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Kündigung per SMS


24.10.2019 08:57 - Gestartet von Hansi01
Vielleicht sollte man O2 darauf hinweisen, dass nur Verträge, die ab dem 01.10.2016 abgeschlossen wurden, in elektronischer Form per SMS gekündigt werden dürfen. Das dürfte auf keinen Genion-Altvertrag zutreffen. Offensichtlich ist da deren Rechtsabteilung nicht auf dem Laufenden.
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[1] marius1977 antwortet auf Hansi01
24.10.2019 11:07

einmal geändert am 24.10.2019 11:08
Benutzer Hansi01 schrieb:
Vielleicht sollte man O2 darauf hinweisen, dass nur Verträge, die ab dem 01.10.2016 abgeschlossen wurden, in elektronischer Form per SMS gekündigt werden dürfen. Das dürfte auf keinen Genion-Altvertrag zutreffen. Offensichtlich ist da deren Rechtsabteilung nicht auf dem Laufenden.

Falsch! Eine Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob per Brieftaube, Fax oder SMS gekündigt wird. Es sei denn o2 hatte damals anderslautende AGB. Deren Inhalt entzieht sich aber meiner Kenntnis.

Bei der zitierten Gesetzesänderung aus 2016 ging es darum, dass VERBRAUCHER ab diesem Zeitpunkt künftig leichter aus Verträgen und Mitgliedschaften herauskommen. In den AGB dürfen Kündigungen ab jetzt nur maximal an die Textform gebunden werden. Es wird Verbrauchern also möglich sein, solche Verträge per E-Mail zu kündigen.
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[1.1] Hansi01 antwortet auf marius1977
24.10.2019 11:23
Normalerweise gelten Rechtsvorschriften für beide Vertragsparteien. Könntest du ggf deine Behauptung belegen?
Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass der Verbraucher vor 2016 geschlossene Verträge nur in Briefform kündigen könnte, während der Vertragspartner per SMS kündigen könnte. Das kann ich mir nicht vorstellen, aber ich bin kein Jurist.

Benutzer marius1977 schrieb:
Benutzer Hansi01 schrieb:
Vielleicht sollte man O2 darauf hinweisen, dass nur Verträge, die ab dem 01.10.2016 abgeschlossen wurden, in elektronischer Form per SMS gekündigt werden dürfen. Das dürfte auf keinen Genion-Altvertrag zutreffen. Offensichtlich ist da deren Rechtsabteilung nicht auf dem Laufenden.

Falsch! Eine Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob per Brieftaube, Fax oder SMS gekündigt wird. Es sei denn o2 hatte damals anderslautende AGB. Deren Inhalt entzieht sich aber meiner Kenntnis.

Bei der zitierten Gesetzesänderung aus 2016 ging es darum, dass VERBRAUCHER ab diesem Zeitpunkt künftig leichter aus Verträgen und Mitgliedschaften herauskommen. In den AGB dürfen Kündigungen ab jetzt nur maximal an die Textform gebunden werden. Es wird Verbrauchern also möglich sein, solche Verträge
per E-Mail zu kündigen.
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[1.1.1] marius1977 antwortet auf Hansi01
24.10.2019 11:46
Benutzer Hansi01 schrieb:
Normalerweise gelten Rechtsvorschriften für beide Vertragsparteien. Könntest du ggf deine Behauptung belegen? Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass der Verbraucher vor 2016 geschlossene Verträge nur in Briefform kündigen könnte, während der Vertragspartner per SMS kündigen könnte. Das kann ich mir nicht vorstellen, aber ich bin kein Jurist.

Vor 2016 konnten AGBs zum Beispiel vorschreiben, dass ein online abgeschlossener Vertrag nur zB per Brief gekündigt werden darf.

Mit der Gesetzesänderung wurde lediglich ermöglicht, dass ab sofort auch Online gekündigt werden darf. So darf also in neuen AGB nicht mehr nur die Schriftform gefordert sein.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/internet-neue-medien/gesetzesaenderung-online-vertraege-duerfen-online-gekuendigt-werden

Wie ich geschrieben hatte kommt es auf die damaligen AGB von Genion an. Laut Bewertung der o2-Aussage war wohl die Form der Kündigung nicht vorgegeben. Somit kann von beiden Seiten auch per SMS gekündigt werden.
Belegen kann ich nichts, da ich die AGB von damals nicht kenne.
Lediglich mein Hinweis, dass die Gesetzesänderung sich auf was anderes bezieht.


Benutzer marius1977 schrieb:
Benutzer Hansi01 schrieb:
Vielleicht sollte man O2 darauf hinweisen, dass nur Verträge, die ab dem 01.10.2016 abgeschlossen wurden, in elektronischer Form per SMS gekündigt werden dürfen. Das dürfte auf keinen Genion-Altvertrag zutreffen. Offensichtlich ist da deren Rechtsabteilung nicht auf dem Laufenden.

Falsch! Eine Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob per Brieftaube, Fax oder SMS gekündigt wird. Es sei denn o2 hatte damals anderslautende AGB. Deren Inhalt entzieht sich aber meiner Kenntnis.

Bei der zitierten Gesetzesänderung aus 2016 ging es darum, dass VERBRAUCHER ab diesem Zeitpunkt künftig leichter aus Verträgen und Mitgliedschaften herauskommen. In den AGB dürfen Kündigungen ab jetzt nur maximal an die Textform gebunden werden. Es wird Verbrauchern also möglich sein, solche Verträge
per E-Mail zu kündigen.