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Vertragsverlängerung = Neue Preise!?


06.09.2019 15:31 - Gestartet von anc
einmal geändert am 06.09.2019 15:32
Hab gerade mit der Telekom etwas Streß, da man mir seit Anfang des Jahres seit der Bestellung eines neuen Telefons (das gibt es ja im Premium XL alle 12 Monate) weiss machen will, dass ich damit auch automatisch neue AGB und Preise akzeptiert hätte.

Als erstes wurde mal die Postrechnung kostenpflichtig. Und man weigert sich behaglich die vertragliche Grundlage zu benennen und diese Preisposition auszubuchen.

Ich verlängere ja nur den bestehenden Tarif (so wie es die Bedingungen zu Vertragsabschluss erlauben) und schließe keinen neuen ab. Man stellt sich aber taub und dumm. Ärgerlich sowas, gerade bei kanpp 200 Euro Grundgebühr im Monat.
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[1] daGiz antwortet auf anc
06.09.2019 15:44
Es ist aber durchaus üblich, dass bei einer Vertragsverlängerung die AGB und Preislisten anerkannt werden, die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültig sind.

Das ist wirklich nichts Neues.
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[2] pfungpfeur antwortet auf anc
13.09.2019 13:40
Das ist quatsch. Ich habe auch einen Telekomvertrag und das schon seit mehreren Jahren unverändert und die Telekom hat bei mir auch nichts verändert.
Nimm dir einen Anwalt bzw. wende dich mal an die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur wird sagen, sie kann da nichts machen aber tun dann trotzdem was.
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[3] hrgajek antwortet auf anc
13.09.2019 17:21
Hallo,

Benutzer anc schrieb:
Hab gerade mit der Telekom etwas Streß, da man mir seit Anfang des Jahres seit der Bestellung eines neuen Telefons (das gibt es ja im Premium XL alle 12 Monate) weiss machen will, dass ich damit auch automatisch neue AGB und Preise akzeptiert hätte.

Das kann durchaus sein.

Als erstes wurde mal die Postrechnung kostenpflichtig. Und man weigert sich behaglich die vertragliche Grundlage zu benennen und diese Preisposition auszubuchen.

Da gibt's ein Gerichtsurteil zu. Bist Du im GK-Tarif oder im PK-Tarif?

Ist die Papierrechnung so lebenswichtig? Die PDF-Rechnungen (kann man sich per e-mail schicken lassen) werden inzwischen vom Finanzamt anerkannt.