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Vodafone muss die eigenen AGB beachten


19.07.2019 19:58 - Gestartet von whalesafer
2x geändert, zuletzt am 19.07.2019 20:25
Aus den Vodafone-AGB für Privatkunden
(Teil von Abschnitt 3.7 und von Abschnitt 3.8):

"Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr und bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit außerdem nur mit Wirkung zum Beginn einer verlängerten Laufzeit des Vertrages (vgl. Ziff. 4.1) zulässig.

3.8 Eine Preiserhöhung gemäß Ziff. 3.7 wird wirksam zu dem Termin, zu dem der Kunde seinen Vertrag nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung das nächste Mal ordentlich kündigen könnte, sofern er von der Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht. Kündigt der Kunde fristgemäß, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt."

Das heißt ja wohl, dass sich Vodafone an die regulären Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen halten muss und den Vertrag vorher nicht einseitig ändern kann. Wenn Vodafone den Preis früher erhöhen will, sollte man meiner Meinung nach der Preiserhöhung widersprechen, etwa so:


Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Kundennummer ist xxxxxxx. Hiermit widerspreche ich der Preiserhöhung. Nach Abschnitt 3.7 Ihrer AGB ist eine Preiserhöhung nur zum Beginn einer verlängerten Vertragslaufzeit zulässig und nach Abschnitt 3.8 ist für eine Preiserhöhung die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten. Die Voraussetzungen für die Preiserhöhung sind nicht gegeben. Daher weise ich die Preiserhöhung zurück.

Mit freundlichen Grüßen,

xxxxxxxxx
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[1] DenSch antwortet auf whalesafer
20.07.2019 09:59
Da es eine regulierte Preiserhöhung ist und nicht von Vodafone kommt, bin ich mir ziemlich sicher, dass man der Erhöhung nicht widersprechen kann. Ähnlich einer MwSt. Erhöhung.
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[1.1] whalesafer antwortet auf DenSch
20.07.2019 11:18

4x geändert, zuletzt am 20.07.2019 11:43
Benutzer DenSch schrieb:
Da es eine regulierte Preiserhöhung ist und nicht von Vodafone kommt, bin ich mir ziemlich sicher, dass man der Erhöhung nicht widersprechen kann. Ähnlich einer MwSt. Erhöhung.

Vodafone hat sich die Regeln selbst gegeben. Eine Preiserhöhung ohne Einhaltung der Fristen steht im Widerspruch zu den AGB. Die Kosten für die Teilnehmeranschlussleitungen und die Erhöhung von Preisen durch Vorlieferanten sind in Abschnitt 3.7 ausdrücklich als Beispiele für Kosten genannt, deren Erhöhung eine Preisanhebung rechtfertigt, für die die Regeln in Abschnitt 3.7 und 3.8 genannt werden. Das ist auch nicht mit einer Mehrwertsteuererhöhung vergleichbar: Die Telekom erhöht die Preise, auch wenn sie sich diese Preiserhöhung von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen musste.