Benutzer wingwing schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Könntet ihr das noch mal genau Recherchieren? Ich bin mir realtiv sicher, da es sich um eine regulierte Preiserhöhung handelt, das keine "Sonderkündigung" möglich ist!
Hier der Auszug aus der Info von Vodafone bzw. die Seite auf die selbst verwiesen wird:
https://www.vodafone.de/hilfe/anpassung-leitungsmiete.html
Der Link ist übrigens auch im Artikel, nur für den Fall, dass den jemand lesen möchte anstatt ins Blaue zu kommentieren...
Dazu ist noch zu sagen, dass das Sonderkündigungsrecht nur existiert, weil Vodafone es einräumt. Die Preiserhöhung ist laut den Vodafone AGB so gar nicht zulässig, sondern erst zur nächsten (automatischen) Vertragsverlängerung, und auch das nur, wenn sie so lange vorher angekündigt wurde, dass der Kunde noch ordentlich kündigen kann (also unter Einhaltung der Kündigungsfrist). Eine AGB-konforme Preiserhöhung hätte kein Sonderkündigungsrecht zur Folge. Der Kunde könnte dann rechtzeitig ordentlich kündigen.
Als Kunde hat man jetzt meiner Meinung nach mehrere Möglichkeiten:
Nichts tun und zahlen (aber im Prinzip kann das nicht als Zustimmung gewertet werden, und da die AGB die Preiserhöhung so nicht erlauben, müsste man das zu viel gezahlte Geld mindestens bis zur Einspruchsfrist gegen die Rechnung zurückfordern können),
oder das eingeräumte Sonderkündigungsrecht nutzen,
oder der Preiserhöhung widersprechen, weil AGB Abschnitte 3.7 und 3.8 der Erhöhung in dieser Form entgegenstehen. Vodafone kann den Vertrag nicht vorzeitig kündigen, weil man auf Einhaltung der AGB besteht. Ob Vodafone dann ordentlich kündigt oder die Preiserhöhung AGB-konform verschiebt, wird man dann sehen.