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Kundentäuschung


15.08.2019 08:29 - Gestartet von edgar-flint
Die Vorgehensweise grenzt hart an ungesetzlicher, krimineller Kundentäuschung.
Ein Fall für den Verbraucherschutz.
Leider ist dieser Angelegenheit kein Einzelfall, besonders 1&1 fällt da immer besonders negativ auf.
Einzige Möglichkeit der Abwehr : WECHSELN
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[1] machtdochnichts antwortet auf edgar-flint
15.08.2019 11:22
Benutzer edgar-flint schrieb:
Die Vorgehensweise grenzt hart an ungesetzlicher, krimineller Kundentäuschung.
Ein Fall für den Verbraucherschutz.

Kriminelle Kundentäuschung?
:-))))

Für kriminelle Dinge ist aber eher die Staatsanwaltschaft , als "der" Verbraucherschutz zuständig.
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[2] Speedy67 antwortet auf edgar-flint
15.08.2019 11:23
Die Masche wird von 1&1 bereits seit längerem durchgeführt. Bei einer Vertragsbindung von zwei Jahre, wird man nach 12 Monaten angerufen und die Leistungen werden kostenlos aufgestockt! Da fragt im ersten Moment keiner nach einem Netzwechsel, wird einem aber auch nicht mitgeteilt! Das stellt man erst fest, wenn zwei Tage später die neue SIM-Karte mit deiner Nummer im Postkasten liegt und sie aktiviert wurde. Der Widerruf wegen Täuschung dauert dann noch mal 1 Monat bis man die neue SIM-Karte seines alten Netzpartners (Vodafone) wieder zurück bekommt. So etwas kann man als Kundentäuschung bezeichnen, da die Netzabdeckung nicht überall gleich ist! Leider mach die Bundesnetzagentur in solchem Fällen auch nichts! Darum am besten zu einem der anderen Anbieter Wechsel!