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Sinnfreie Anfrage bei der Netzagentur


09.09.2019 12:54 - Gestartet von Hansi01
Ich verstehe den Sinn der Anfrage bei der Netzagentur und des ganzen Artikels nicht. Da eine Legitimierung ausschliesslich mittels RP vorgesehen ist, kann doch logischerweise eine andere als die Meldeadresse angegeben werden. Anderenfalls würden ja RP u n d Meldebestätigung verlangt wie es bei Vertragskarten üblich ist.
Was ist daran nicht zu verstehen?
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[1] sUbjecti-v- antwortet auf Hansi01
10.09.2019 19:20
Also jemand (Deutscher z. B.) registriert mit seinem Reisepass bewusst auf eine falsche Adresse. Dann wird die Prepaidkarte auf einen Tipp hin ganz schnell abgeschaltet, denn der Anbieter will das Start- und wenn möglich (darauf "wettet" er) auch das aufgeladene Guthaben einheimsen. Grund ist einfach Missbrauch.

Zweites Szenario: Der Wohnsitzlose kann ja seine Asylbewerberunterkunft oder (Deutscher typischerweise) eine Notunterkunft bzw. dessen Träger angeben, so wie beim "Konto für Jedermann". In der Regel werden die seine Post nicht öffnen (ist ja auch eine Straftat) und was spricht angesichts der Wohnsitzlosigkeit dagegen, dass er regelmäßig auf neue Post kontrolliert?

Benutzer Hansi01 schrieb:
Ich verstehe den Sinn der Anfrage bei der Netzagentur und des ganzen Artikels nicht. Da eine Legitimierung ausschliesslich mittels RP vorgesehen ist, kann doch logischerweise eine andere als die Meldeadresse angegeben werden. Anderenfalls würden ja RP u n d Meldebestätigung verlangt wie es bei Vertragskarten üblich ist.
Was ist daran nicht zu verstehen?
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[1.1] Zuschauer 1 antwortet auf sUbjecti-v-
10.09.2019 22:32
Benutzer sUbjecti-v- schrieb:
Also jemand (Deutscher z. B.) registriert mit seinem Reisepass bewusst auf eine falsche Adresse. Dann wird die Prepaidkarte auf einen Tipp hin ganz schnell abgeschaltet, denn der Anbieter will das Start- und wenn möglich (darauf "wettet" er) auch das aufgeladene Guthaben einheimsen.

Ah ja. Und wer soll dieser ominöse "Tippgeber" sein? Der neidische (Mit-)Obdachlose, der keine Prepaidkarte ergattern konnte?

Und was soll überhaupt verboten daran sein, bei einem Prepaidvertrag eine andere als die im Ausweis eingetragene Hauptwohnung anzugeben, wenn man mehrere Wohnsitze hat? Wer will denn entscheiden, ob die Adresse "richtig" oder "falsch" ist?

Zwar habe ich wenig Skrupel, bei manchem deutschen Mobilfunkanbieter deren Geschäftsgebahren inbesondere in der Vergangenheit als unseriös zu bezeichnen, aber dass man es bei Prepaidkunden systematisch auf deren eingezahltes Guthaben abgesehen hätte und nur nach einem Vorwand sucht, diesen loszuwerden, halte ich dann doch für eine sehr gewagte These. Dass so etwas aktuell im größeren Stil vorkommt wäre mir neu.

Nachdem es in der Vergangenheit auch schon mehrfach rechtliche Klarstellungen gab, dass das eingezahlte Guthaben dem Kunden bei Vertragsschluss zurückerstattet werden muss, haben die Anbieter meiner Ansicht nach auch gar kein Interesse daran, sich auf einen Streit um das Guthaben einzulassen.

Grund ist einfach Missbrauch.

Wer soll in einem solchen Fall denn genau was mißbraucht haben?

Ein tatsächlicher oder vermeintlicher AGB-Verstoß des Kunden mag für den Anbieter eine Kündigung des Vertrags rechtfertigen, aber auch in diesem Fall ist der Kunde nicht schutzlos. Wie jeder andere Ex-Kunde kann auch er die Auszahlung seines Guthabens verlangen.

Zweites Szenario: Der Wohnsitzlose kann ja seine Asylbewerberunterkunft oder (Deutscher typischerweise) eine Notunterkunft bzw. dessen Träger angeben, so wie beim "Konto für Jedermann". In der Regel werden die seine Post nicht öffnen (ist ja auch eine Straftat) und was spricht angesichts der Wohnsitzlosigkeit dagegen, dass er regelmäßig auf neue Post kontrolliert?

Was soll uns das sagen? Dass es sein könnte, dass ein Obdachloser möglicherweise verspätet auf Post seines Mobilfunkanbieters reagiert? Ich sehe da keinen Zusammenhang zu dem Thema des Artikels.

Wer postalisch schlecht erreichbar ist, der hat möglicherweise ein Problem, wenn es um die Zustellung einer Ersatz-SIM-Karte geht oder ähnliches, aber das ist ein ganz anderes Thema.
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[1.1.1] sUbjecti-v- antwortet auf Zuschauer 1
11.09.2019 19:05
Nachdem es in der Vergangenheit auch schon mehrfach rechtliche Klarstellungen gab, dass das eingezahlte Guthaben dem Kunden bei Vertragsschluss zurückerstattet werden muss, haben die Anbieter meiner Ansicht nach auch gar kein Interesse daran, sich auf einen Streit um das Guthaben einzulassen.

Grund ist einfach Missbrauch.

Wer soll in einem solchen Fall denn genau was mißbraucht haben?

Nimm doch die übliche Nutzung einer Prepaidkarte durch einen volljährigen (=bekommt Vertrag, hat ihn meist auch) Nutzer, anonym Leute damit anrufen und belästigen. Das habe ich gemeint.


Ein tatsächlicher oder vermeintlicher AGB-Verstoß des Kunden mag für den Anbieter eine Kündigung des Vertrags rechtfertigen, aber auch in diesem Fall ist der Kunde nicht schutzlos. Wie jeder andere Ex-Kunde kann auch er die Auszahlung seines Guthabens verlangen.

Fitzli Putzli oder Hozten Poltz können aber kein Guthaben mehr anfordern, da sie vollkommen anonym sind. Und das hat der Gesetzgeber bereits untersagt, das heißt die falsche Adresse kommt zur Kenntnis, dann wird davon ausgegangen, dass ein zusätzlicher Verstoß (Weitergabe der Karte gegen Entgelt) vorliegt, und das Ding wird Vertrags-beendet, der Inhaber rührt sich meistens auch nicht mehr. Der Inhaber muss die Adresse preisgeben, z. B. www.satellite.me, da kann man nicht ins öffentliche Telefonnetz telefonieren, bevor die Anschrift (und damit auch die Identität/Namensübereinstimmung) durch einen Brief verifiziert worden ist. Die Anbieter sind an den Grundsatz gebunden: Kunde nicht erreichbar, das bedeutet dann in der Praxis, dass die Nummer für abgehende Verbindungen und vielleicht auch für eingehende (wegen der Möglichkeit, eine Nummer "as is" zu übermitteln) Verbindungen gesperrt werden kann. Und mit Sicherheit ist der Prepaidkunde dann nicht mehr "König", sein Guthaben verfällt ja auch etwa drei Jahre nach Gültigkeitsende des Prepaidvertrags.


Notunterkunft bzw. dessen Träger angeben, so wie beim "Konto für Jedermann". In der Regel werden die seine Post nicht öffnen

Mobilfunkanbieters reagiert? Ich sehe da keinen Zusammenhang zu dem Thema des Artikels.

Wer postalisch schlecht erreichbar ist, der hat möglicherweise ein Problem, wenn es um die Zustellung einer Ersatz-SIM-Karte geht oder ähnliches, aber das ist ein ganz anderes Thema.

Der obdachlose Deutsche braucht eine postfähige Meldeadresse, sonst wird der Vertrag nicht erfüllt. Die braucht er ohnehin zum Erhalt der Sozialleistungen, die ihm sonst zu 100% durch die Lappen gehen. Die fackeln da nicht lange rum beim Sozialamt, wenn jemand keine Adresse und kein Bankkonto (das auf einer zumindest zeitweilig abgefragten/"genutzten" Adresse besteht) vorweisen kann, bekommt er halt kein Geld und muss sich dann auf der Straße hinstellen und den Hut aufhalten.

Wie woanders gesagt, ich bin nur Endverbraucher, kein beruflicher (I)TK-Profi (auch noch nicht gewesen) und ohne politisches "Rückgrat" (Parteizugehörigkeit, öffentliches Amt oder ähnliches). Der ab und zu trotzdem seinen Senf zu heiklen Themen von sich gibt und deshalb schon einmal missverstanden werden kann.
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[1.1.1.1] Zuschauer 1 antwortet auf sUbjecti-v-
11.09.2019 21:23
Benutzer sUbjecti-v- schrieb:
Grund ist einfach Missbrauch.
Wer soll in einem solchen Fall denn genau was mißbraucht haben?

Nimm doch die übliche Nutzung einer Prepaidkarte durch einen volljährigen (=bekommt Vertrag, hat ihn meist auch) Nutzer, anonym Leute damit anrufen und belästigen. Das habe ich gemeint.

Verstehe. Mit dem Thema der Registierung von Prepaid-Karten und den dazu erfassten Daten haben Ihre Einwürfe also nichts zu tun. Denn das missbräuchliche Anrufen bei fremden Leuten war seit jeher von Telefonzellen aus möglich und ist nach meinem Kenntnisstand aktuell kein nennenswertes Problem.

Fitzli Putzli oder Hozten Poltz können aber kein Guthaben mehr anfordern, da sie vollkommen anonym sind. Und das hat der Gesetzgeber bereits untersagt, das heißt die falsche Adresse kommt zur Kenntnis, dann wird davon ausgegangen, dass ein zusätzlicher Verstoß (Weitergabe der Karte gegen Entgelt) vorliegt, und das Ding wird Vertrags-beendet, der Inhaber rührt sich meistens auch nicht mehr.

Das ist ja ein völlig anderes Thema. Wenn jemand vor Urzeiten einmal eine Prepaid-SIM auf einen Phantasie-Namen registriert hat und der Anbieter ihm nun kündigt, dann wird dieser Anonymous aber vermutlich auch keinen großen Wert darauf legen, nun plötzlich zu beweisen, dass das sein Guthaben war. Er will ja schließlich anonym bleiben.

Der Inhaber muss die Adresse preisgeben, z. B. www.satellite.me, da kann man nicht ins öffentliche Telefonnetz telefonieren, bevor die Anschrift (und damit auch die Identität/Namensübereinstimmung) durch einen Brief verifiziert worden ist.

Dass einzele Anbieter ihrerseits nicht mit jedem potenziellen Kunden einen (Prepaid-)Vertrag abschließen wollen und daher weitergehende Überprüfungen durchführen, als die, zu denen sie vom Gesetzgeber verpflichtet sind, wurde hier bereits mehrfach erwähnt. Auch das hat wieder wenig mit dem Thema der notwendigerweise zu erfassenden Daten bei Prepaid-Karten zu tun.

Der obdachlose Deutsche braucht eine postfähige Meldeadresse, sonst wird der Vertrag nicht erfüllt.

Nein, es steht ja bereits im Artikel, dass zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben eine Adresse gleich welcher Art nicht benötigt wird.