem Grund fristlos kündigt und der Kunde so die Restlaufzeit der Option nicht mehr nutzen kann.

Ansonsten wäre ja jede Kalkulation für den Anbieter nicht mehr möglich.
Denn wenn man beispielsweise eine Monatsflat mit 10 GB bucht und dann nach 1 Tag fristlos kündigen könnte, nachdem die 10 GB schon weg sind und dann nach Erstattung effektiv nur 1/30 des Monatspreises dafür zahlt, dann müßten die Anbieter die Preise stark erhöhen, um die Poweruser in Mischkalkulation querzufinanzieren, um am Ende doch noch Gewinn zu machen.
Das kann eigentlich niemand wollen.
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[1.1] helmut-wk antwortet auf michaelmess
13.06.2019 11:32
Benutzer michaelmess schrieb:
Benutzer Brausefrosch schrieb:
genau so sollte die Anbieter auch Verpflichtet werden, bei einer sofortigen Kündigung, die anteilige Gebühr für die bereits bezahlte Option zu erstatten.

...

Denn wenn man beispielsweise eine Monatsflat mit 10 GB bucht und dann nach 1 Tag fristlos kündigen könnte, nachdem die 10 GB schon weg sind

... dann ist "anteilig" natürlich auf das Datenvolumen zu beziehen, also bei 9,97 GB Verbrauch (um mal eine "realistische" Zahl zu nennen) müssen nur 0,3% des "Datenanteils" der Flat zurückgezahlt werden (also maximal 0,3% des Monats-Preises). Bzw. mindestens 99,7% gezahlt, bei postpaid.

Alles andere ergibt keinen Sinn.