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Nun ja


02.07.2019 18:11 - Gestartet von Mister79
aber die Argumentation der GdW ist aber nachvollziehbar und wird im Fall einer Inhouse Reparatur durch die Telekom auch auf den Eigentümer abgewälzt. Demnach muss der Eigentümer für die Reparatur einer Inhouse Verkabelung auch zahlen und Elektriker beauftragen, wenn er selbst keine neuen Kabel verlegen möchte. Die Techniker ziehen dann auch wieder ab und begründen das bis zur APL alles sauber ist. Wenn also die Telekom so argumentiert, kann im Fall einer Vectoring Störung durch G.fast nicht plötzlich der Telekom Vorrang eingeräumt werden. Dann sollte in der Tat der Eigentümer die Entscheidung haben.

Wie froh bin ich das ich vom Keller bis unterm Dach Cat 7 Kabel liegen habe, geerdet und alles drum und dran. Demnach könnte ich im schlimmsten Fall über ein Glasfaser Modem im Keller abgreifen und weiter bis in die Etagen mit LAN und dort die Fritte über WAN betreiben oder die Glasfaser Fritte direkt dort und hab dennoch LAN überall. Da stört sich nix. Auf die 2 Meter von der APL zum hängenden Router dann wird sich nix stören, da die Leitungen weit genug auseinander liegen.

Ja Glas wäre besser gewesen aber a fehlt mir das Werkzeug für LAN über Glas und b werde ich diese Bandbreiten nicht mehr erleben, wo CAT7 schlapp macht im Haus. Kostentechnisch wäre es auch viel teurer gewesen.

Fakt ist am Ende, dass Kupfer erledigt ist und man als Standard Glas bis in jedem Keller haben sollte. Dort kann ja dann jeder Eigentümer selbst entscheiden ob über CAT Leitungen weiter oder ob eine Glasverkabelung installiert wird. Selbst mit Cat wird man die nächsten Jahre in einem Wohnhaus noch ohne Probleme arbeiten können, trotz Kupfer in diesem Fall
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[1] flatburger antwortet auf Mister79
02.07.2019 19:42
Benutzer Mister79 schrieb:
aber die Argumentation der GdW ist aber nachvollziehbar und wird im Fall einer Inhouse Reparatur durch die Telekom auch auf den Eigentümer abgewälzt. Demnach muss der Eigentümer für die Reparatur einer Inhouse Verkabelung auch zahlen und Elektriker

Dass bei einer Neuverkabelung nur noch LAN verwendet wird ist selbstverständlich.
Dennoch gilt die gesetzliche Regelung, dass eine neue Technik die bestehende nicht stören darf.
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[1.1] Mister79 antwortet auf flatburger
02.07.2019 20:13
Benutzer flatburger schrieb:


Dass bei einer Neuverkabelung nur noch LAN verwendet wird ist selbstverständlich.
Dennoch gilt die gesetzliche Regelung, dass eine neue Technik die bestehende nicht stören darf.

Ja auf der Seite der Telekom. Ab der APL ist es Kundentechnik.

Besonders wenn Gfast früher vorhanden ist, dann greift die Regelung auch nicht.

Da war doch was mit: wer zuerst kommt.