Benutzer nurmalso schrieb:
Vollständige Netzverfügbarkeit ist eben kein Punkt, wo man Unterschiede zwischen den Tarifen machen kann.
Offensichtlich kann man das. Und ich sehe auch keinen Grund, warum man bei der Netzverfügbarkeit nicht differenzieren sollte.
Mit den kommenden 5G-Netzen wird es absehbar ganz ähnlich sein. Auch diese Netze werden zu Anfang nicht für alle Kunden zur Verfügung stehen.
Netzabdeckung des Anbieters. Nur MUSS diese eben immer in vollem Umfang gewährt werden.
Warum? Welchen ach so wichtigen, übergeordneten Grund sollte es dafür geben? Tipp: "Ich will das so" ist kein Grund.
Für Ausnahmefälle, in denen möglichst breite Netzverfügbarkeit aus gesellschaftlichen Gründen wichtig sein könnte, nämlich für Notrufe, gibt es bereits eine Lösung.
Ich würde da als Bundesnetzagentur deutlich den Anbietern die Leviten lesen.
Es ist mit Sicherheit nicht Aufgabe der BNetzA, den Anbietern vorzuschreiben, welche Arten von Tarifen sie anbieten dürfen.
Und selbst wenn man absurderweise vorschreiben würde, dass ein Anbieter keine Tarife mit unterschiedlichen Netzverfügbarkeiten anbieten darf: Dann könnte die Telekom immernoch zusätzlich zur "Congstar GmbH" eine "StarCong GmbH" gründen, die ausschließlich 3G-Tarife anbietet. Was wäre damit gewonnen?
Diese Anbieter schaden Deutschland.
Weil sie sich ihre Dienstleistungen etwas höher bezahlen lassen als in anderen Ländern? Lächerlich.