Benutzer paparazzo07 schrieb:
Benutzer Turbo Tobster schrieb:
Die Tatsache, dass Sie diesen Kommentar hier veröffentlichen dürfen, beweist eindrucksvoll das Gegenteil Ihrer Ausführungen.
Wieso, was ist an den Ausführungen zu beanstanden....außer das sie Ihnen nicht gefallen?
Das ist nämlich genau der Punkt, warum ich nicht glaube das Klagen (Außer Aufruf zum Mord usw.) wirklich von Gerichten beurteilt werden können
Das ist genau nicht der Punkt. Denn hier liegt die Essenz meiner vorigen Antwort. Mir gefielen die Ausführungen nicht. Nicht mehr, nicht weniger. Und trotzdem ist es mir wichtig, dass der OP sie hier veröffentlichen durfte. Seine Meinung, die ich nicht teile.
..und genau da liegt der Punkt warum ich
das für nicht umsetzbar halte, denn es müsste ja schon eine Vorselektierung stattfinden um unbegründete Klagen herauszufiltern! Wer sollte das tun? Es gibt jetzt schon Wartezeiten bei Gerichten die nicht mehr feierlich sind. Wenn jeder Klagen kann wie er es für richtig hält, dann wird das bei unseren überlasteten
Es gibt Kriterien für lauteres und unlauteres Verhalten. Diese sind zu finden im GG, BGB usw.
Interpretationen sind Aufgaben der Gerichte. Aufdeckung ggf. rechtswidriger Äußerungen sind Aufgabe der Ermittlungsbehörden. Läuft soweit ja.
Eine Überlastung der jeweiligen Behörden darf nie die Kapitulation vor Unrecht bedeuten. Dann ist es nämlich bald wirklich vorbei mit rechtsstaatlichen Strukturen und der geliebten Meinungsfreiheit, die immer diejenigen bereits abgeschafft sehen, die sie am ausgiebigsten nutzen.