Benutzer Sonnenfleck schrieb:
Überfordert? Wohl kaum.
Klingt trotzdem schwer danach.
Mehrere Verträge sind ein Stück normal, wenn man eine Firma hatte und eben Verträge als Firma hat laufen lassen. Ansonsten, wer liest das Kleingedruckte.
Allein das hier...Ernsthaft? Selbst eine Firma führen/geführt haben, aber Kleingedrucktes (nennt sich auch AGB, sind jederzeit 24/7 über die Homepage zugänglich, liegen jeder VÄnderungsbestätigung per Mail bei) unbeachtet lassen? Gerade dann sollte man doch selbst gewisse Grundkenntnisse über Vertragsabschlüsse haben.
Wenn ich übernommen werde, erwarte ich, dass mein alter Vertrag weiterläuft.
Bei der Übernahme sind die alten Tarifinhalte identisch geblieben oder (wenn kein 1:1 passender Tarif bei o2 vorhanden war) verbessert worden, der Preis hat sich indes nicht geändert, auch die Laufzeit nicht. Darüber wurde jeder Kunde im Voraus per Post informiert, noch vor der Umstellung seiner Rufnummern.
Ich habe O2 wiederholt mitgeteilt, dass ich weiterhin schriftliche Abrechnungen meines Kontos haben möchte.
Dann scheint das in den Kundendaten nicht hinterlegt, würd ich also mal ansprechen. Rechnung per Post ist schließlich kein Problem.
Die Zusendung von Rechnungen auf das jeweilige Handy habe ich O2 wiederholt verboten. O2 hält sich nicht an mein Verbot und begeht Hausfriedensbruch indem sie mir weiterhin Rechnungen auf das Handy schickt.
1.) o2 verschickt niemals Rechnungen an eine Handynummer, das ist schlichtweg Quatsch zu behaupten. Das, was an ein Handy (wahlweise an eine Mailadresse) geschickt wird, ist lediglich eine Information zum Rechnungserhalt, wenn eben genau diese Rechnung in Mein o2 bereit steht.
2.) Wenn man schon posaunt, eine Firma geführt zu haben, dann erwarte ich zumindest, dass man den Unterschied zwischen "Rechnung per Handy erhalten" und "Benachrichtigung zum Rechnungserhalt" selbständig erkennt.
Im Übrigen ist unklar, ob der Tatbestand der Zugangsunterbrechung zum Internet nicht den Tatbestand der Nötigung erfüllt.
Bei Zahlungsverzug ganz sicherlich nicht. Zumal sich Urteile bezüglich Untersagung einer Sperrung ausschließlich auf Telefonieverbindungen beziehen, den wichtigsten Part von "mobiler Telefonnutzung".
Im Grunde werde ich so gezwungen, den Zahlungstermin kostenpflichtig zu ändern.
Nö, nur angehalten für Kontodeckung im Buchungszeitraum zu sorgen, schaffen andere Menschen ja auch.