Benutzer edgar-flint schrieb:
Die Vorgehensweise grenzt hart an ungesetzlicher, krimineller Kundentäuschung.
Ein Fall für den Verbraucherschutz.
Kriminelle Kundentäuschung?
:-))))
Für kriminelle Dinge ist aber eher die Staatsanwaltschaft , als "der" Verbraucherschutz zuständig.