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Unberechtigte Forderung


27.05.2019 12:45 - Gestartet von flyer213
einmal geändert am 27.05.2019 12:46
Wer zahlt eigentlich, dem vermeintlichen Schuldner, Schadensersatz.
Muß eine Inkassoforderung widersprochen werden.
Das scheinen keine Einzelfälle zu sein, habe auch schon solche Inkassoforderungen bekommen, mit dem Hinweis: Bittte
die Forderung bei einen ordentlichen Gericht anmelden, lösen sich die "Forderungen" seltsamerweise in Luft auf.
Kosten entstehn einem trotzdem, Einschreiben etc.
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[1] yes_mc antwortet auf flyer213
27.05.2019 14:06
Wann kapieren die untertänigen ar...kriecherischen Deutschen endlich, daß Nichtreagieren die beste Lösung ist!!
Nur wenn ein gelber Umschlag kommt (und NUR dann!) MUSS man reagieren!
Aber auch nur ein einziges Kreuz ziemlich weit oben links ("ich widerspreche der Forderung insgesamt").
Alles Andere ist sinnlos und nutzlos. Und nur so lernen die Beteiligten "auf der anderen Seite". Wenn überhaupt.
Auch der gelbe Brief kommt in aller Regel nicht, da er Geld kostet (ca. 25 €).
Es geht doch ausschließlich darum, ohne eigenen Geldeinsatz Kohle zu machen. Und funktionieren tut das Ganze ja auch nur, weil die Deutschen das "dankbarste" Publikum der ganzen Welt sind. Kaum ein Bürger hierzulande kennt die elementarsten Regeln der Geldeintreiberei!

Benutzer flyer213 schrieb:
Wer zahlt eigentlich, dem vermeintlichen Schuldner, Schadensersatz.
Muß eine Inkassoforderung widersprochen werden. Das scheinen keine Einzelfälle zu sein, habe auch schon solche Inkassoforderungen bekommen, mit dem Hinweis: Bittte die Forderung bei einen ordentlichen Gericht anmelden, lösen sich die "Forderungen" seltsamerweise in Luft auf.
Kosten entstehn einem trotzdem, Einschreiben etc.
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[1.1] baerlihome antwortet auf yes_mc
28.05.2019 06:17

3x geändert, zuletzt am 28.05.2019 08:07
Auch der gelbe Brief kommt in aller Regel nicht, da er Geld kostet (ca. 25 €).

Mal unter der Vorrausetzung, dass es nicht, wie von Ihnen beschrieben, alles Betrüger sind, wäre ich mir da nicht zu sicher. denn auch auf Verbraucherseite gibt es da ne Menge Menschen die sich unlauter aus dem Vertrag stehlen wollen.

Ich persönlich habe bereits als Verbraucher einen Vollstreckungsbescheid gegen ein Versandunternehmen beantragt und zustellen lassen. Die damalige Gesamtforderung belief sich auf ca. 100 Euro. Es war bestellt, bezahlt und wurde nicht geliefert.

Die Kosten (ca. 35 Euro) waren mir zu dem Zeitpunkt völlig egal, da es mir darum ging genau diesen Glauben beim Gegenüber zu zerstören, wegen solch kleiner Beträge wird das schon niemand machen. Kurzum es hat funktioniert, wenn auch gerade noch rechtzeitig. Ich habe mein Geld inkl. meiner Auslagen wiederbekommen. Rechtzeitig, da die Inhaber dieses Unternehmens aufgrund einer Vielzahl von Strafanzeigen wegen derselben Sache in U-Haft genommen wurden.

Ich denke es kann nie verkehrt sein, sofern es sich um ein etabliertes Unternehmen handelt, bei Fehlrechnungen das Gespräch zu suchen. Es soll ja auch Menschen geben, bei denen sich herausstellte, dass Forderungen begründet waren. Hier könnte nicht reagieren zum Eigentor werden.
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[2] helmut-wk antwortet auf flyer213
13.06.2019 12:21
Benutzer flyer213 schrieb:
Wer zahlt eigentlich, dem vermeintlichen Schuldner, Schadensersatz.
Muß eine Inkassoforderung widersprochen werden. Das scheinen keine Einzelfälle zu sein, habe auch schon solche Inkassoforderungen bekommen, mit dem Hinweis: Bittte die Forderung bei einen ordentlichen Gericht anmelden, lösen sich die "Forderungen" seltsamerweise in Luft auf. Kosten entstehn einem trotzdem, Einschreiben etc.

Das hört sich jetzt nach betrügerischem Inkasso an. Was das angeht:yes_mc und bärli haben genug dazu gesagt.

Der im Artikel beschriebene Fall war ja anders.