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Planungssicherheit bei Anschlussneubau?


17.08.2019 23:02 - Gestartet von whalesafer
Kein Problem, dann macht man eben eine Ausnahme für Verträge die in Zusammenhang mit dem Auftrag für einen neu zu bauenden Anschluss geschlossen werden. Altenativ könnte man auch einen separaten Ratenkredit für die Anschlusskosten anbieten, wenn man will mit Rabatt für sofortige Zahlung.

Insgesamt bin ich begeistert, wie viele Anbieter zugeben, dass ihre Produkte nicht gut genug sind, um die Kunden ohne Klebefalle zu halten. Der Gesetzesvorschlag hat offenbar voll ins Schwarze getroffen.
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[1] flatburger antwortet auf whalesafer
18.08.2019 07:49

2x geändert, zuletzt am 18.08.2019 07:59
Benutzer whalesafer schrieb:

Insgesamt bin ich begeistert, wie viele Anbieter zugeben, dass ihre Produkte nicht gut genug sind, um die Kunden ohne Klebefalle zu halten. Der Gesetzesvorschlag hat offenbar voll ins Schwarze getroffen.

Hallo VATM da wünscht man sich doch die guten alten Kabelanschlußtarife.
Vertrag mit dem Hauseigentümer über mindestens 10 Jahre Laufzeit und die Kabelkosten im Mietvertrag als Nebenkosten enthalten.
Einspeisegebühren von den Fernsehanstalten.
Keine Versorgungspflicht für Wettbewerber.
Das ist allerdings Wettbewerbsverzerrung und nicht im Sinne des Kunden.

Die Telekom-Festnetz-Anschlüsse vor Wettbewerbszeiten (1998)
hatten übrigens alle eine Kündigungsfreist von 6 Arbeitstagen !
Da hat sich der Wettbewerb gleich auf 2 Jahre Laufzeit festgelegt und
richtig Konkurrenz gemacht. Jetzt wo das Gesetz zum Vorteil des Kunden ist
wird halt wieder gejammert. Typisch VATM-Gejammer halt wieder.