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der Kabelanschluss bedeutet Wettbewerbsverzerrung


31.07.2019 16:40 - Gestartet von flatburger
1. wird der Kabelanschluß mit der Miete berechnet. Keine freie Anschlußwahl

2. muss der Kabelanbieter das Netz nicht für Wettbewerber öffnen

3. erhält der Kabelanbieter Geld von den TV Sender für die Programmverteilung
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Einspeisegebuehren-Kabelnetzbetreiber-einigen-sich-mit-ARD-und-ZDF-4165494.html

4. sind die Kommunikationskosten bereits im Regelsatz Hart 4 enthalten
siehe Seite 2 Punkt 8
https://www.erwerbslos.de/images/a-info_190_einleger.pdf
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[1] berndmobile antwortet auf flatburger
01.08.2019 18:26
Benutzer flatburger schrieb:
1. wird der Kabelanschluß mit der Miete berechnet. Keine freie Anschlußwahl

2. muss der Kabelanbieter das Netz nicht für Wettbewerber öffnen

3. erhält der Kabelanbieter Geld von den TV Sender für die Programmverteilung https://www.heise.de/newsticker/meldung/Einspeisegebuehren-Kabelnetzbetreiber-einigen-sich-mit-ARD-und-ZDF-4165494.html

4. sind die Kommunikationskosten bereits im Regelsatz Hart 4 enthalten
siehe Seite 2 Punkt 8 https://www.erwerbslos.de/images/a-info_190_einleger.pdf

1. Woo gibts beim Kabelanschluss wirklich freie Anbieterwahl?? Es gibt doch entweder in dem einen Bundesland Kabel Deutschland im anderen United Media. Aber in einem Bundesland 2 Kabelanbieter??? Also ist diese Diskussion sowieso zu nichten. Kurz gesagt pro Region ein Anbieter = kein Wettbewerb.

2. Stimmt muss er nicht jedoch wenn Vodafone United Media übernehmen will dann muss er es öffen.

3. Jaa das ist doppelte Abzocke. Ersten Zwangsgebühren am Endkunden und 2. Abzocke von den Programmanbieter. Also doppeltbezahlt. Frage mich warum.muss man 20 Euro für Kabel bezahlen. Was man über Sat umsonst benommen tut.

4. Kabelkosten in Nebenkosten werden schon seit Anbeginn des Alg2 schon übernommen. Es sei denn sie sind in der Kaltmiete drin.