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Bei Störungen der bestehenden Infrastruktur gilt TKG §41b Satz 3


02.07.2019 14:24 - Gestartet von flatburger
2x geändert, zuletzt am 02.07.2019 14:29
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/TKG.pdf

(3) Verursacht ein Gerät, dessen Konformität mit den Anforderungen des § 4 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln bescheinigt wurde, ernsthafte Schäden an einem Netz oder schädliche Störungen beim Netzbetrieb oder funktechnische Störungen, so kann die Bundesnetzagentur dem Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gestatten, für dieses Gerät den Anschluss zu verweigern,die Verbindung aufzuheben oder den Dienst einzustellen. Die Bundesnetzagentur teilt dem Bundesministeriumfür Wirtschaft und Energie die von ihr getroffenen Maßnahmen mit.

Letztendlich läuft es auf einen Bestandschutz der bestehenden Anlagen hinaus.
Der neue Anbieter muss sich anpassen und darf bestehende Dienste nicht stören.
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[1] prokopfverbrauch antwortet auf flatburger
03.07.2019 10:51
Benutzer flatburger schrieb:
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/TKG.pdf

(3) Verursacht ein Gerät, dessen Konformität mit den Anforderungen des § 4 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln bescheinigt wurde, ernsthafte Schäden an einem Netz oder schädliche Störungen beim Netzbetrieb oder funktechnische Störungen, so kann die Bundesnetzagentur dem Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gestatten, für dieses Gerät den Anschluss zu verweigern,die Verbindung aufzuheben oder den Dienst einzustellen. Die Bundesnetzagentur teilt dem Bundesministeriumfür Wirtschaft und Energie die von ihr getroffenen Maßnahmen mit.

Letztendlich läuft es auf einen Bestandschutz der bestehenden Anlagen hinaus.
Der neue Anbieter muss sich anpassen und darf bestehende Dienste nicht stören.

Genau und G-Fast war grundsätzlich vorher da und in den meisten Fällen auch vorher in den Häusern verfügbar. Es handelt sich hier ja um zehntausende Immobilien die mit FTTB erschlossen wurden bevor es überhaupt Supervectoring für einen Kunden überhaupt gab. Es gibt demnach Bestandskundenverträge, die Telekom hat diese nicht, für sie geht es um Neukundenverträge! Würde demnach es der Telekom nicht erlaubt werden, Supervectoring in solchen Fällen zu nutzen, wird kein Bestandsvertrag beeinflusst lediglich können Kunden dann nicht auf 250 Mbit/s aufstocken sondern müssen sich mit 100 Mbit/s zufrieden geben! Und die Telekom mit 10 Euro weniger Umsatz pro Kunde. Und wenn für den Kunden unbedingt 250 Mbit/s notwendig sind und 100 nicht reichen - der Gfast Anbieter ist ja da. Mit dieser Regelung aber kann der GFast Anbieter geschlossene Verträge eventuell nicht mehr erfüllen und ihm drohen Vertragsstrafen! Und dabei hat er nichts, ich wiederhole nichts, rein gar nichts falsch gemacht!

Die Aussage des Autors mit "Luxusproblem" ist daher doch völlig absurd.

Jetzt schraubt die Telekom auf und bietet das theorethische Produkt MegaVectoring und HyperVectoring an und schraubt den Frequenzbereich weiter hoch. Reicht dann zwar nur 50 bis 100 Meter Kabellänge ab Verteiler, aber würde ausreichen, die Konkurrenz weiter runterzudrücken, ohne dass es ein praktikables Produkt ist.
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[1.1] flatburger antwortet auf prokopfverbrauch
03.07.2019 13:37
Benutzer prokopfverbrauch schrieb:
Benutzer flatburger schrieb:
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/TKG.pdf

Die Aussage des Autors mit "Luxusproblem" ist daher doch völlig absurd.

Jetzt schraubt die Telekom auf und bietet das theorethische Produkt MegaVectoring und HyperVectoring an und schraubt den Frequenzbereich weiter hoch. Reicht dann zwar nur 50 bis 100 Meter Kabellänge ab Verteiler, aber würde ausreichen, die Konkurrenz weiter runterzudrücken, ohne dass es ein praktikables Produkt ist.

Interessanterweise bekommt Unitymedia ein eigenes Koaxkabel in unseren Altbau verlegt nur BREKO kann kein Kabel installieren. Außer Jammern ist nichts möglich.
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[1.1.1] prokopfverbrauch antwortet auf flatburger
03.07.2019 14:46

einmal geändert am 03.07.2019 18:06
Benutzer flatburger schrieb:
Benutzer prokopfverbrauch schrieb:
Benutzer flatburger schrieb:
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/TKG.pdf

Die Aussage des Autors mit "Luxusproblem" ist daher doch völlig absurd.

Jetzt schraubt die Telekom auf und bietet das theorethische Produkt MegaVectoring und HyperVectoring an und schraubt den Frequenzbereich weiter hoch. Reicht dann zwar nur 50 bis 100 Meter Kabellänge ab Verteiler, aber würde ausreichen, die Konkurrenz weiter runterzudrücken, ohne dass es ein praktikables Produkt ist.

Interessanterweise bekommt Unitymedia ein eigenes Koaxkabel in unseren Altbau verlegt nur BREKO kann kein Kabel installieren. Außer Jammern ist nichts möglich.

Bist du dir da sicher? Was für eine Immoblie ist das? Nahezu alle älteren Wohngebäude, also ab 4 Wohneinheiten aufwärts, dürften doch schon voll koaxial verkabelt sein? Das sind ja seit langem die Gewinnbringer für die Kabelnetzbetreiber.

Hast du tatsächlich eine Immobilie, die mit Glasfaser angebunden ist von einem Breko Mitglied und die jetzt neu von der Unitymedia mit Koaxial verkabelt wird um den Wohnern Kabelinternet/Kabelfernsehen anzubieten?

*EDIT: Habe gerade realisiert dass du einen zweiten Beitrag gemacht hast. Glaub mir, in einem Neubau verlegt kein Brekoteilnehmer (DSL) Kupfer im Haus bis zu den Wohnungen. Da kommt gleich Glas, vielleicht kombiniert mit Cat Ethernet. Daher ist deine Aussage so einfach nicht richtig. Da ist das Glas schon fast billiger als das Kupfer.

Das teure bei der Inhouseverkabelung sind nicht primär die Kabel, sonder notwendige Planung, Montage- und Baukosten, falls Wände oder Decken durchbohrt werden müssen.
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[1.1.1.1] flatburger antwortet auf prokopfverbrauch
03.07.2019 22:18
Benutzer prokopfverbrauch schrieb:

Bist du dir da sicher? Was für eine Immoblie ist das? Nahezu alle älteren Wohngebäude, also ab 4 Wohneinheiten aufwärts, dürften doch schon voll koaxial verkabelt sein? Das sind ja seit langem die Gewinnbringer für die Kabelnetzbetreiber.

Das teure bei der Inhouseverkabelung sind nicht primär die Kabel, sonder notwendige Planung, Montage- und Baukosten, falls Wände oder Decken durchbohrt werden müssen.

Das Haus ist von 1954 die Hausverwaltung hat keinen Vertag mit Unitymedia sondern jeder macht seine Verträge selbst. So wurde Zug um Zug Koax-Kabel an die Fassade an der Hausrückseite genagelt. Kupferkabel funktionert bekanntlich nicht beim Kabelfernsehen. Das fällt nicht weiter auf weil auch die Dach-Antennenkabel wild verlegt wurden.
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[1.1.1.1.1] prokopfverbrauch antwortet auf flatburger
04.07.2019 01:43
Benutzer flatburger schrieb:

Das Haus ist von 1954 die Hausverwaltung hat keinen Vertag mit Unitymedia sondern jeder macht seine Verträge selbst. So wurde Zug um Zug Koax-Kabel an die Fassade an der Hausrückseite genagelt. Kupferkabel funktionert bekanntlich nicht beim Kabelfernsehen. Das fällt nicht weiter auf weil auch die Dach-Antennenkabel wild verlegt wurden.

Interessant, das ist dann eher selten scheint es mehr. Ein Mehrparteien Haus aus dem Jahr 1954 welches noch nicht abgerissen oder kernsaniert ist. Und die Verkabelung an der Außenwand wird im Glasfaserbereich in Deutschland eher selten gemacht.