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versäumte Möglichkeit


13.06.2019 11:14 - Gestartet von helmut-wk
Drillisch hätte die Möglichkeit gehabt, erst mal zu "drosseln" und per SMS auf die Drossel und den Grund (teures Roaming wg. Reederei) hinzuweisen, so dass nur minimale Zusatzkosten entstehen, bis die Kundin auf "ja, ich will einige 100 Euro in teuren Tarifen vertelefonieren" geklickt hat. Oder eben nicht klickt, sondern vorsichtig ist.

Statt dessen die höfliche Bitte, den Support anzurufen. Warum, wird nicht gesagt, und Internet sowie telefonieren funzen problemlos ... da darf die Kundin sich in eine Falle gelockt fühlen.

Klar, etwas hat auch die Kundin schuld. Dass Kreuzfahrtschiffe kein "europäisches Ausland" sind, sondern telefontechnisch Privatland ohne EU-Recht, sollte sich eigentlich herumgesprochen haben, und da sie die AGBs hätte lesen können (mach ich i.d.R., es ist zu schaffen!), hätte sie es auch ohne teltarif o.ä. wissen können. Aber Drillisch hat zu wenig getan, um die Kundin rechtzeitig aufzuklären und ist der Hauptschuldige. Seh ich genauso wie das Gericht.

Nebenbei bedeutet das Urteil auch: wer in Hafennähe per Kreuzfahrtschiff telefoniert, weil es sein Netz nicht abgeschaltet hat, der muss nix zahlen (und der Mobil-Anbieter muss auch nix zahlen bzw. bekommt sein Geld zurück). Denn dann ist die Reederei schuld, sie hätte eben in Ufernähe ihr eigenes Netz abschalten oder auf andere Weise sicherstellen müssen, dass kein Nicht-Passagier das nutzt.