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Förderung -> Verpflichtung zur Netzneutralität


19.06.2019 15:04 - Gestartet von whalesafer
einmal geändert am 19.06.2019 15:10
In die Förderbedingungen für den Festnetzausbau und auch in die Bedingungen für zukünftige Frequenzauktionen gehört eine strikte Verpflichtung zur Netzneutralität. Wer sich nicht dran hält, muss die Förderbeträge ersatzlos zurückzahlen bzw. die Frequenzen zurückgeben.