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Was heißt das jetzt für meinen vertrag?


15.07.2019 14:37 - Gestartet von voyeger1
Ich habe ja einen Vertrag bei der Telekom mit dem Stream on Feature und Auch musik Video und auch Chat... es war eigentlich so der einzige grund wieso ich mich für diesen vertrag entschieden habe aber jetzt kann es ja sein das das rausfällt hab ich dann ein sonderkündigungsrecht oder was kann ich für konsequenzen für mich daraus ziehen? würde mich über eine kurze antwort von jemanden freuen der sich damit auskennt :D
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[1] problembaer2000 antwortet auf voyeger1
15.07.2019 14:57
Benutzer voyeger1 schrieb:
Ich habe ja einen Vertrag bei der Telekom mit dem Stream on Feature und Auch musik Video und auch Chat... es war eigentlich so der einzige grund wieso ich mich für diesen vertrag entschieden habe aber jetzt kann es ja sein das das rausfällt hab ich dann ein sonderkündigungsrecht oder was kann ich für konsequenzen für mich daraus ziehen? würde mich über eine kurze antwort von jemanden freuen der sich damit auskennt :D

Das wird darauf ankommen, ob es eine der vertraglich zugesicherten Leistungen ist, oder ob es quasi eine "Gratiszugabe" unter Vorbehalt ist. Da es allerdings auch mit den Tarifen explizit als Bestandteil beworben wird, könnte man zumindest argumentieren, dass die erst später erlangte Kenntnis des (möglichen) Wegfalls mit ziemlicher Sicherheit bei frühzeitiger Kenntnis nicht zum Abschluss des Vertrages geführt hätte, um selbigen dann dadurch anzufechten.
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[2] CGa antwortet auf voyeger1
15.07.2019 15:10
Benutzer voyeger1 schrieb:
Ich habe ja einen Vertrag bei der Telekom mit dem Stream on Feature und Auch musik Video und auch Chat... es war eigentlich so der einzige grund wieso ich mich für diesen vertrag entschieden habe aber jetzt kann es ja sein das das rausfällt hab ich dann ein sonderkündigungsrecht oder was kann ich für konsequenzen für mich daraus ziehen? würde mich über eine kurze antwort von jemanden freuen der sich damit auskennt :D

Eine Sonderkündigung ist nicht möglich. Optionen (StreamOn) können von beiden Seiten jederzeit geändert oder eingestellt/gekündigt werden.
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[2.1] voyeger1 antwortet auf CGa
15.07.2019 15:34


Eine Sonderkündigung ist nicht möglich. Optionen (StreamOn) können von beiden Seiten jederzeit geändert oder eingestellt/gekündigt werden.

Okay vielen dank für die antwort aber zumglück bessert die telekom ja nach dann ist das jetzt eh vom tisch ;D
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[2.2] DUS-Tim antwortet auf CGa
15.07.2019 15:38
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer voyeger1 schrieb:
Ich habe ja einen Vertrag bei der Telekom mit dem Stream on Feature und Auch musik Video und auch Chat... es war eigentlich so der einzige grund wieso ich mich für diesen vertrag entschieden habe aber jetzt kann es ja sein das das rausfällt hab ich dann ein sonderkündigungsrecht oder was kann ich für konsequenzen für mich daraus ziehen? würde mich über eine kurze antwort von jemanden freuen der sich damit auskennt :D

Eine Sonderkündigung ist nicht möglich. Optionen (StreamOn) können von beiden Seiten jederzeit geändert oder eingestellt/gekündigt werden.

Die Telekom kann viel in ihre AGB schreiben, wenn der Tag lang ist. Sobald Klauseln aber einen Vertragspartner unangemessen benachteiligen, können sie unwirksam sein. Da die mediale Bewerbung der Tarife exzessiv StreamOn als Feature der Magenta Mobil Tarife beinhaltet, sollten Kunden kein Problem haben den Vertrag außerordentlich kündigen zu können, sobald dieser Zentrale Vertragsbestandteil wegfällt. Und „kostenlos“ ist sowieso nur Augenwischerei. Das anfallende Datenvolumen ist natürlich in die Grundgebühr der Tarife einkalkuliert.
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[2.2.1] hans91 antwortet auf DUS-Tim
15.07.2019 16:14
StreamOn ist eben kein Vertragsbestandteil, sondern eine Zubuchoption, die auch der Kunde jederzeit unabhängig vom Mobilfunkvertrag kündigen kann. StreamOn ist bei Vertragsabschluss nicht aktiv, sondern muss erst danach aktiv dazu gebucht werden. Prinzipiell ist SO also sogar ein eigener Vertrag. Dass aus der Abschaffung einer Zubuchoption ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Mobilfunkvertrag abgeleitet werden kann, darf stark angezweifelt werden. Ohne Gerichtsurteil wird das jedenfalls nichts und so müsste dann erst mal jemand klagen.
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[2.2.1.1] DUS-Tim antwortet auf hans91
15.07.2019 16:20
Benutzer hans91 schrieb:
StreamOn ist eben kein Vertragsbestandteil, sondern eine Zubuchoption, die auch der Kunde jederzeit unabhängig vom Mobilfunkvertrag kündigen kann. StreamOn ist bei Vertragsabschluss nicht aktiv, sondern muss erst danach aktiv dazu gebucht werden. Prinzipiell ist SO also sogar ein eigener Vertrag. Dass aus der Abschaffung einer Zubuchoption ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Mobilfunkvertrag abgeleitet werden kann, darf stark angezweifelt werden. Ohne Gerichtsurteil wird das jedenfalls nichts und so müsste dann erst mal jemand klagen.

Genau, es wurde von der Telekom so konstruiert. Allerdings - und das kann man für einen taktischen Fehler der Telekom halten - wird überall damit geworben und nur im Kleingedruckten darauf hingewiesen, dass die Option ohne Wirkung auf den Vertrag eingestellt werden kann. Das ist nach meiner rechtlichen Auffassung irreführend. Es gibt bereits etliche Gerichtsurteile, die besagen, dass wichtige Informationen nicht allein in den AGB aufgeführt sein dürfen, sondern deutlich erkennbar vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen werden muss.
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[2.2.1.2] Boob14 antwortet auf hans91
15.07.2019 16:42
StreamOn ist eben kein Vertragsbestandteil, sondern eine Zubuchoption, die auch der Kunde jederzeit unabhängig vom Mobilfunkvertrag kündigen kann.

Der übliche Telekom Mobilfunk Laufzeit Vertragskunde sieht StreamOn als festen Vertragsbestandteil an. Ohne StreamOn Option wären die Verträge mit den normalen Datenvolumen wirtschaftlich nicht mehr interessant. Mit der Zubuchoption wollte die Telekom nur das EU Roaming Recht aushebeln. Gerichte werden ganz sicher StreamOn auch als Vertragsbestandteil sehen. Einfach streichen, wird nicht funktionieren.
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[3] DenSch antwortet auf voyeger1
16.07.2019 09:57
Was eine sinnlose Diskussion hier.
StreamON ist NICHT (!!!!) rechtswidrig. Es geht ausschließlich um die SD Drossel in einigen Tarifen. Die wird (gezwungen) abgeschafft und der Drops ist gelutscht.